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Sachgebiet: Immobilienmakler

544 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0644
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Steht dem Makler ein Auskunftsanspruch über die für die Provision maßgebenden Tatsachen zu?

AG Ludwigshafen, Urteil vom 14.12.2015 - 2h C 467/15

Einem Makler kann zwar ein Anspruch gegen den Auftraggeber über die für die Entstehung und Berechnung der Provision maßgebenden Tatsachen zustehen. Allerdings ist eine Auskunftspflicht nur dann anzuerkennen, wenn der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist.

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IBRRS 2016, 0598
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Keine Provision ohne klaren Vertragspartner!

OLG München, Beschluss vom 25.01.2016 - 7 U 2730/15

1. Um von einer Vertragspartei die Provision eines Maklervertrages verlangen zu können, muss klar sein, wer Vertragspartner des Maklervertrages geworden ist. Ein pauschaler Hinweis auf eine von mehreren durch den Verhandlungsführer vertretenen Gesellschaften reicht nicht aus, um eine Zahlungsverpflichtung zu begründen.

2. Allein das Erbringen von Dienstleistungen, die - sofern ein Maklervertrag abgeschlossen wurde - typischerweise von einem Makler erbracht werden, belegt nicht, dass ein Maklervertrag abgeschlossen wurde.

3. Die Rechtsfigur der Vertretung "für den, den es angeht" ist nur für Bargeschäfte des täglichen Lebens tauglich, nicht aber für Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von annähernd 20 Mio. Euro und auch nicht für Maklergeschäfte mit einem Volumen von über 600.000 Euro.

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IBRRS 2016, 0597
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Ohne klaren Vertragspartner keine Provision!

OLG München, Beschluss vom 07.12.2015 - 7 U 2730/15

1. Um von einer Vertragspartei die Provision eines Maklervertrages verlangen zu können, muss klar sein, wer Vertragspartner des Maklervertrages geworden ist. Ein pauschaler Hinweis auf eine von mehreren durch den Verhandlungsführer vertretenen Gesellschaften reicht nicht aus, um eine Zahlungsverpflichtung zu begründen.

2. Die Rechtsfigur der Vertretung „für den, den es angeht“ ist nur für Bargeschäfte des täglichen Lebens tauglich, nicht aber für Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von annähernd 20 Mio. € und auch nicht für Maklergeschäfte mit einem Volumen von über 600.000 €.

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IBRRS 2016, 0521
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
"Für Vermieter kostenfrei": Irreführende Werbung!

LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2015 - 40 O 76/15 KfH

1. Wenn ein Makler mit der Aussage "Unsere Kunden - Ihre neuen Mieter? FÜR VERMIETER KOSTENFREI. Wir suchen für unsere Kunden in guter Wohnlage ... Vertrauen auch Sie ihre Immobilie unseren Experten an" wirbt, wird den angesprochenen Vermietern vorgespiegelt, dass sich der Makler um die kostenlose Vermietung bemühen wird, wobei er aufgrund des Bestellerprinzips über das Empfehlen eines einzigen Mietinteressenten hinaus umsonst tätig werden müsste.

2. Sofern der Makler die Absicht hat, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er bei weiterer Tätigkeit für ihn über die Erstzuführung eines Mietinteressenten hinaus einen Maklervertrag mit ihm abschließen müsse, bleibt das Anlocken des Vermietungsinteressenten durch die zunächst gegebene Irreführung wettbewerbswidrig.

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IBRRS 2016, 0294
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Mittelbare Verflechtung bei Untermaklerverträgen

OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2015 - 8 U 542/15

Bei Untermaklerverträgen handelt es sich weder um Gesellschafts- oder Maklerverträge, sondern Verträge sui generis. Hierauf können die Vorschriften des Maklerrechts analog angewendet werden, so auch die zu § 654 BGB entwickelten Grundsätze der Verflechtung.

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IBRRS 2016, 0332
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag mit Kommune bedarf der Schriftform!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2015 - 19 U 19/15

Ein Maklervertrag stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, das für die Gemeinde von Bedeutung ist. Aus diesem Grund muss er in Schriftform geschlossen und vom Bürgermeister und einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes unterzeichnet werden.

