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Sachgebiet: Steuerrecht

1693 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2193
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

BFH, Urteil vom 11.11.2020 - XI R 7/20

Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH, Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).*)

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IBRRS 2021, 2021
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Energielieferung ist keine unselbstständige Nebenleistung der Vermietung!

FG Münster, Beschluss vom 06.04.2021 - 5 K 3866/18

1. Ein einheitlicher Umsatz liegt vor, wenn die Leistung des Steuerpflichtigen aus zwei oder mehreren Elementen oder Handlungen besteht, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre.

2. Eine Leistung ist insbesondere dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kunden keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

3. Nach diesen Grundsätzen handelt es sich bei einerseits steuerfreien Vermietungsleistungen und andererseits steuerpflichtigen Energielieferungen, die gesondert über Mietnebenkosten abgerechnet werden, um getrennte Leistungen. Energielieferungen sind nicht umsatzsteuerbefreit, so dass ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

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IBRRS 2021, 1872
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfte aus der Vermietung eines Hausboots

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021 - 11 K 3321/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 1789
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ausübung des Eigentumsrechts ist keine wirtschaftliche Tätigkeit!

EuGH, Urteil vom 20.01.2021 - Rs. C-655/19

Art. 2 Abs. 1 a und Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass der Umsatz, bei dem eine Person den Zuschlag für eine Immobilie erhält, die in einem zur Beitreibung eines zuvor gewährten Darlehens eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren beschlagnahmt wurde, und diese Immobilie später verkauft, für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, wenn dieser Umsatz zur bloßen Ausübung des Eigentumsrechts und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Privatvermögens gehört, so dass diese Person in Bezug auf diesen Umsatz nicht als Steuerpflichtiger angesehen werden kann.

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IBRRS 2021, 1740
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fremdgeld gegen Honorar aufgerechnet: Fremdgeld ist Betriebseinnahme in EÜR!

BFH, Urteil vom 29.09.2020 - VIII R 14/17

1. Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf.*)

2. Mit dem Wegfall der Verklammerung und damit der Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Ermittlung des Gewinns für den Betrieb einzubeziehen.*)

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IBRRS 2021, 1629
SteuerrechtSteuerrecht
Bloße "Ungewöhnlichkeiten" sind kein Scheingeschäft!

FG München, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 K 1983/17

1. Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen von Scheingeschäften, wenn die Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte nach § 41 Abs. 2 AO vom Finanzamt geltend gemacht wird.*)

2. Bloße „Ungewöhnlichkeiten“ bei Anbahnung der Geschäftsbeziehungen und Ausführung der Leistungen stellen keinen ausreichenden Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften dar.*)

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IBRRS 2021, 1626
ProzessualesProzessuales
Streitwert für zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2021 - 2 S 379/21

Der Streitwert für eine Klage auf zinslose Stundung von Wasserversorgungsbeiträgen beträgt 21 Prozent des zu stundenden Betrags. Das errechnet sich aus dem Jahreszins von 6 Prozent aus § 238 Abs. 1 AO, multipliziert nach Maßgabe von § 9 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des Jahresbetrags.*)

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IBRRS 2021, 1591
SteuerrechtSteuerrecht
Ortsübliche Marktmiete ist auf Basis des Mietspiegels zu bestimmen!

BFH, Urteil vom 22.02.2021 - IX R 7/20

1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen.*)

2. Kann ein Mietspiegel nicht zu Grunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z. B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 558e BGB oder unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden; jeder dieser Ermittlungswege ist grundsätzlich gleichrangig.*)

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IBRRS 2021, 1108
SteuerrechtSteuerrecht
Indifferente Räume sind als Wohnräume zu bewerten!

BFH, Urteil vom 26.08.2020 - II R 6/19

Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten.*)

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IBRRS 2021, 1076
RechtsanwälteRechtsanwälte
Stellt die Sozietätsversicherung für angestellte Anwälte einen geldwerten Vorteil dar?

