Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
249 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IBRRS 2014, 1869![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2014 - 11 EK 22/13
1. Die Rechtsprechung des BGH zu den Mindestangaben für einen zulässigen unbezifferten Klageantrag ist gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG auf die Entschädigungsklage in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anwendbar. Deshalb ist eine auf § 198 GVG gestützte Klage mit dem Antrag auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn der Entschädigungskläger weder durch Angabe eines Mindestbetrages noch in sonstiger Weise die ungefähre Größenordnung des verlangten Entschädigungsbetrages angibt.*)
2. Für eine auf Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer gerichtete Klage fehlt auch dann ein Feststellungsinteresse, wenn der Leistungsantrag mangels Bezifferung und Angabe eines Mindestbetrages der verlangten Entschädigung unzulässig ist.*)
3. Ein Prozesskostenhilfegesuch entfaltet keine Rückwirkung zur Wahrung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG, wenn es keinen zulässigen Klageantrag enthält. Ein erst nach Fristablauf formulierter zulässiger Klageantrag kann die Klagefrist nicht mehr wahren.*)
4. Gegen die Versäumung der Klagefrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich.*)
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IBRRS 2014, 1404
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG München, Urteil vom 09.08.2013 - 411 C 8027/13
Eine Beleidigung nicht nur durch Gesten, sondern durch Worte als massive Ehrverletzung, wie z. B. "Schwein", ist neben einer Straftat auch eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur Kündigung berechtigt.
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IBRRS 2014, 0961
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 76/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 0964
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 0865
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG München I, Urteil vom 10.12.2013 - 5 HK O 1387/10
1. Im Rahmen seiner Legalitätspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße, wie Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder an ausländische Privatpersonen, erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Entscheidend für den Umfang im Einzelnen sind dabei Art, Größe und Organisation des Unternehmens, die zu beachtenden Vorschriften, die geografische Präsenz wie auch Verdachtsfälle aus der Vergangenheit.
2. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.
3. Liegt die Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds in einem Unterlassen, beginnt die Verjährung im Falle der Nachholbarkeit der unterlassenen Handlung nicht schon dann, wenn die Verhinderungshandlung spätestens hätte erfolgen müssen, sondern erst dann, wenn die Nachholbarkeit endet.
4. Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB betreffen einen bestimmten Lebenssachverhalt, aus dem die eine Seite Rechte herleitet, wobei der Lebenssachverhalt grundsätzlich in seiner Gesamtheit verhandelt wird. Die Aufnahme von Verhandlungen führt dazu, dass dieser Umstand auf den Zeitpunkt des ersten Anspruchsschreibens zurückwirkt.
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IBRRS 2014, 0829
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - AK 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 0838
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.05.2012 - AK 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 0817
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 1024
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - AK 25/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 0271
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 15.04.2013 - 3 Ds 45 Js 27050/10
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er rechtsgrundlose Überweisungen zu Lasten des Kontos seiner WEG tätig, obwohl er weiß, dass er zur Vornahme dieser Zahlungen im Innenverhältnis nicht befugt ist und die WEG mit diesen Zahlungen nicht einverstanden sein würde.
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Online seit 2013
IBRRS 2013, 5147![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.09.2013 - 1 U 314/11
1. Die Angabe im Prospekt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, ein organisierter Markt wie etwa eine Aktienbörse bestehe für Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds "derzeit" nicht, ist für sich genommen nicht als Prognose dahin zu verstehen, ein derartiger Markt werde in absehbarer Zeit errichtet werden (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10, BeckRS 2011, 22969).*)
2. Der Erwerber derartiger Fondsanteile muss nicht explizit über die Selbstverständlichkeit belehrt werden, dass der bei einer späteren Weiterveräußerung der Anteile erzielbare Preis unsicher und mit einer Verkäuflichkeit zum Nennwert nicht ohne Weiteres zu rechnen ist.*)
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IBRRS 2013, 4277
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - 1 StR 94/13
1. Ob eine Person Arbeitgeber im Sinne von § 266a StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits diesbezüglich auf das Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB abstellt. Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt.
2. Das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen.
3. Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen. In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen.