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IBRRS 2016, 0203
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Mindestpreis übersteigender Mehrerlös unterliegt der Umsatzsteuer!

BFH, Beschluss vom 28.05.2015 - V B 15/15

Vereinbart der Vermittler von Grundstücksverkäufen mit dem Eigentümer und Verkäufer, dass ihm der vorgegebene Mindestpreise übersteigende Mehrerlös als Vermittlungsprovision zukommen soll, so unterliegt diese Vermittlungsleistung auch der Umsatzsteuer.

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IBRRS 2016, 0145
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
§ 16a EnEV gilt nicht für Immobilienmakler!

LG München II, Urteil vom 03.12.2015 - 2 HK O 3089/15

Der Immobilienmakler ist nicht Adressat gemäß § 16a EnEV und daher auch nicht verpflichtet, bei der Werbung in Printmedien die Pflichtangaben zu machen.

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IBRRS 2016, 0025
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertragsabschluss folgt Maklertätigkeit in angemessenem Zeitabstand: Tatsächliche Vermutung spricht für Kausalität

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2015 - 8 U 2/14

Folgt der Nachweistätigkeit des Maklers der Hauptvertragsabschluss in angemessenem Zeitabstand, spricht eine tatsächliche Vermutung für deren Kausalität. An den Gegenbeweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2016, 0021
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Keine Maklerprovision ohne Maklervertrag!

OLG Köln, Urteil vom 03.12.2015 - 24 U 21/14

1. Eine Provisionsabrede kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden, wobei hieran strenge Anforderungen zu stellen sind. Derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt.

2. Ein Kaufinteressent darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Der Interessent braucht in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet.

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3290
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

LG Tübingen, Urteil vom 12.11.2015 - 20 O 60/15

Ein Makler muss in einem Angebot die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) angeben, andernfalls würde die gesetzliche Wertung der Vorschrift unterlaufen.*)

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IBRRS 2015, 3213
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertragspartei verstorben: Kann Makler dennoch Provision verlangen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2015 - 7 U 39/14

Der Vermittlungsmakler verdient seine Provision nur, wenn er auf die Willensentschließung des vorgesehenen Vertragspartners eingewirkt hat. Er hat keinen Provisionsanspruch, wenn der Hauptvertrag mit einem dritten Vertragspartner abgeschlossen wird, auf den er keinen Einfluss genommen hat. Eine Ausnahme soll allerdings dann gelten, wenn zwischen dem Vertragspartner und dem Erstinteressenten besonders enge persönliche und wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Dann soll es ausreichen, dass mittelbar auf die Willensentschließung des Vertragspartners eingewirkt worden ist.

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IBRRS 2015, 3191
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vermittlungs- oder Nachweismakler sind nicht Adressat der Pflicht aus § 16a Abs. 1 EnEV!

LG Bielefeld, Urteil vom 06.10.2015 - 12 O 60/15

Der Vermittlungs- oder Nachweismakler einer Immobilie ist nicht Adressat der sich aus § 16a Abs. 1 EnEV ergebenden Verpflichtung und mithin auch nicht wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsschuldner.

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IBRRS 2015, 2893
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler darf gleichzeitig für Verkäufer und Erwerber tätig werden!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.09.2015 - 4 U 131/14

1. Beauftragt ein Grundpfandgläubiger nach Anordnung der Zwangsversteigerung einen Makler mit der Suche nach Interessenten an einem freihändigen Erwerb des Objekts und lässt sich derselbe Makler in einem "Kaufanwärter/Maklervertrag" auch von dem Kaufinteressenten beauftragen, so liegt im Zweifel für beide Seiten nur eine Tätigkeit als Nachweismakler vor und ist diese Doppeltätigkeit in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung zulässig, und zwar selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen war.*)

2. Erklären Vertragsparteien in einer notariellen Urkunde, ihnen sei eine "Vermittlungstätigkeit" des Maklers bekannt, steht dies der Annahme einer Nachweistätigkeit unter den Umständen des einzelnen Falles nicht entgegen.*)

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IBRRS 2015, 2832
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler sind nicht in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

LG Gießen, Urteil vom 11.09.2015 - 8 O 7/15

1. Den Makler trifft gemäß § 16a Abs. 1 EnEV nicht die originäre Pflicht sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die Pflichtangaben der EnEV enthält.