BFH, Urteil vom 01.10.2020 - VI R 12/18

1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt.*)

2. Haftet der angestellte "Briefkopfanwalt" im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung, ist seine Einbeziehung in den über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Versicherungsschutz der Sozietät allein dieser aus versicherungsrechtlichen Gründen geschuldet. Der hierauf entfallende Prämienanteil führt daher nicht zu Arbeitslohn.*)

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IBRRS 2021, 1109
SteuerrechtSteuerrecht
Wildtierschaden ist keine außergewöhnliche Belastung!

BFH, Urteil vom 01.10.2020 - VI R 42/18

1. Wildtierschäden als solche sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Schadensereignissen i.S. des § 33 EStG vergleichbar.*)

2. Mit einem Wildtierschaden in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Beseitigung konkreter, von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren erlauben deshalb keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen.*)

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IBRRS 2021, 0975
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts?

BFH, Urteil vom 05.09.2019 - II R 41/16

1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist.*)

2. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20% niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels oder wenn sie mehr als 20% höher ist als der oberste Wert der Spanne. Auf den Mittelwert kommt es insoweit nicht an.*)

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IBRRS 2021, 0880
SteuerrechtSteuerrecht
Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.2021 - 11 K 201/19

Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.*)

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IBRRS 2021, 0776
SteuerrechtSteuerrecht
Wann wird Ausschluss der Sicherheitsleistung angeordnet?

FG München, Beschluss vom 05.01.2021 - 12 V 2528/20

1. Nur wenn bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, darf gem. § 69 Abs. 2 S. 6 FGO über die Sicherheitsleistung nicht mehr bei der Aussetzung des Folgebescheids entschieden werden.*)

2. Diese Anordnung, dass die Sicherheitsleistung ausgeschlossen ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid offensichtlich ist.*)

3. Wenn der Antragsteller mit dem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen ist, wirkt sich dies kostenmäßig nicht aus.*)

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IBRRS 2021, 0704
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Stundung ohne nachgewiesene ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2020 - 2 MB 6/20

1. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner darstellen würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

2. Der Antragsteller muss daher glaubhaft machen und anhand eines Fragebogens substanziiert belegen, dass die Entrichtung der Grundsteuer eine erhebliche Härte, das heißt ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, für ihn bedeutet.

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IBRRS 2021, 0409
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwalter muss Einkommensteuer abführen

AG Medebach, Beschluss vom 09.04.2020 - 5 L 1/13

Eine Anweisung, die dem Zwangsverwalter vorgibt, festgesetzte Einkommensteuern nicht abzuführen, ist unwirksam.

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IBRRS 2021, 0324
SteuerrechtSteuerrecht
Erst denkmalschutzrechtliches Einverständnis, dann Baubeginn!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2021 - 1 LA 4/19

Die Abstimmung einer Baumaßnahme an einem Baudenkmal gem. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG ist nur dann erfolgt, wenn vor Durchführung der Baumaßnahme das Einverständnis der Denkmalschutzbehörde mit der Maßnahme als solcher und mit allen denkmalrelevanten Details vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 09.05.2018 - 4 B 40.17, IBRRS 2018, 2072; Senatsbeschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 48/16). Ist die Baumaßnahme genehmigungspflichtig, setzt das in aller Regel voraus, dass vor Durchführung der Baumaßnahme die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.*)

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IBRRS 2021, 0232
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Festsetzung wiederkehrender Beiträge auch ohne Grundlagenbescheid!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2020 - 6 A 10020/20

1. Ein im Übrigen rechtmäßiger Bescheid über die Festsetzung wiederkehrender Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 155 Abs. 2 AO nicht allein deshalb rechtswidrig, weil zuvor ein in der einschlägigen Entgeltsatzung vorgesehener Grundlagenbescheid nicht erlassen worden ist.*)

2. Insoweit steht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum eingeschränkten Anwendungsbereich des § 155 Abs. 2 AO der durch § 3 Abs. 1 Nr 4 KAG landesrechtlich für die Erhebung kommunaler Abgaben gesetzlich angeordneten entsprechenden Anwendung von § 155 Abs. 2 AO nicht entgegen.*)

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IBRRS 2021, 0211
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Instandhaltungsrücklage ist keine Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.*)

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3728
SteuerrechtSteuerrecht
Zuordnung von Darlehenszinsen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 04.02.2020 - IX R 1/18

1. Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat.*)

2. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten eines künftig der Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudeteils liegt in diesen Fällen nur vor, wenn die Herstellungskosten des später vermieteten Gebäudeteils sowie diejenigen des später veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und entsprechend ausgewiesen werden und der Steuerpflichtige sodann mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich jene Aufwendungen begleicht, die der Herstellung des zur Vermietung bestimmten Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind.*)

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IBRRS 2020, 3727
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

BFH, Beschluss vom 23.07.2020 - 8 U 171/19

Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, um einen Überbau auf einem vermieteten Grundstück abzuwehren, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie getragen werden, um eine Eigentums- und Vermögensbeeinträchtigung abzuwehren, nicht aber der Einkunftserzielung dienen.*)

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IBRRS 2020, 3732
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Lieferung der WEG von Wärme an ihre Eigentümer unterliegt der Mehrwertsteuer

EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - Rs. C-449/19

Art. 135 Abs. 1 Buchst. l Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)

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IBRRS 2020, 3722
SteuerrechtSteuerrecht
Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung

BFH, Urteil vom 16.06.2020 - VIII R 37/18

Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist.*)

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IBRRS 2020, 3702
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Heizungsmodernisierung zur Nutzung eines Baudenkmals erforderlich?

BVerwG, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 B 26.20

1. Aufwendungen für Baumaßnahmen zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung sind i.S. des Einkommensteuerrechts erforderlich, wenn sie – gemessen an dem Zustand vor der Baumaßnahme – geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeizuführen.

2. Baumaßnahmen sind nicht bereits erforderlich, weil sie zu einer besseren wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes führen. Sie müssen vielmehr aus denkmalpflegerischer Sicht notwendig sein, weil anders eine sinnvolle Nutzung des Denkmals auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.

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IBRRS 2020, 3506
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Kaufpreisaufteilung bei Wohnungskauf mittels Ministeriums-Arbeitshilfe

BFH, Urteil vom 21.07.2020 - IX R 26/19

1. Das Finanzgericht darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.*)

2. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht.*)

3. Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist das Finanzgericht in der Regel gehalten, gem. § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.*)

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IBRRS 2020, 3438
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag ohne offen ausgewiesene Umsatzsteuer

FG Münster, Urteil vom 29.09.2020 - 15 K 2680/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 3442
SteuerrechtSteuerrecht
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steu

BFH, Urteil vom 28.04.2020 - IX R 14/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 3400
SteuerrechtSteuerrecht
Home-Office erlaubt keinen Vorsteuerabzug für die Badrenovierung

BFH, Urteil vom 07.05.2020 - V R 1/18

1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird.*)

2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.*)

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IBRRS 2020, 3253
SteuerrechtSteuerrecht
Für Bekanntgabe des Zweitwohnungssteuerbescheids gilt Landesverwaltungsrecht!

VG Schleswig, Beschluss vom 27.10.2020 - 2 B 49/20

1. Die Bekanntgabe von Zweitwohnungssteuerbescheiden richtet sich nicht nach den Regelungen der Abgabenordnung (AO), sondern nach den Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes.

2. Nach dem Verwaltungsgesetz Schleswig-Holstein ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er seinem Inhalt nach bestimmt ist. Hat ein Ehepaar eine Zweitwohnung gemeinsam inne, sind sie Gesamtschuldner, sodass die Bekanntgabe gegenüber einem Ehepartner genügt.

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IBRRS 2020, 3003
ImmobilienImmobilien
Grenzen der Nutzung von gefördertem Altersvorsorgevermögen

BFH, Urteil vom 12.02.2020 - X R 28/18

1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zinsersparend früher abzulösen.*)

2. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) ist befugt, die Unwirksamkeit eines Bescheids über die Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (§ 92b EStG) durch eigenständigen Verwaltungsakt festzustellen, sofern der Bescheid unter einer - bestandskräftig gewordenen - auflösenden Bedingung erlassen worden war und die Bedingung eingetreten ist.*)

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IBRRS 2020, 2977
SteuerrechtSteuerrecht
Notwendiger Inhalt des Steuermessbescheids gilt auch für Rechtsnachfolger!

