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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht

628 Entscheidungen insgesamt

Online seit Juli

IBRRS 2024, 2151
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - gesonderte Vergütung des Betreuers

BGH, Beschluss vom 05.06.2024 - XII ZB 589/23

Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.04.2024 - XII ZB 559/23, IBRRS 2024, 1811 = IMRRS 2024, 0913).*)

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IBRRS 2024, 1811
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - gesonderte Vergütung des Betreuers

BGH, Beschluss vom 10.04.2024 - XII ZB 559/23

Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.*)

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Online seit April

IBRRS 2024, 1004
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

SG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2023 - S 6 U 284/20

1. Nicht jede Tätigkeit, die einem Unternehmen objektiv nützlich und ihrer Art nach sonst üblicherweise dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist, wird beschäftigtenähnlich verrichtet. Vielmehr kommt der mit dem Verhalten verbundenen Handlungstendenz, welche vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R; BSG, IBR 2006, 1009 - nur online; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013 - L 8 U 27/11).

2. Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, umso eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind.

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3335
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - Keine gesonderte Vergütung des Betreuers

LG Freiburg, Beschluss vom 24.11.2023 - 4 T 183/23

Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten zugewiesen ist, rechtfertigt die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, grundsätzlich nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VBVG.*)

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IBRRS 2023, 0108
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz gegen Arbeitgeber aufgrund Verletzung der Fürsorgepflicht

LAG München, Urteil vom 14.02.2022 - 4 Sa 457/21

1. Ein Arbeitgeber verletzt die ihm nach § 241 II BGB obliegende Fürsorgepflicht, wenn er mit seinem Arbeitnehmer trotz Erkältungssymptomen längere Zeit in einem Auto fährt.

2. Zum Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber, wenn dieser dadurch seine Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt, indem der Geschäftsführer der Arbeitgeberin trotz Erkältungssymptomen seit einer Rückkehr aus dem Ausland mit dem Arbeitnehmer zusammen längere Zeit und ohne Mund-Nase-Bedeckung in einem Auto fährt, dadurch gegen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (in der Fassung vom 10.8.2020) verstößt und nach Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion beim Geschäftsführer gegenüber dem Arbeitnehmer als sog. Kontaktperson 1 eine Quarantäneanordnung erfolgt, wegen der eine geplante Hochzeitsfeier und eine geplante Hochzeitsreise nicht durchgeführt werden können (Anspruch hier bejaht).

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3627
ProzessualesProzessuales
Kündigungsschutzklage im docx-Format ist unzulässig!

BAG, Urteil vom 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht i.S.v. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F. für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.

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IBRRS 2022, 2800
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Verhältnis und Abgrenzung von Mietschulden zu Aufwendungen der Unterkunft

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 - L 32 AS 139/22

1. Zur Abgrenzung von Mietschulden zu laufenden Aufwendungen der Unterkunft.

2. Mietschulden sind in dem Umfang zu übernehmen, in dem sie zur Abwendung der Wohnungslosigkeit notwendig ist.

3. Dazu gehören auch Kosten des Vermieters, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen, aber an die er dessen weitere Fortführung knüpft.

4. Auch Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren gehören zu den Mietschulden.

5. Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II sind auch dann zu übernehmen, wenn noch offen, ob für denselben Zeitraum Leistungen nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu gewähren sind.

6. Liegen die Tatbestandsmerkmale des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II vor, verbleibt dem Leistungsträger regelmäßig kein Ermessensspielraum.

7. Eine Vergleich der Schuldenhöhe mit den Kosten eines Wohnungswechsels erfolgt nicht, weil bei drohender Wohnungslosigkeit ein Umzug als Alternative ausscheidet.

8. Es spielt in der Regel keine Rolle, ob die drohende Wohnungslosigkeit auf vorwerfbarem Verhalten des Hilfebedürftigen beruht.

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IBRRS 2022, 1982
Mit Beitrag
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Weg in das Homeoffice ist unfallversichert!

BSG, Urteil vom 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Schlafzimmer in sein Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

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IBRRS 2022, 1661
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Keine zusätzlichen Raucherpausen

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21

Die Anordnung eines Arbeitgebers, dass Rauchen nur in den festgelegten Pausen gestattet ist, unterliegt regelmäßig nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da die Anordnung die Einhaltung der Arbeitszeit sicherstellen soll und somit nicht das Ordnungsverhalten, sondern das Arbeitsverhalten betrifft.*)

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IBRRS 2022, 0438
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Gerüstbauer bringt kein Fangnetz an: Dachdecker haftet nicht für Arbeitsunfall!