2. Die in § 16a EnEV aufgezählten Gruppen (Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber) sind abschließend.

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IBRRS 2015, 2793
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Mietvertrag wird einvernehmlich aufgehoben: Makler muss Provision zurückzahlen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.03.2015 - 237 C 285/14

Der Anspruch auf Maklercourtage entfällt auch dann, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird, der Mieter aber wegen arglistiger Täuschung wirksam hätte anfechten können (hier: Verschweigen von Schimmelschäden).

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IBRRS 2015, 2770
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftet der Verkäufer für das (Fehl-)Verhalten des Maklers?

BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - V ZR 245/14

Das Verhalten des Maklers muss sich der Verkäufer zurechnen lassen, wenn der Makler mit Wissen und Wollen des Verkäufers als dessen Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben (hier: Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden) tätig geworden ist, die typischerweise ihm obliegen.

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IBRRS 2015, 2740
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Provision trotz misslungener Finanzierung?

LG Bremen, Urteil vom 16.09.2015 - 9 O 755/14

Ein Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Maklervertrag ebenfalls unter der auflösenden Bedingung der erfolgreichen Finanzierung des Kaufvertrags geschlossen worden wäre. Das Misslingen der Kaufpreisfinanzierung kann dem Makler billigerweise nicht angelastet werden, der auf die Beibringung der Finanzierung keinen Einfluss nimmt bzw. nehmen kann.

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IBRRS 2015, 2337
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Keine Maklerprovision ohne Maklervertrag!

KG, Beschluss vom 11.08.2014 - 10 U 140/13

Wird in einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstück oder in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag erstmalig ein Maklervertrag abgeschlossen, gehören die Maklerklauseln nicht wesensmäßig zum Kaufvertrag.

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IBRRS 2015, 2130
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Bekommt der Makler nach über einem Jahr noch Provision?

OLG München, Urteil vom 09.07.2015 - 23 U 396/15

1. Um einen Provisionsanspruch des Maklers zu begründen, muss sich der Hauptvertrag zumindest auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellen. Liegen dabei Nachweis und Hauptvertragsschluss über ein Jahr auseinander ergibt sich dieser Schluss nicht mehr von selbst, der Makler muss vielmehr den vollen Beweis für die Kausalität erbringen.

2. Allein die Tatsache, dass von den Kaufinteressenten direkt nach dem Nachweis eine Datei über das Objekt angelegt und nicht gelöscht wurde und später durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft ohne Wissen der Geschäftsführer ein Kaufpreis eingetragen wurde, belegt kein fortdauerndes Erwerbsinteresse.

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IBRRS 2015, 1890
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklerprovision für Asset-Manager?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 16 U 117/14

1. Wer als Asset-Manager für den Veräußerer eine Vielzahl von Wohneinheiten (hier jedenfalls 731 Einheiten) bei einer monatlichen Vergütung von jedenfalls 2.500 Euro betreut, kann nicht als Makler für den Käufer tätig werden (unechte Verflechtung).*)

2. Ein Provisionsanspruch kann sich aber gleichwohl nach den Umständen des Einzelfalls aus einem selbständigen Provisionsversprechen ergeben, wenn der Käufer eine Courtage verspricht, obwohl er davon ausgeht, dass der Makler wegen seiner Verbindung zum Veräußerer eine Maklercourtage nicht beanspruchen kann.*)

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IBRRS 2015, 1121
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
"Bestellerprinzip" bei Maklerprovisionen verfassungswidrig?