BFH, Urteil vom 12.02.2020 - II R 10/17

Der notwendige Inhalt eines Grundsteuermessbescheids - der Grundsteuermessbetrag, der Einheitswert und die Steuermesszahl - bindet auch den Rechtsnachfolger (sog. dingliche Wirkung des Grundsteuermessbescheids). Wird eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags nach einer Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts durchgeführt, beschränkt sich die Neuveranlagung auf die Bestimmung des neuen Steuerschuldners. Eine geänderte Steuermesszahl wird nicht berücksichtigt. Eine solche kann im Rahmen einer Neuveranlagung zur Fehlerbeseitigung Berücksichtigung finden.*)

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IBRRS 2020, 2912
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör

BFH, Beschluss vom 03.06.2020 - II B 54/19

1. Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.*)

2. Für die Beurteilung, ob Gegenstände Zubehör darstellen, ist die zivilrechtliche Rechtsprechung maßgebend. Die Gegenstände müssen dazu bestimmt sein, dauerhaft dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks zu dienen. Es ist Aufgabe des Tatrichters, diese Zweckbestimmung festzustellen.*)

3. Eine unzureichende Einführung der ehrenamtlichen Richter in den Sach- und Streitstand kann einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen, wenn einer der ehrenamtlichen Richter in der mündlichen Verhandlung deutliche Anzeichen dafür zeigt, dass er der Verhandlung physisch oder psychisch nicht folgen kann.*)

4. Die Zuteilung von Streitsachen verletzt nicht den gesetzlichen Richter, wenn sowohl der gerichtsinterne Geschäftsverteilungsplan als auch der Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Senats keine Lücken oder Unbestimmtheiten hinsichtlich der Verfahrenszuteilung aufweisen und kein vermeidbarer gerichtsinterner Anwendungsspielraum besteht, der die Gefahr manipulativen Eingreifens durch die mit der Zuteilung befassten Gerichtspersonen begründet.*)

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IBRRS 2020, 2718
SteuerrechtSteuerrecht
Auf Haftungsbescheid für Bauabzugssteuer darf Empfänger vertrauen!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2020 - 3 K 1985/17

1. Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist dieser Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug i.H.v. 15% für Rechnung des Leistenden vorzunehmen und diesen Steuerabzug mittels Vordruck amtlich anzumelden.

2. Die Finanzbehörden haben ein Wahlrecht, den Haftungsschuldner entweder durch Haftungsbescheid oder durch Steuerbescheid in Anspruch zu nehmen.

3. Übt die Finanzverwaltung ihr Wahlrecht aus und erlässt einen Haftungsbescheid, wird dadurch ein schützenswertes Vertrauen des Haftungsschuldners dahingehend begründet, dass der gewählten Weg weiter beschritten und kein Nachforderungsbescheid erlassen wird.

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IBRRS 2020, 2687
RechtsanwälteRechtsanwälte
Atypisch langer Postlauf: Anwalt obliegt Beweisvorsorge!

FG München, Urteil vom 01.07.2020 - 3 K 1239/18

1. Zur konkreten Begründung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO reicht ein abweichender Eingangsvermerk eines Prozessbevollmächtigten auf der Einspruchsentscheidung allein nicht aus.*)

2. Es besteht dann eine Obliegenheit zur Beweisvorsorge eines Prozessbevollmächtigten, wenn er als Adressat eines durch die Post übermittelten Verwaltungsakts einen atypisch langen Postlauf anhand des Poststempels oder des Bescheiddatums hätte erkennen können.*)

3. Ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung stellt grundsätzlich eine unerlässliche Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Büroorganisation zur Wahrung von Ausschlussfristen dar.*)

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IBRRS 2020, 2656
SteuerrechtSteuerrecht
Unrentables Denkmal: Was ist grundsteuerlich anzusetzen?