BGH, Urteil vom 09.12.2021 - VII ZR 170/19

Ein Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer gem. § 110 Abs. 1 SGB VII setzt voraus, dass der Unternehmer, dessen Haftung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII beschränkt ist, selbst oder durch eine in § 111 Satz 1 SGB VII genannte, in Ausführung der ihr zustehenden Verrichtungen handelnde, vertretungsberechtigte Person den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Zurechnung des Verschuldens sonstiger Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, gem. § 278 BGB kommt im Rahmen des Rückgriffsanspruchs gem. § 110 Abs. 1 SGB VII nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2022, 0384
ImmobilienImmobilien
Unterhaltsberechnung bei Immobilienbesitz

BGH, Beschluss vom 15.12.2021 - XII ZB 557/20

1. Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht (Bestätigung des Senatsurteils vom 01.12.2004 - XII ZR 75/02, FamRZ 2005, 1159).*)

2. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nicht nur die - die Einkünfte bereits steuerrechtlich vermindernde - Zins-, sondern auch die Tilgungsleistung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen (Fortführung von Senatsbeschlüssen BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 und vom 04.07.2018 - XII ZB 448/17, FamRZ 2018, 1506).*)

3. Selbständige können in der Summe 24% ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für die Altersvorsorge aufwenden und damit - soweit eine solche Vorsorge tatsächlich betrieben wird - von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 177, 272 = FamRZ 2008, 1739). Im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigte Tilgungsleistungen sind auf diese Altersvorsorgequote nicht anzurechnen (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519).*)

4. Werden die mit der Berufsausübung verbundenen höheren Aufwendungen bereits pauschal oder konkret bei der Einkommensermittlung berücksichtigt, bedarf es im Einzelnen einer Begründung des Tatgerichts, wenn es mehr als ein Zehntel des Erwerbseinkommens der Bedarfsbemessung entzieht.*)

5. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch steht in einem Alternativverhältnis zu den Unterhaltsansprüchen des Kindes, weil er nur entsteht, wenn der Unterhaltsanspruch erfüllt worden ist.*)

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 1320
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Corona-Quarantäne ist kein Kündigungsgrund!

ArbG Köln, Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20

1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des Arbeitnehmers zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid-19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig rechtsunwirksam.*)

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den Arbeitnehmer insofern der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren.*)

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 1506
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Jobcenter muss keine Mietkosten aus Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.05.2020 - L 11 AS 228/20 B ER

1. Hartz-IV-An­trag­stel­ler haben kei­nen An­spruch auf Über­nah­me der Miet­kos­ten durch das Job­cen­ter, wenn es sich bei dem Miet­ver­hält­nis den Um­stän­den nach um einen Schein­ver­trag unter Ver­wand­ten han­delt.

2. Dies ist ins­be­son­de­re anzunehmen, wenn die tat­säch­li­chen Kos­ten nicht of­fen­ge­legt wer­den, son­dern le­dig­lich auf die Miete im Miet­ver­trag ver­wie­sen wird.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 2968
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialleistung für behindertengerechten Umbau einer Wohnung

SG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2019 - S 10 SO 222/19 ER

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2019, 2755
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
"Hausmeisterservice" ist selbstständige Tätigkeit!

SG Landshut, Urteil vom 26.06.2019 - S 1 BA 41/18

1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.

2. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und welche Merkmale überwiegen.

3. Ein Hausmeisterservice, der im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und die Arbeitszeit bestimmen kann, unternehmerisches Risiko trägt und eine monatlich gleichbleibende Pauschalvergütung erhält, übt eine selbständige Tätigkeit aus.

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IBRRS 2019, 0033
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
ohne

BSG, Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2018

IBRRS 2018, 3790
RechtsanwälteRechtsanwälte
Syndikus-Rechtsanwälte rückwirkend von Rentenversicherungspflicht befreit

SG Münster, Urteil vom 06.11.2018 - S 24 R 565/18

1. Syndikus-Rechtsanwälte können von der Rentenversicherungspflicht auch für Zeiten vor dem gesetzlichen Stichtag (01.04.2014) befreit werden, wenn für diese Zeiten einkommensbezogene Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt worden sind.

2. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beiträge für die eigentliche Tätigkeit als Syndikus oder aber für eine daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt geleistet wurden.

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IBRRS 2018, 1041
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kosten für Unterkunft und Heizung: Bestimmung des Vergleichsraums

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

1. Der Landkreis Harz (Fläche 2.104 km²) ist als Gebietskörperschaft kein einheitlicher "Vergleichsraum", denn seine kreisangehörigen Gemeinden weisen erhebliche strukturelle Unterschiede auf, die sich bei einer bewertenden Betrachtung von Topografie, Siedlungsdichte und Infrastruktur ergeben. Er besteht ausgehend von den Wohnorten aus 14 Vergleichsräumen, zumeist in Form der politischen Gemeinden. Diese verfügen über jeweils eigene Wohnungsmärkte (vgl Urteil des Senats vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16).*)

2. Die Bestimmung des Vergleichsraums ist nicht im Rahmen der Methodenfreiheit allein der Behörde vorbehalten und insbesondere nicht der gerichtlichen Überprüfung entzogen.*)

3. Die durchgeführte Mietwerterhebung für den gesamten Landkreis Harz genügt unter Berücksichtigung der Methodenfreiheit den Anforderungen des BSG an ein schlüssiges Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete). Insbesondere erfolgte die Mietdatenerhebung in allen vom Senat festgestellten Vergleichsräumen. Umfang sowie Art und Weise der Datenerhebung sind im Rahmen der Methodenfreiheit nicht zu bemängeln. Es ist auch zulässig, dass im Rahmen der Datenauswertung durch die sog "Clusteranalyse" einzelne Vergleichsräume zu Wohnungsmarkttypen zusammen gefasst worden sind. Dabei handelt es sich um eine statistisch anerkannte Methode mit dem Zweck, die Datenbasis zu verbreitern. Die dafür gewählten Kriterien sind schlüssig.*)

4. Die Fortschreibung des Konzepts ist nach zwei Jahren ab Veröffentlichung der Richtlinie der Behörde vorzunehmen, wenn dies im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung der Datenerhebung und -auswertung geschieht. Die Vorgehensweise, eine Überprüfung und Neufestsetzung der Unterkunftskosten anhand der Entwicklung der Wohnungsmieten und Wohnungsnebenkosten im Land Sachsen-Anhalt vorzunehmen, ist im Rahmen der Methodenfreiheit nicht zu beanstanden. Das Gleiche gilt für den Vergleich der Indexentwicklung vom Stichtag der Datenerhebung an bis zum Ablauf der Zweijahresfrist nach Inkrafttreten der Richtlinie.*)

5. Die Ermittlung der angemessenen Heizkosten anhand der Vorauszahlungsbeträge für Heiz- und Warmwasserkosten im Rahmen der Mietwerterhebung plus Sicherheitszuschlag genügt nicht den Anforderungen des BSG an ein schlüssiges Konzept. Insoweit ist auf die Tabellenwerte des Bundesweiten Heizspiegels abzustellen, der im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung veröffentlicht war. Die dort enthaltenen Euro-Beträge sind mit der angemessenen Wohnfläche zu multiplizieren. Bei dezentraler Beheizung der Unterkunft ist ein Abzug entsprechend den Vorgaben des Bundesweiten Heizspiegels vorzunehmen. Zudem ist der Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung beim Bedarf zu berücksichtigen.*)

6. Zu den Heizkosten gehören die Stromkosten für die dezentrale Heizungsanlage. Soweit keine Nachweise über den Stromverbrauch vorliegen, ist dieser mit 5% der angemessenen Heizkosten zu schätzen.*)

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IBRRS 2018, 0962
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Übernahme der Mietschulden bei Vorliegen eines Räumungstitels

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.2018 - L 19 AS 2382/17 B

1. Die Übernahme von Mietschulden erfolgt nicht, um den Antragsteller von zivilrechtlichen Forderungen freizustellen oder um Ansprüche des Vermieters zu sichern. Zweck der Leistung ist allein die (längerfristige) Sicherung der Unterkunft.

2. Dies ist bei Erlass eines Räumungstitels zu Gunsten des Vermieters als Voraussetzung einer Duldung der weiteren Nutzung der Wohnung nicht gewährleistet.

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 3937
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

SG Berlin, Beschluss vom 14.11.2017 - S 162 AS 14273/17 ER

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können.

