Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1705![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 77/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 1660
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
VerfGH Belgien, Urteil vom 12.07.2007 - 100/2007
Die gesetzliche Verpflichtung von Architekten als einziger Berufsgruppe im Baugewerbe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, begründet die Gefahr, bei gesamtschuldnerischer Haftung mehr als andere Berufsgruppen haftbar gemacht zu werden. Für diesen Behandlungsunterschied besteht keine objektive und vernünftige Rechtfertigung.
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IBRRS 2008, 1611
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 227/06
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).*)
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IBRRS 2008, 1526
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04
Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
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IBRRS 2008, 1520
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 270/06
Zu den Anforderungen an die Feststellung eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer und an die Evidenz eines Missbrauchs der dem Agenten vom Versicherer eingeräumten Vollmacht bei Entgegennahme eines Versicherungsantrags.*)
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IBRRS 2008, 1401
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2008 - 11 O 248/03
Die Lagerung umfangreicher Materialien des Polstereibetriebes des Versicherungsnehmers in einem Wohngebäude ist eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG a.F..
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IBRRS 2008, 1331
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 123/06
1. Der Streitwert der auf Feststellung des Fortbestandes des Gebäudeversicherungsvertrags gerichteten Klage bestimmt sich einheitlich nach dem 3,5-fachen Betrag der Jahresprämie.
2. Bei Teilerledigung der Hauptsache ergibt sich der Streitwert aus der Summe der verbliebenen Hauptsache und den für den erledigten Teil angefallenen, im Wege einer Differenzrechnung zu ermittelnden Kosten.
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IBRRS 2008, 1209
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06
Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).*)
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IBRRS 2008, 1193
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
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IBRRS 2008, 1191
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 24 O 18/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
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IBRRS 2008, 1190
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2008 - 20 U 177/07
Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.
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IBRRS 2008, 1185
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007 - 12 U 195/07
Hat ein Gläubiger Schadensersatzforderungen gegen den Gemeinschuldner, die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, so bleibt der Insolvenzverwalter diesem gegenüber auch nach Freigabe des gegen den Haftpflichtversicherer bestehenden Deckungsanspruchs passiv legitimiert.*)
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IBRRS 2008, 1127
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 219/06
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).*)
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.*)
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IBRRS 2008, 1094
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07
1. In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592).*)
2. Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.*)
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IBRRS 2008, 1013
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 31/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0986
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 30/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0985
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 209/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0984
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 94/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0979
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0977
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 129/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0951
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 116/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0949
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0924
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07
1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)
2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)
3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)
IBRRS 2008, 0904
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0903
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 178/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0900
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 122/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0899
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 40/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0839
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0834
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 48/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0831
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0830
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0828
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - IV ZR 284/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0800
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0737
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 22.05.2007 - 9 U 30/06
1. Der Versicherungsnehmer muss seine Gebäudeversicherung vor Vertragsabschluss darüber informieren, dass für ein Grundstück nur eine befristete Baugenehmigung vorliegt. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
2. Der Versicherungsnehmer kommt seiner Anzeigepflicht nicht schon dadurch nach, dass er dem Versicherer mit dem Antrag ein Expose überreicht, das einen Lageplan mit mehreren Stempeln umfasst, von denen einer eine Befristung der Baugenehmigung auf einen schon überholten Termin zum Ausdruck bringt.