VG Neustadt, Beschluss vom 13.07.2020 - 3 K 209/20

1. Ein Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG kommt nicht in Betracht, wenn in zwei von drei maßgeblichen Jahren ein Überschuss erwirtschaftet wird.*)

2. Eine Saldierung von Rohertrag und Kosten bei der Prüfung eines Grundsteuererlasses für ein Kulturgut über mehrere Jahre kommt nicht in Betracht.*)

3. Instandhaltungskosten aus Vorjahren können in den Folgejahren nicht mehr als Kosten bei der Prüfung eines Grundsteuererlasses für ein Kulturgut berücksichtigt werden, wenn die Instandhaltungskosten bei der Vorjahresbesteuerung vollständig geltend gemacht und berücksichtigt wurden und wenn die einschlägigen Steuer- oder Erlassbescheide in Bestandskraft erwachsen sind.*)

4. Zur Ansatzfähigkeit weiterer Kostenarten bei der Prüfung der grundsteuerrelevanten Ertragslosigkeit eines Kulturguts.*)

5. Zum Kausalitätserfordernis zwischen geltend gemachten Kosten und der Denkmaleigenschaft.*)

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IBRRS 2020, 2541
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Mitverpachtung notwendiger Betriebsvorrichtungen ist nicht umsatzsteuerpflichtig!

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.06.2020 - 11 K 24/19

Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt nicht, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilien zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen.*)

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IBRRS 2020, 2319
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ratenstundung endet erst mit vollständiger Tilgung!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.12.2019 - 1 LB 462/17

Die Stundung endet i.S.v. § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO im Falle einer vollzogenen Ratenstundung erst mit der vollständigen Tilgung der Schuld.*)

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IBRRS 2020, 2317
SteuerrechtSteuerrecht
Wie wird ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen bestimmt?

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.10.2019 - 3 K 276/15

Zur Beachtung der ortsüblichen Belegungstage von vermieteten Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern können die vom Statistischen Amt M-V ermittelten Auslastungszahlen betr. Ferienwohnungen zugrunde gelegt werden, nicht hingegen die ortsüblichen Auslastungszahlen der insgesamt angebotenen Betten/Schlafgelegenheiten in diesem Ort. Darauf, ob diese Zahlen auch veröffentlicht worden sind, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2020, 2316
SteuerrechtSteuerrecht
Arbeitgeber veranlasst Umzug: Erhöhte Umzugskostenpauschale abzugsfähig!

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.02.2020 - 3 K 75/18

Die Erhöhung der Umzugskostenpauschale um 50% (sog. Häufigkeitszuschlag) setzt voraus, dass der durchgeführte Umzug durch den Arbeitgeber veranlasst worden ist.*)

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IBRRS 2020, 2118
SteuerrechtSteuerrecht
Prozesskosten wegen Baumängeln sind keine außergewöhnliche Belastung!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2020 - 3 K 2036/19

Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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IBRRS 2020, 2093
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
"Kündigungsvergütung" ist umsatzsteuerpflichtig (entgegen BGH, IBR 2008, 70)!

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18

Wird der Werkvertrag nach teilweiser Erbringung der Werkleistung gekündigt, unterliegt auch der Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB a.F. der Umsatzsteuer.*)

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IBRRS 2020, 2002
SteuerrechtSteuerrecht
Verkauf eines Mobilheims unterliegt Grunderwerbsteuer!

FG Münster, Urteil vom 18.06.2020 - 8 K 786/19

1. Ein Mobilheim ist als Gebäude anzusehen, wenn es eine feste Verbindung zu einer bestimmten Grundfläche und die nötige Ortsfestigkeit/Beständigkeit besitzt.

2. Eine feste Verbindung zu einem Grundstück setzt nicht voraus, dass eine Trennung zur Zerstörung, erheblichen Beschädigung oder Wesensänderung der mit dem Grundstück verbundenen Sache führt. Es aus reicht aus, wenn ein Bauwerk aufgrund seines Eigengewichts ohne Verankerung im Boden eine seinem Verwendungszweck entsprechende Standfestigkeit hat.