BVerfG, Beschluss vom 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

Das zum 01.06.2015 in Kraft tretende Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) zwingt Wohnungsvermittler zwar zu Umstellungen in ihrem Geschäftsmodell, deren wirtschaftliche Auswirkungen durchaus erheblich, im Einzelnen aber schwer abschätzbar sind. Vor diesem Hintergrund hat ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg.

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IBRRS 2015, 0975
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag per E-Mail zustande gekommen: Widerrufbarer Fernabsatzvertrag!

OLG Jena, Urteil vom 11.02.2015 - 2 U 205/14

1. Ein Maklervertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass der Makler auf eine zunächst unverbindliche Anfrage eines Interessenten ihm ein Exposé per E-Mail verschickt. Kommt es danach zu einem Vertrag über die im Exposé angebotene Immobilie, kann der Makler ein Maklerhonorar verlangen.

2. Bei dem per E-Mail zustande gekommener Maklervertrag handelt es sich um Fernabsatzverträgen, die der Verbraucher mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Wurde er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt keine Widerrufsfrist zu laufen.

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IBRRS 2015, 0694
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Geschlossener Vertrag weicht vom Vertragsangebot ab: Kein Anspruch auf Courtage

OLG Bremen, Urteil vom 05.12.2014 - 2 U 86/14

1. Der Anfall einer Nachweismaklercourtage setzt voraus, dass der Makler seinen Kunden in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag zu treten, was in der Regel erfordert, dass er seinem Kunden den Vertragspartner für dieses Geschäft benennt, also konkrete Angaben zu der Person macht, die zu substanziellen Verhandlungen über den Vertragsschluss berechtigt ist. Dafür reicht es nicht aus, dass der Kunde nach dem Vortrag des Maklers bereits unschwer aus dem Kaufangebot auf den Grundstückeigentümer hätte schließen können.*)

2. Ein Anspruch des Maklers auf Courtage scheidet auch dann aus, wenn der Makler dem Kunden eine andere Leistung angedient hat als die vom Eigentümer angebotene und der sodann zwischen dem Kunden und dem Eigentümer abgeschlossene Grundstückskaufvertrag sich substanziell von der durch den Makler dem Kunden zur Vermittlung angedienten Vereinbarung über das Grundstück unterscheidet.*)

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IBRRS 2015, 0478
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein Widerruf eines Maklervertrags nach dem Fernabsatzrecht!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2015 - 16 U 89/14

1. Das vom Fernabsatzrecht bezweckte Widerrufsrecht passt für den Immobilienmaklervertrag nicht. Der Maklervertrag ist von vornherein kein selbständiger wechselseitig zu erfüllender Vertrag, sondern lediglich Dienstleistungs-Annex zu einem Vertrag, der planmäßig niemals allein unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln und ohne eingehende Begutachtung der Ware abgeschlossen wird.*)

2. Der Betrieb eines Immobilienmaklers erscheint typischerweise auch nicht als ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.*)

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IBRRS 2015, 0337
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Sich-Gefallen-Lassen von Maklertätigkeiten reicht nicht für Vertragsabschluss!

LG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2014 - 35 O 75/13

Die konkludente Annahme eines Maklervertrages erfordert zumindest, dass der Interessent Maklerdienste entgegennimmt und dabei weiß oder wissen muss, dass der Makler hierfür bei Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages eine Provision verlangen wird. Die kommentarlose Entgegenahme eines Maklerangebots genügt ebenso wenig für einen konkludenten Vertragsabschluss, wie das Sich-Gefallen-Lassen von Maklertätigkeiten.

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IBRRS 2015, 0336
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Berechnung von Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 02.07.2014 - 231 C 51/14

Im Zweifel erstreckt sich eine Verpflichtung zur Veräußerung einer Sache auch auf deren Zubehör. Daher ist bei der Berechnung der Maklerprovision kein von dem Gesamtkaufpreis gesondert ausgewiesener Teilbetrag für mitverkauftes Zubehör abzuziehen.

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3211
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler muss Käufer auf fehlende Unterkellerung hinweisen!