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IBRRS 2013, 4225
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 405/12
Zum Schadensersatz und zur Passivlegitimation bei unter Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1, 5, Art. 7 Abs. 1 EMRK nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung.*)
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IBRRS 2013, 4205
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 406/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 4182
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 407/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 4178
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 408/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3790
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - 5 AR (Vs) 43/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3789
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.08.2013 - 5 AR (VS) 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3659
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013 - x Qs 151/13
Der Herausgeber einer Zeitung unterfällt dem Schutzbereich des § 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO. Sein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich indessen nicht auf die Identität der Verfasser von Beiträgen, die von diesen selbst in das Onlineforum der Zeitung eingestellt werden. Solche Beträge werden - anders als Leserbriefe - einer das Zeugnisverweigerungsrecht begründendes redaktionelle Zuordnung oder Bearbeitung nicht unterzogen.
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IBRRS 2013, 2660
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 255/11
§ 323c StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)
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IBRRS 2013, 2406
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 23.05.2013 - V ZB 201/12
1. Das Therapieunterbringungsgesetz und Art. 316e Abs. 4 EGStGB sind verfassungsgemäß.*)
2. Die Therapieunterbringung ist nach § 13 Satz 1 ThUG von Amts wegen auch aufzuheben, wenn sie von Anfang an nicht hätte angeordnet werden dürfen.*)
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IBRRS 2013, 1847
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens über Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ergeben.*)
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IBRRS 2013, 1544
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - KRB 20/12
a) Die Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen ist nur wirksam, soweit es sich um selbständige Taten handelt. Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung unterliegt.*)
b) Die Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005, wonach die Geldbuße 10 vom Hundert des Gesamtumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen darf, ist in verfassungskonformer Auslegung als Obergrenze zu verstehen.*)
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IBRRS 2013, 0558
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 55/12
Eine im Adhäsionsverfahren auf Antrag des Verletzten (Geschädigten) gegen den Beschuldigten (Schädiger) ergehende Entscheidung entfaltet weder Rechtskraft gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers noch bindet es das in einem Folgeprozess zur Entscheidung berufene Gericht.*)
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IBRRS 2013, 0428
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 302/11
Der Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1, 2, 5 StGB) ist bei gewerbsmäßigem Betrug als Vortat ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der durch den Betrug Geschädigten.*)
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IBRRS 2013, 0340
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Naumburg, Beschluss vom 08.10.2012 - 2 Ss (B) 101/12
1. Die Grundsätze einer fairen Prozessführung gebieten bei Anträgen zur Terminsverlegung ein sachgerechtes Umdisponieren des Gerichts.*)
2. Die formularmäßige Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen mit der Begründung, dass aufgrund der hohen Geschäftsbelastung Terminsverlegungen nur in ganz engen Ausnahmefällen möglich seien und die Verhinderung des Verteidigers grundsätzlich keine solche Ausnahme darstelle, stellt eine grundsätzliche Verkennung des Rechts des Betroffenen dar, sich von einem Anwalt seines Vertrauens vertreten zu lassen.*)
3. Zur Anberaumung von Terminen und dem Umgang mit Terminsverlegungsanträgen in Bußgeldsachen im Allgemein.*)
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IBRRS 2013, 0268
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 Ss (Bz) 91/12
Lehnt der abgelehnte Richter ein zulässiges Befangenheitsgesuch willkürlich als unzulässig ab, stellt das eine Versagung des rechtlichen Gehörs, und zwar des Gehörs durch den für die Entscheidung über das Gesuch zuständigen Richter, dar.*)
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Online seit 2012
IBRRS 2012, 3679![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12
Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.
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IBRRS 2012, 3488
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 13.04.2012 - 5 StR 442/11
1. Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen.*)
2. Da speziell beim Eingehungsbetrug die Schadenshöhe entscheidend von der Wahrscheinlichkeit und vom Risiko eines zukünftigen Verlusts abhängt, setzt die Bestimmung eines Mindestschadens voraus, dass die Verlustwahrscheinlichkeit tragfähig eingeschätzt wird; hierbei können die banküblichen Bewertungsansätze für Wertberichtigungen Anwendung finden.
3. Zur Notwendigkeit einer Schadensfeststellung durch Vergleich und bilanzielle Bewertung der von der Bank zu Grunde gelegten Vertragsgestaltung im Gegensatz zu der tatsächlich durchgeführten.