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IBRRS 2017, 3736
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ledigliche Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ist verfassungskonform

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

1. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach die Kosten der Unterkunft und Heizung nur in angemessener und nicht in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ist verfassungskonform.

2. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich.

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IBRRS 2017, 2913
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.

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IBRRS 2017, 1986
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Betriebsrat verweigert Einstellung: Arbeitgeber muss kein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen!

BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.*)

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IBRRS 2017, 1106
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Für Werkswohnung gilt vorrangig Arbeitsrecht, nicht Mietrecht!

ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 26.08.2016 - 6 Ca 626/16

1. Bei Werkdienstwohnungen haben die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen Vorrang vor den mietrechtlichen Bestimmungen. Liegen spezielle arbeitsrechtliche Regelungen jedoch nicht vor, kann auf die mietrechtlichen Vorschriften im Rahmen einer entsprechenden Anwendung zurückgegriffen werden.

2. Ein Mieter, der das gelöste Wellblechdach des zu seiner Werkswohnung gehörenden Carports mit Steinplatten beschwert, kann vom Vermieter und Arbeitgeber keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Steinplatten durch einen Sturm auf seinen Auto fallen und dieses beschädigen.

3. Den Vermieter trifft jedenfalls dann kein Verschulden, wenn er vom gelösten Wellblechdach, also dem Mietmangel, keine Kenntnis hatte.

4. Es ist Aufgabe des Mieters vorzutragen, woher der Vermieter vom lockeren Wellblechdach gewusst haben soll, bzw. wann er ihm davon erzählt haben will.

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IBRRS 2017, 1110
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
ohne

SG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2017 - S 7 R 4118/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0766
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unterhaltsrecht:Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils abzugsfähig

BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 118/16

1. Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.*)

2. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Elternunterhaltspflichtigen anzurechnen.*)

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IBRRS 2017, 0761
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Vorgezogene Altersrente wegen Unfalls: Wer hat den Rentenkürzungsschaden zu tragen?

BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 664/15

1. Ob eine Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der vorgezogenen Altersrente nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI auch dann gerechtfertigt ist, wenn in einem Haftpflichtschadensfall der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den nach §§ 116 und 119 SGB X regressierenden Rentenversicherungsträger durch Erstattung der jeweiligen Rentenzahlungen und Zahlung der entgangenen Pflichtbeiträge wirtschaftlich so stellt, als sei der Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersrente erwerbstätig gewesen, ist eine sozialversicherungsrechtliche Vorfrage, die im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 118 SGB X im sozialgerichtlichen Verfahren zu entscheiden ist.*)

2. Ein nach § 249 BGB ersatzpflichtiger Rentenkürzungsschaden des Geschädigten könnte in einem solchen Fall nicht verneint werden, wenn dieser nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen gleichwohl eine Kürzung seiner Altersrente hinnehmen müsste.*)

3. Dass der Geschädigte einen entsprechenden Rentenabschlag durch Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in Form eines Einmalbetrages im Sinne des § 187a Abs. 2 SGB VI hätte vermeiden können, begründet - mangels Vorliegens der Voraussetzungen - weder nach § 116 SGB X noch nach § 119 SGB X einen Übergang dieses (höchstpersönlichen) Gestaltungsrechts des Versicherten auf den Rentenversicherungsträger.*)

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IBRRS 2017, 0658
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Die betriebliche Altersversorgung ist für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich irrelevant

BGH, Beschluss vom 18.01.2017 - XII ZB 98/16

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird.*)

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IBRRS 2016, 2984
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig!

BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 71/15

Die sozialpolitischen Zwecken dienende Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung weist weder in Bezug auf den Absatzmarkt der Arbeitsleistungen der Leiharbeitnehmer noch in Bezug auf den Beschaffungsmarkt der Arbeitskraft von Leiharbeitnehmern eine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion auf.*)

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IBRRS 2017, 0160
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Die Grundsicherung erfasst den Betriebsstrom für Heizungsanlagen nicht!

BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

1. Auch nach der Rechtslage ab dem 01.01.2011 sind die Aufwendungen eines Hauseigentümers für den Strom zum Betrieb einer Heizungsanlage in die Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II einzustellen (Fortführung und Weiterentwicklung von BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 51/10 R).*)

2. Diese Aufwendungen sind der Höhe nach grundsätzlich einer Schätzung zugänglich.*)

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3234
ImmobilienImmobilien
Im Seniorenheim: Schreiattacken sind Kündigungsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2016 - 8 W 38/16

§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten Kündigungsgründe jeweils zugleich auch einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 WBVG darstellen.*)

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IBRRS 2016, 3011
AmtshaftungAmtshaftung
Kind bekommt keinen KITA-Platz: Eltern können Schadensersatz verlangen

BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 278/15

1. Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII (in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung) anspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Für das Verschulden des Amtsträgers kommt dem Geschädigten ein Beweis des ersten Anscheins zugute.*)

2. Die mit dem Anspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII korrespondierende Amtspflicht bezweckt auch den Schutz der Interessen der personensorgeberechtigten Eltern.*)

3. In den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht fällt auch der Verdienstausfallschaden, den Eltern dadurch erleiden, dass ihr Kind entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII keinen Betreuungsplatz erhält.*)

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IBRRS 2016, 2055
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Versorgungsausgleich bei ausländischen Versorgungsträgern

BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 514/15

Zur Abfindung eines bei einem ausländischen Versorgungsträger bestehenden Anrechts im Versorgungsausgleich.*)

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IBRRS 2016, 2069
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Ermittlung der künftigen Leistungen durch den betrieblichen Versorgungsträger

BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 248/15

Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB (in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 28. Mai 2009, BGBl. I S. 1102) iVm §§ 1 Satz 2, 6 Rück- AbzinsV heranzieht (im Anschluss an BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14, IBRRS 2016, 1133).*)

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IBRRS 2016, 1204
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Vergütung für Arbeitnehmerüberlassung ist (hier) nach vereinbarten Wochenarbeitszeiten zu zahlen!

OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2016 - 12 U 125/15

Die Vereinbarung einer Vergütung nur für die vom Verleiher nicht zu beeinflussende tatsächliche Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers stellt eine vom Leitbild der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG abweichende Vertragsgestaltung dar.*)

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IBRRS 2016, 1090
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Keine Verdachtskündigung ohne Anhörung des Betroffenen!

OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2015 - 6 U 12/15

1. Die Erfüllung der Anhörungspflicht ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung. Denn allein das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts rechtfertigt noch keine Kündigung. Der Handelsvertreter muss mit dem Vorwurf konkret konfrontiert und es muss ihm Gelegenheit gegeben werden, sich zum Tatvorwurf zu äußern und zu verteidigen.

2. Die außerordentliche Kündigung nach § 89a Abs. 1, § 92 Abs. 2 HGB muss in angemessener Zeit ausgesprochen werden. Danei kommt es nicht auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB an, sondern es ist dem Berechtigten eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, deren Dauer sich nach den Umständen des jeweiligen Falls richtet.

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IBRRS 2016, 1088
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bewilligungsbescheid aufgehoben: Übernommene Schulgebühren sind zurückzuerstatten

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - III ZR 267/15

1. Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers aus dessen zivilrechtlichem Vertrag mit dem Leistungserbringer (hier: Schulvertrag über die Betreuung eines behinderten Kindes) erfolgt in der Regel durch einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung (zugunsten des Leistungserbringers). Dadurch wird zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Leistungserbringer eine zivilrechtliche Rechtsbeziehung begründet.*)

2. Der Sozialhilfeträger ist an den im Bewilligungsbescheid im Grundverhältnis gegenüber dem Hilfeempfänger erklärten Schuldbeitritt grundsätzlich gebunden. Diese Bindungswirkung besteht, solange und soweit der der Bewilligung zugrunde liegende (begünstigende) Verwaltungsakt nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 39 Abs. 2, §§ 44 ff SGB X).*)

3. Werden der Bewilligungsbescheid und der darin erklärte Schuldbeitritt nach Maßgabe der §§ 44 ff SGB X aufgehoben, entfällt im Verhältnis zum Leistungserbringer der Rechtsgrund für Zahlungen des Sozialhilfeträgers. Wird der Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 45 Abs. 2, 4 SGB X), sind bereits geleistete Zahlungen nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB auszugleichen (Bestätigung und Fortführung des BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14, BGHZ 205, 260).*)

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IBRRS 2016, 0993
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsgericht hat den Inhalt des Forderungsbescheid nicht zu prüfen

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - V ZB 25/15

Eine als Forderungsbescheid bezeichnete und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, mit der der Adressat zur Zahlung des Saldos aufgefordert wird, stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X dar, der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann; das Vollstreckungsgericht darf nicht überprüfen, ob der Bescheid ausreichend begründet ist und ob er inhaltlich zutreffend ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - I ZB 19/07,IBRRS 2008, 1225; IMRRS 2008, 0848).*)