OLG München, Urteil vom 19.11.2014 - 20 U 2215/14

1. Der Makler verletzt die ihm aus dem Maklervertrag obliegende Aufklärungspflicht, wenn er einerseits im Internet und in Exposé ein Anwesen mit vollständiger Unterkellerung bewirbt, andererseits aber trotz positiver Kenntnis den potenziellen Käufer nicht darüber aufklärt, dass das Anwesen tatsächlich nur zum Teil unterkellert ist.

2. Der Käufer kann als Vertrauensschaden nicht den Betrag verlangen, der zur Herstellung einer Vollunterkellerung erforderlich ist.

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IBRRS 2014, 2915
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler darf Angaben des Verkäufers vertrauen!

AG Altenkirchen, Urteil vom 14.08.2014 - 71 C 104/14

Ein Makler, der ungeprüft Angaben des Verkäufers in sämtliche Verkaufsangaben übernimmt, darf auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen. Die Verkäufer der Immobilie müssen hingegen beweisen, dass der fehlende Hinweis, dass es sich ausschließlich um ein Wochenend- und Ferienhaus handelt, durch den Makler zu vertreten ist. Eine Nachforschungspflicht bezüglich baurechtlicher Beschränkungen hat der Makler nicht.

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IBRRS 2014, 2790
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler von Verhandlungen ausgeschlossen: Kann er trotzdem Provision verlangen?

OLG Hamburg, Urteil vom 17.05.2013 - 5 U 173/10

1. Der Vermittlungsmakler hat Anspruch auf die Provision auch dann, wenn er zwischenzeitlich von den Verhandlungen ausgeschlossen wird. Voraussetzung ist jedoch, dass er im Vorfeld des Vertragsschlusses die Abschlussbereitschaft des Dritten gefördert hat, indem er ein nicht völlig unbedeutendes Motiv für den Abschluss gesetzt hat.

2. Der Provisionsanspruch steht dem Makler auch dann zu, wenn der Vertrag, mit dessen Herbeiführung er beauftragt war, inhaltlich von dem Vertrag abweicht, der tatsächlich abgeschlossen worden ist, der Kunde mit diesem Vertrag aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt hat.

3. Die Höhe der Maklervergütung muss nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es genügt, dass sie sich im Wege der Vertragsauslegung ergibt.

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IBRRS 2014, 2582
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wie ist ein vorzeitig beendeter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2013 - 24 U 75/12

1. Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag ist der Auftragnehmer zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruchs gehalten, die geforderte Vergütung für die erbrachten Leistungen aus dem Vertragspreis abzuleiten. Dazu hat der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen.

2. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Auftragnehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen.

3. Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistung Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, muss der Auftragnehmer im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind. Dabei muss er anhand einer konkreten Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen.

4. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat grundsätzlich auf die Provisionspflicht keinen Einfluss. Insoweit wird lediglich für ein im Hauptvertrag ausbedungenes zeitlich befristetes und an keine Voraussetzung gebundenes Rücktrittsrecht eine Ausnahme gemacht.

5. Haben die Parteien des Maklervertrags das Risiko der Ausübung des Rücktrittsrechts erkannt, so liegt es nahe, in einer ergänzenden Vereinbarung den Wegfall des Provisionsanspruchs für den Fall vorzusehen, dass der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrags verfehlt wird.

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IBRRS 2014, 2695
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag über Internet kann als Fernabsatzvertrag widerrufen werden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2014 - 7 U 37/13

1. Weist ein Makler in einem Zeitungs- oder Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, muss der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen, wenn er sich auf diese Anzeige bezieht.

2. Ein Maklervertrag, der durch Austausch von E-Mails zustande gekommen ist, ist ein Dienstleistungsvertrag und kann vom Interessenten als Verbraucher auch widerrufen werden. In diesem Fall schuldet der Kaufinteressent dem Makler keine Provision, auch wenn er mit dem Veräußerer einen Kaufvertrag abschließt.

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IBRRS 2014, 2579
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler kann Provision auch ohne Maklertätigkeit verlangen!