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IBRRS 2008, 0736
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 43/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0610
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0607
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 70/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0569
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 131/07
Wird im Verkehrsunfallprozess gegen den Haftpflichtversicherer und den Versicherungsnehmer die Berufungssumme nicht erreicht und lässt das Amtsgericht die Berufung gegen sein aus sachlichen Gründen klageabweisendes Urteil gegen den Haftpflichtversicherer nicht zu, hat die Rechtskraftwirkung des § 3 Nr. 8 PflVG zur Folge, dass im Rahmen einer nur im Verhältnis zum beklagten Versicherungsnehmer zugelassenen Berufung eine erneute Überprüfung der Haftungsfrage ausgeschlossen ist. Auf die Frage, ob der Klage gegen den beklagten Versicherungsnehmer ein Schlichtungsverfahren im Sinne der §§ 10, 11 GüSchlG NRW hätte vorausgehen müssen, kommt es unter diesen Umständen nicht an.*)
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IBRRS 2008, 0533
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07
Will der Versicherungsnehmer seine bisherige Wohnung aufgeben, ist aber seine neue Wohnung noch nicht bezogen, so können sich Gegenstände auch dann - im Sinne von § 8 Nr. 1 VHB 2000 - "vorübergehend" außerhalb der versicherten Wohnung befinden, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr beabsichtigt, die Gegenstände in die alte, aufzugebende Wohnung zurückzubringen, wohl aber beabsichtigt, diese in die neue Wohnung zu bringen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Gegenständen des täglichen Bedarfs.*)
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IBRRS 2008, 0530
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 420/06
1. Die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Gebäudeversicherung ist eine Fremdversicherung, soweit sie das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer umfasst.*)
2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerin die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Versicherer auch in Ansehung des Sondereigentums an sich, so hat sie die Bindungen aus einem gesetzlichen Treuhandverhältnis zu dem einzelnen Miteigentümer zu berücksichtigen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diesem der zustehende Entschädigungsbetrag tatsächlich zufließt.*)
3. Eine Pflichtverletzung des Verwalters aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)
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IBRRS 2008, 0430
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.05.2007 - IV ZR 101/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0303
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.
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IBRRS 2008, 0232
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)
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IBRRS 2008, 0178
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06
1. Die Frage, ob der Versicherer Änderungen seiner Krankenversicherungsbedingungen auf dem Weg des § 178g Abs. 3 VVG wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen hat, kann in analoger Anwendung von § 1 UKlaG im Verbandsklageverfahren überprüft werden (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 307/01 - VersR 2002, 1498 unter 1 b).*)
2. Wenn eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird, liegt allein deshalb keine Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 178g Abs. 3 VVG vor.*)
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IBRRS 2008, 0130
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0104
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07
Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.
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Online seit 2007
IBRRS 2007, 4976![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG Rostock, Beschluss vom 30.10.2007 - 6 U 121/07
Der Ausschlusstatbestand des "nicht bezugsfertigen Gebäudes" gegen Sturmschäden in der Gebäudeversicherung (§ 9 Nr. 3a VGB 88) ist eng dahin auszulegen, dass zur Bezugsfertigkeit von einer "abgedichteten Außenhaut" ausgegangen werden muss, also die Außenwände, Dach, Fenster und Türen restlos geschlossen sind; hingegen ist die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen nicht gefordert.*)
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IBRRS 2007, 4972
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007 - 11 O 205/06
1. Belässt ein Versicherungsnehmer das Schlafzimmerfenster in Kippstellung, als er aus dem Haus ging, und lässt das Fenster über 10 Stunden unbeobachtet, so hat er objektiv in besonders hohem Maß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen.
2. Bei der Beurteilung des pflichtwidrigen Verhaltens ist auch zu berücksichtigen, ob das Eindringen durch das in Kippstellung belassene Fenster deshalb besonders leicht, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte. Denn der Täter musste so nicht um den Rahmen herum auf den Griff des gekippten rechten Flügels zugreifen, sondern konnte den Schließmechanismus des linken Flügels betätigen, indem er durch den aufgrund der Kippstellung bestehenden Spalt hindurch griff und den Griff des linken Flügels in waagerechte Position brachte.
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IBRRS 2007, 4971
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 09.11.2007 - 25 U 3056/07
Ist ein vom Versicherungsnehmer für einen Einbruchdiebstahl benannter Zeuge wegen Widersprüchen nicht glaubwürdig, kann der Beweis eines Einbruchdiebstahls nicht als geführt angesehen werden.
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IBRRS 2007, 4951
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.
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