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IBRRS 2012, 3305
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.*)
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IBRRS 2012, 2631
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 81/12
1. Bei der Prüfung der Frage, ob eine verantwortlich handelnde sonstige Person mit Leitungsfunktion nach § 30 Abs. 1 Ziff. 5 OWiG eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist nicht danach zu unterscheiden, ob diese Leitungsfunktion auf Betriebs- oder auf Unternehmensebene ausgeübt wird. Die Vorschrift stellt beide Alternativen gleichwertig nebeneinander.*)
2. Nicht nur horizontale, sondern auch vertikale Absprachen, also Absprachen über Preise zwischen einem marktbeherrschenden Anbieter und einem sonst nur als Subunternehmer tätigen Anbieter, sind wettbewerbswidrig und fallen sowohl unter § 298 Abs. 1 StGB als auch unter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 81 GWB i.V.m. § 1 GWB.*)
3. Unterlassen Organe einer juristischen Person Aufsichtsmaßnahmen, die zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen im Betrieb oder Unternehmen erforderlich sind, und begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit nach § 130 Abs. 1 OWiG, kann gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG gegen die juristische Person eine Geldbuße verhängt werden.*)
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IBRRS 2012, 2275
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 625/12
Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
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IBRRS 2012, 2262
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
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IBRRS 2012, 0970
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.07.2011 - 4 StR 156/11
Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Gläubigern und Schuldner.*)
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IBRRS 2012, 0867
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, nehmen nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teil (§ 454b Abs. 2 Satz 2 StPO) und sind deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet.*)
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IBRRS 2012, 0865
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 3 BGs 82/12; 2 BJs 8/12-2
1. Sitzt der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft, ist für die Anordnung von Beschränkungen, die dem Beschuldigten aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft aufzuerlegen sind, gemäß § 126 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bis zur Anklageerhebung auch dann zuständig, wenn die Untersuchungshaft in Niedersachsen vollzogen wird. § 134a Abs. 1 Satz 2 NJVollzG ändert hieran nichts.*)
2. Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 [3. Strafsenat] und NStZ-RR 2010, 292 [2. Strafsenat]; KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).*)
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IBRRS 2012, 0513
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit.*)
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IBRRS 2012, 0401
![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 5 U 1348/11
1. Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl, sind der Geschäftsinhaber und seine Angestellten befugt, gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf zu erheben und bis zur endgültigen Klärung zu wiederholen.*)
2. Ist ein vorsätzliches Zueignungsdelikt letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs- und Unterlassungsanspruchs in einem derartigen Fall.*)
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IBRRS 2012, 0172
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - 1 StR 95/11
1. Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch aufgrund einer Verletzung der Kognitionspflicht durch die Strafkammer.
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5080![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - AK 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5016
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Bonn, Urteil vom 31.03.2004 - 5 S 6/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4859
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - 4 BGs 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4844
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 81/11
Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche.*)
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IBRRS 2011, 4838
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4571
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.05.1975 - III ZR 43/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4542
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 659-10
1. Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306 a I Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Allein der Umstand, dass das Feuer auf zu Wohnzwecken genutzte Teile des Gebäudes hätte übergreifen können, vermag die Annahme einer vollendeten schweren Brandstiftung gem. § 306 a I StGB nicht zu begründen.
2. Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer versuchten schweren Brandstiftung gem. §§ 306 a I Nr. 1, 22 StGB und einer vollendeten ("einfachen") Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB.
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IBRRS 2011, 4238
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.11.1989 - X ZR 116/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3849
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Rostock, Urteil vom 10.12.2010 - 10 O 141/10
Als Drittgeschädigtem eines nicht gegen ihn geführten Polizeieinsatzes (hier: Beschädigung der Wohnungseingangstür) steht dem Vermieter kein Entschädigungsanspruch nach StrEG wegen u. a. Beschädigung der Mietwohnungstür zu; dessen aus der Eigentumsbeschädigung möglicherweise resultierenden Ansprüche kann der Mieter nicht geltend machen. Vielmehr kann der Mieter, falls die von der Polizei veranlasste Spurenbeseitigung (noch) Mängel der Mietsache zurücklässt, nur über mietrechtliche Vorschriften vom Vermieter Abhilfe verlangen.
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IBRRS 2011, 3337
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Köln, Urteil vom 30.08.2011 - 5 O 299/10
Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der in einem Urkundenprozess geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vertrag beruht, der deshalb nichtig ist, weil es sich bei der versprochenen Leistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, ist der Urkundenprozess nicht statthaft.
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IBRRS 2011, 2961
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - IX ZR 153/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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