LG Hamburg, Urteil vom 27.02.2013 - 329 O 370/12

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision kann auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden. Das ist dann der Fall, wenn zwischen den Parteien ein selbstständiges Provisionsversprechen vereinbart wurde. Die Provision ist auch dann fällig, wenn der Makler am Kaufvertrag nicht mitgewirkt hat.

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IBRRS 2014, 2580
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler wird kurz vor Vertragsschluss abgezogen: Auftraggeber muss Provision zahlen!

LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2014 - 401 HKO 47/13

Wird in einem Vertrag über Grundstücksankaufbetreuung und Mitwirkung bei der Projektentwicklung vereinbart, dass der Vermittler mit Bestandsmietern Vertragsgespräche zur vorzeitigen Vertragsbeendigung oder Umsetzung im Objekt gegen Provision zu führen hat, entsteht der Provisionsanspruch des Vermittlers auch dann, wenn er vom Auftraggeber kurz vor Vertragsschluss unabgestimmt von den Vertragsverhandlungen abgezogen wurde und deswegen die Verhandlungen nicht zu Ende führen konnte.

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IBRRS 2014, 2577
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler kann die Maklerprovision trotz Rücktritts des Verkäufers behalten

LG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012 - 323 O 270/11

Tritt der Verkäufer von dem Kaufvertag zurück, weil der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Makler trotzdem seine Provision behalten, weil die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nicht wegen einer Unvollkommenheit des Vertragsschlusses erfolgte, auf die sich auch der Makler einstellen müsste.

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IBRRS 2014, 2355
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklerlohn nur bei eindeutigem Aufzeigen der Provisionspflichtigkeit

OLG München, Urteil vom 18.06.2014 - 7 U 2697/13

1. Dem Abfordern von Maklerdiensten durch den Interessenten kann erst dann ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille hinsichtlich eines Maklervertrags entnommen werden, wenn der Makler sein Provisionsverlangen eindeutig zum Ausdruck gebracht hat.

2. Ein Vertrag entsteht nicht schon durch die Besichtigung des Objekts sowie die Übersendung des Exposés. Hierbei handelt es sich um Vorbereitungshandlungen ohne rechtgeschäftliche Bindungswirkung.

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IBRRS 2014, 2075
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag unterschrieben und Nachweisleistung erbracht: Provision muss gezahlt werden!

BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13

Wer sich schriftlich dazu verpflichtet, eine Maklercourtage zu entrichten, wenn bereits erbrachte Maklerleistungen zum beabsichtigten Hauptvertrag führen, muss sich daran festhalten lassen.

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IBRRS 2014, 2025
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft!

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014 - 4 U 143/13

Die Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft des Maklers, bei dem er nicht an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WoVermittG gebunden ist.*)

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IBRRS 2014, 1866
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertrag wegen Verbotsverstoß nichtig: Anspruch auf Rückzahlung der Provision!

OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2014 - 18 U 29/13

1. Dem Maklerkunden steht gegen den Makler ein Provisionsrückzahlungsanspruch zu, wenn sich der nachgewiesene Vertrag als verbotswidrig (§ 134 BGB) erweist.*)

2. Der Makler kann sich gegenüber dem Rückzahlungsanspruch nur dann auf Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, wenn die bei ihm eingetretene steuerliche Belastung endgültig ist (wie BGH WM 1992, S. 745 und RGZ Bd. 170, S. 65, 67). Bezüglich der Endgültigkeit der Belastung ist hinsichtlich der verschiedenen Steuern, denen die Provisionszahlung unterlag, zu unterscheiden.*)

3. Verhandlungen mit dem Makler über einen Provisionsrückzahlungsanspruch können im konkreten Fall die Verjährung auch insoweit hemmen (§ 203 S. 1 BGB), als der Rückzahlungsanspruch später auf Unwirksamkeitsgründe gestützt wird, die noch nicht den Gegenstand der Verhandlung bildeten.*)

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IBRRS 2014, 1754
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertrag kann auch nach Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden

OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013 - 5 U 950/13

1. Ein Maklervertrag kann auch nach der Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden.

2. Der Vertragspartner des Maklers schuldet die Maklerprovision auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einer beim Abschluss des Maklervertrages noch nicht existenten juristischen Person zustande kommt, wenn deren spätere Gründung bereits im Maklervertrag angedeutet war.