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IBRRS 2016, 0689
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Verjährungsfristen von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger

BGH, Urteil vom 08.12.2015 - VI ZR 37/15

Zur Frage der Verjährung im Sinne des § 113 Satz 1 SGB VII von (Regress-) Ansprüchen der Sozialversicherungsträger nach den §§ 110 und 111 SGB VII.*)

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IBRRS 2016, 0816
ImmobilienImmobilien
Aufsichtsbehörde ist Zugang zum Heim zu gewähren!

KG, Beschluss vom 01.02.2016 - 3 Ws (B) 29/16

1. Alle Mitbewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims üben das Hausrecht gleichrangig aus, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall alleine darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet.*)

2. Als Grenze der individuellen Ausübung des Hausrechts ist zu beachten, ob der Aufenthalt des Dritten den Mitbewohnern zumutbar ist.*)

3. Die Prüfung der Gemeinschaftsräume einer Seniorenwohngemeinschaft durch die Aufsichtsbehörde entspricht dem sozialgesetzlichen Leitbild und liegt regelmäßig im objektiven Interesse der Bewohner. Der Aufsichtsbehörde den Zutritt zu versagen, ist dann als willkürliche Beschränkung des Hausrechts der Mitbewohner treu- und rechtswidrig.*)

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IBRRS 2016, 0801
MietrechtMietrecht
Wann hat ein Transferleistungsbezieher Interesse an die Untervermietung?

AG Schöneberg, Urteil vom 13.05.2015 - 106 C 117/15

1. Zum Anspruch eines bereits bei Mietbeginn auf Transferleistungen angewiesenen Mieters auf Erteilung einer Untermieterlaubnis nach einer Erhöhung der Miete.*)

2. Begründet die Anmietung der Wohnung durch einen Transferleistungsbezieher eine derartige Kürzung der Leistungen des Sozialamts, dass die Zahlungen für die Nettomiete nicht mehr ausreichen, hat der Mieter berechtigtes Interesse an einer Untervermietung.

3. Eine Altersdiskriminierung liegt dann vor, wenn der Vermieter die Untervermietung an einen 57-Jährigen mit der Begründung verweigert, er könne wegen des Alters des Untervermieters erschwert einen Räumungstitel vollstrecken.

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IBRRS 2016, 0788
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auswirkungen der "Mütterrente" auf den Versorgungsausgleich

BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 313/15

1. Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln (im Anschluss an BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80, FamRZ 1982, 33 und BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80, FamRZ 1984, 673 und in Abgrenzung zu BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10, IBRRS 2012, 0790 und BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11, IBRRS 2012, 1708).*)

2. In einem Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich, welches Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 einbezieht, sind die Wirkungen des Versorgungsausgleichs, sofern sich die Regelungen über die sog. "Mütterrente" auswirken, durch Übertragung entsprechender Entgeltpunkte für die Zeit bis zum 30. Juni 2014 und die Zeit ab dem 1. Juli 2014 gesondert auszusprechen.*)

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IBRRS 2016, 0790
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Versorgungsausgleich eines Zeitsoldaten

BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - XII ZB 104/14

Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht eines Zeitsoldaten entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind nicht gleichartig im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG (Bestätigung von BGH, 08.01.2014 - XII ZB 366/13,IBRRS 2014, 3252).*)

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IBRRS 2016, 0562
Mit Beitrag
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Projektsteuerungsvertrag ohne Ausschreibung vergeben: Vorstand muss gehen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.07.2015 - 4 O 346/11

Schließt der Vorstand einer Stiftung des öffentlichen Rechts ohne die erforderliche europaweite Ausschreibung Projektsteuerungsverträge mit einem Architekturbüro ab, obwohl er über die Vergaberechtswidrigkeit seines Verhaltens informiert war und setzt sich damit über seine Kenntnisse bösgläubig hinweg, so rechtfertigt dies die Kündigung seines Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB.*)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 2249
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Möglichkeit der Delegation spricht für selbständige Tätigkeit!