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IBRRS 2020, 1340
SteuerrechtSteuerrecht
Einkommensteuer des Absonderungsberechtigten ist Masseverbindlichkeit!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2020 - 5 K 1193/17

Durch die Überlassung (nur) zur Verwertung nach § 170 Abs. 2 InsO erfolgt keine echte Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag, so dass die aus der Veräußerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger resultierende Einkommensteuer Masseverbindlichkeit ist.*)

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IBRRS 2020, 1171
ProzessualesProzessuales
Fehlende Vorsteuerberechtigung erklärt: Umstatzsteuer ist mitzuerstatten!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2020 - 3 K 225.19

Bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten auch die auf die Vergütung des Rechtsanwalts entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, wenn der Erstattungsberechtigte eindeutig und unmissverständlich erklärt, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

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IBRRS 2020, 1084
SteuerrechtSteuerrecht
Freiwilliger Landtausch ist einkommensteuerrechtlich neutral!

BFH, Urteil vom 23.10.2019 - VI R 25/17

Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern - soweit Wertgleichheit besteht - einkommensteuerrechtlich neutral.*)

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IBRRS 2020, 1047
SachverständigeSachverständige
Übergegangener Vergütungsanspruch: Wann wird Umsatzsteuer erstattet?

SG Fulda, Beschluss vom 23.03.2020 - S 4 SF 45/18

1. Geht der Vergütungsanspruch eines Sachverständigen gegen die Staatskasse auf einen Dritten über, so kann dieser die Erstattung der rechnerisch auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer nur verlangen, wenn auch der Sachverständige selbst in Bezug auf die Vergütung umsatzsteuerpflichtig wäre.*)

2. Erwirbt ein Dritter einen Vergütungsanspruch nach dem JVEG, ist er berechtigt, einen Antrag auf richterliche Festsetzung gem. § 4 Abs. 1 JVEG zu stellen.*)

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IBRRS 2019, 4152
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist

BFH, Beschluss vom 08.10.2019 - V R 15/18

1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt.*)

2. Für die Bestimmung des Steuerschuldners bei Bauleistungen kommt es ausschließlich auf die Voraussetzungen von § 13b UStG, nicht aber darauf an, ob der Leistungsempfänger geltend macht, dass er nicht Steuerschuldner nach dieser Vorschrift sei, dass er einen Steuerbetrag an den leistenden Bauunternehmer nachzahlt oder dass das Finanzamt gegen einen Erstattungsanspruch, der sich aus einer unzutreffenden Anwendung von § 13b UStG ergibt, aufrechnen kann, so dass hierin kein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 233a Abs. 2a AO liegt.*)

3. Ist ein Zinserlass gem. § 239 Abs. 1 AO i.V.m. § 163 AO in der Weise geboten, dass jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, handelt es sich bei den in dieser Weise erlassenen Zinsen nicht um festzusetzende Zinsen i.S.v. § 233a Abs. 5 Satz 3 AO.*)

4. Eine Zinspflicht nach § 233a AO ist sachlich unbillig, wenn der Leistende bei der Ausführung seines Umsatzes in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen davon ausgehen konnte und musste, dass nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner sei.*)

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4192
SteuerrechtSteuerrecht
Sind bauordnungsrechtliche Einschränkungen bei der Grundstücksbewertung zu berücksichtigen?

BFH, Urteil vom 18.09.2019 - II R 15/16

1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen.*)

2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht genügende Flächen bei der Ermittlung der üblichen Miete zu berücksichtigen sind.*)

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IBRRS 2019, 4143
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Kann der Fiskus Zahlung an sich verlangen?

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2018 - 11 U 86/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

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IBRRS 2019, 4081
SteuerrechtSteuerrecht
Übernachtungsteuer kann als indirekte Steuer erhoben werden!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2019 - 6 C 10268/18

1. Eine auf private Übernachtungen erhobene kommunale Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer bei wertender Betrachtung nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer, selbst wenn sie - wie die Umsatzsteuer - einen proportionalen Steuermaßstab enthält.*)

2. Eine Übernachtungsteuer kann nach dem Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz als indirekte Steuer erhoben werden, die den Betreiber des Beherbergungsbetriebes als Steuerschuldner bestimmt (a. A. für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 316/13.*)

3. Für eine örtliche Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG gilt weder ein einfachrechtliches noch ein verfassungsrechtlich verankertes Nettoprinzip. Bemessungsgrundlage kann daher auch der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer sein.*)

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