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IBRRS 2014, 1647
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Immobilienerwerb nach Zwangsversteigerung: Muss Käufer Maklerprovision zahlen?

OLG Jena, Urteil vom 04.06.2014 - 2 U 1014/13

1. Steht bei einer Immobilie der Zwangsversteigerungstermin unmittelbar bevor und existiert deshalb keine Möglichkeit mehr, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten, kann es sich bei der zwischen einem Makler und seinem Kunden geschlossenen Nachweisvereinbarung um einen Vertrag eigener Art handeln, auf den die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die AGB-Widrigkeit einer Klausel, nach der eine Courtage auch dann zu zahlen ist, wenn die Immobilie nicht gekauft, sondern im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird, nicht anwendbar ist (in Anlehnung an OLG Hamburg, Urteil vom 30.10.1992 - 11 U 129/92 -, NJW-RR 1993, 125).*)

2. Die in § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB genannten, den Vertragsschluss begleitenden Umstände können auch zu Lasten des Verbrauchers berücksichtigt werden.*)

3. Unter den Voraussetzungen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BGB kann eine Provisionsklausel wirksam sein, in der sich der Kunde verpflichtet, eine Courtage auch dann an den Makler zu zahlen, wenn er die nachgewiesene Immobilie nicht kauft, sondern im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.*)

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IBRRS 2014, 1471
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
16,47% statt 7,14% Maklerprovision: Maklervertrag ist sittenwidrig

LG Berlin, Urteil vom 30.05.2013 - 9 O 540/11

1. Dem Immobilienmakler steht grundsätzlich nur dann eine Provision zu, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages kommt. Gibt der Verkäufer seine Verkaufsabsicht auf oder verhandelt nicht mit vom Makler beigebrachten Interessenten, so steht ihm lediglich ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der erfolgten Aufwendungen zu.

2. Ein Maklervertrag, der eine Bruttoprovision festlegt, die die übliche Maklerprovision um mehr als 100% übersteigt, ist sittenwidrig. Das Gleiche gilt, wenn der Provisionsbetrag 20% des Vermittelten ausmacht.

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IBRRS 2014, 1252
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Erwerb (zunächst) nicht stattgefunden: Nachweismakler erhält trotzdem Provision!

OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 18 U 111/13

Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers bleibt erhalten, wenn der Kunde alsdann die Dienste eines seitens des Verkäufers eingeschalteten weiteren Maklers in Anspruch nimmt, sofern nicht eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Nachweis und dem Erwerb vorliegt.*)

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IBRRS 2014, 1127
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kausalität nach sieben Monaten und Kaufpreisreduzierung noch gegeben?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.01.2014 - 2-05 O 375/13

1. Die notwendige Kausalität zwischen der Leistung des ersten Maklers und dem Abschluss des Kaufvertrags wird nicht dadurch unterbrochen, dass zwischen der Nachweistätigkeit und dem Vertragsschluss durch Vermittlung eines zweiten Maklers sieben Monate liegen.

2. Auch ein Kaufpreis, der durch zwischenzeitliche Nachlässe nahezu 22% unterhalb des ersten Exposépreises liegt, lässt die Kausalität nicht entfallen und stellt keine neue Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

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IBRRS 2014, 0989
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag kann auch über E-Mail geschlossen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2009 - 7 U 28/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0783
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Mehr als 50% Preisnachlass: Provision verdient?