SG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2015 - S 5 R 2956/14

Ist dem Erwerbstätigen vertraglich gestattet, die geschuldete Arbeitsleistung nicht selbst zu erbringen, sondern an Dritte zu delegieren, und macht er von der Möglichkeit der Delegation in der Praxis auch regelmäßig Gebrauch, so ist dies ein starkes Indiz dafür, dass er eine selbständige Tätigkeit verrichtet. Unerheblich ist insoweit, ob die von ihm eingesetzten Dritten für ihn entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden.*)

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IBRRS 2015, 1107
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Ein Handwerker ohne eigenes Werkzeug ist kein selbstständiger Unternehmer!

LSG Bayern, Urteil vom 18.11.2014 - 5 R 1071/12

1. Ein Handwerker, dem maßgebliches Werkzeug fehlt, ohne das die Arbeit nicht erbracht werden kann, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.*)

2. Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 AÜG entsteht jedenfalls in aller Regel auch ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, sodass den Entleiher neben den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten auch die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach den Grundsätzen des § 28e Abs. 2 SGB IV trifft.*)

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IBRRS 2015, 0819
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Suchtbedingter "Möbelschwund": Kein Zuschuss zur Wohnungserstausstattung!

BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

1. Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt "von außen" einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw. ein besonderes Ereignis voraus, die bzw. das regelmäßig geeignet sein müssen bzw. muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.*)

2. Anders als bei einem Wohnungsbrand und dem Verlust von Gegenständen in Folge eines Umzugs handelt es sich bei einer Suchterkrankung - auch wenn diese mit Rauschzuständen verbunden ist - nicht um ein "von außen" einwirkendes Ereignis oder einen außergewöhnlichen Umstand, die in der Folge eine "Wohnungserstausstattung" bewirken. Allein der Umstand, dass der Verschleiß der Einrichtungsgegenstände aus krankheitsbedingten Gründen möglicherweise schneller oder stärker als im Regelfall voranschreitet, begründet keinen Leistungsanspruch.

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IBRRS 2015, 0762
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Wann ist Übernahme der Tilgung einer Eigenheimfinanzierung nach SGB II möglich?

LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2014 - L 6 AS 422/12

Die Tilgung einer Eigenheimfinanzierung kann dann im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II übernommen werden, wenn es sich um ein vor 30 Jahren erworbenes, selbstgenutztes Hausgrundstück handelt, die Resttilgung ohne Inflationsbereinigung und ohne Berücksichtigung der Wertsteigerung nur noch ca. 18,7% des Kaufpreises beträgt und aufgrund eines bevorstehenden Rentenantritts lediglich Tilgungsleistungen in Höhe von ca. 2,7% zu erwarten sind.

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IBRRS 2015, 0156
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Welche Verkehrssicherungspflichten hat der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt?

BGH, Urteil vom 18.11.2014 - VI ZR 47/13

1. Besteht zwischen mehreren Schädigern ein Gesamtschuldverhältnis, können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (Zweitschädiger) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre.*)

2. Die unanfechtbare Entscheidung des für den Verleiher zuständigen Versicherungsträgers, in der der Unfall eines auf Grund eines wirksamen Vertrags entliehenen Arbeitnehmers im Unternehmen des Entleihers als Arbeitsunfall anerkannt wird, hindert die Zivilgerichte nicht, den Unfall haftungsrechtlich dem Unternehmen des Entleihers zuzuordnen und diesen gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII als haftungsprivilegiert anzusehen.*)

3. Die durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers bewirkte Störung des Gesamtschuldverhältnisses wird nicht dadurch "ausgeglichen", dass dem aus übergegangenem Recht klagenden Sozialversicherungsträger ein Rückgriffsanspruch aus § 110 Abs. 1 SGB VII gegen den Erstschädiger zusteht.*)

4. Zur Verkehrssicherungspflicht des mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragten Architekten.*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 2879
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter schließt freiwillig Kabelvertrag ab: Nicht durch Hartz IV zu ersetzen!

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2014 - L 4 AS 98/11

1. Aufwendungen für die Bereitstellung und Nutzung eines sog Kabelanschlusses für den Fernsehempfang gehören nur dann zu den KdU iSv § 22 Abs. 1 SGB II, wenn sie für den Leistungsberechtigten unausweichlicher Bestandteil der Betriebskosten der angemieteten Wohnung sind.*)

2. Bei einem freiwilligen Vertragsschluss mit dem Kabelbetreiber hat der Leistungsberechtigte die Entgelte aus der Regelleistung zu bestreiten, in der Aufwendungen für Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten sind.*)

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