BGH, Urteil vom 06.02.2014 - III ZR 131/13

Zur wirtschaftlichen Kongruenz des vom Makler nachgewiesenen zum abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag bei erheblichen Preisnachlässen (hier: mehr als 50%).*)

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IBRRS 2014, 0182
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Nachweismakler muss Verkäufer benennen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 U 539/13

1. Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung liegt in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Da der Kunde derartige Verhandlungen nur einleiten kann, wenn er auch erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss, wird der Immobilienmakler seinen am Kauf interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringen, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers nennen müssen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - IV a ZR 4/85 = WM 1987, 23 ; Urteil vom 14.01.1987 - IV a ZR 206/85 - NJW 1987, 1628 f.; OLG Koblenz, Hinweis gemäß § 522 ZPO vom 13.03.2009 - 2 U 1348/08 - NJOZ 2010, 614).*)

2. Hat sich der Käufer des später erworbenen Grundstücks ohne Mitwirkung des Maklers aufgrund eigener Recherchen im Internet mit dem Veräußerer in Verbindung gesetzt und wird von diesem an den Makler verwiesen, der eine Ortsbesichtigung im Einverständnis mit dem Veräußerer durchführt, so steht dem Makler gegen den Käufer kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist.*)

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IBRRS 2014, 0181
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Nachweismakler muss Verkäufer benennen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2013 - 3 U 539/13

1. Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung liegt in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Da der Kunde derartige Verhandlungen nur einleiten kann, wenn er auch erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss, wird der Immobilienmakler seinen am Kauf interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringen, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers nennen müssen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - IV a ZR 4/85 = WM 1987, 23 ; Urteil vom 14.01.1987 - IV a ZR 206/85 - NJW 1987, 1628 f.; OLG Koblenz, Hinweis gemäß § 522 ZPO vom 13.03.2009 - 2 U 1348/08 - NJOZ 2010, 614).*)

2. Hat sich der Käufer des später erworbenen Grundstücks ohne Mitwirkung des Maklers aufgrund eigener Recherchen im Internet mit dem Veräußerer in Verbindung gesetzt und wird von diesem an den Makler verwiesen, der eine Ortsbesichtigung im Einverständnis mit dem Veräußerer durchführt, so steht dem Makler gegen den Käufer kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist.*)

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 4588
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein Provisionsanspruch bei echter Verflechtung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2013 - 2-25 O 322/12

1. Ein Makler schuldet entweder eine Nachweis- oder eine Vermittlungstätigkeit. Während die Nachweistätigkeit die Benennung von Gegenstand und Partei eines möglichen Hauptvertrages umfasst, beinhaltet die Vermittlungstätigkeit zudem die Förderung bzw. das Herbeiführen des Abschlusses des Hauptvertrags.

2. Liegt ein Fall der sog. echten Verflechtung vor, bei welcher bei wertender Betrachtung der Dritte mit dem Makler identisch oder zu einem erhöhten Grad eng verbunden ist, so ist das Erbingen einer Nachweistätigkeit ausgeschlossen, weil er mit Angabe der Kontaktdaten und der Bezeichnung des Objekts letztlich keinen Dritten, sondern vielmehr eine u.a. aus ihm bestehende Gesellschaft und damit quasi sich selbst benannt hat.

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IBRRS 2013, 4510
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verkäufer haftet für Beratungsfehler!

BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 4/12

1. Ein Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer kommt zustande, wenn der Verkäufer im Zuge der Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt oder wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll. dabei kann die Beratung der Interessenten vom Verkäufer einem Vermittler überlassen werden.

2. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermittler und dem Kaufinteressenten hindern die Annahme eines kraft konkludent erteilter Vollmacht zustande gekommenen Beratungsvertrags mit dem Verkäufer nicht.

3. Wird einem Anlageinteressenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen oder auf andere Produkte gerichteten Beratung eine konkrete Immobilie zum Erwerb vorgeschlagen und erläutert, kann der Vermittler hinsichtlich dieser Immobilie eine Beratungsleistung für den Verkäufer vornehmen.

4. Eine stillschweigende Bevollmächtigung des Vermittlers durch den Verkäufer liegt vor, wenn sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe einer Beratung des Kaufinteressenten stellt und diese von dem Verkäufer dem Vermittler überlassen worden ist. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer den Vertrieb von Eigentumswohnungen einem Vermittler vollständig überlassen und ihm völlig freie Hand gelassen hat. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer seine Immobilien nicht ausschließlich durch den in Rede stehenden Vermittler vertreibt.

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