Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
500 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2158BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - III ZB 21/06
Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2089
BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2088
BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06
1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)
2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)
VolltextIBRRS 2007, 0642
BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZB 35/06
Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0641
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch.
VolltextIBRRS 2007, 0580
EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C-168/05
Die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das über eine Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zu entscheiden hat, die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung prüft und den Schiedsspruch aufhebt, wenn die Schiedsvereinbarung eine missbräuchliche Klausel zu Lasten des Verbrauchers enthält, auch wenn der Verbraucher diese Nichtigkeit nicht im Schiedsverfahren, sondern erst im Verfahren der Aufhebungsklage geltend gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 0559
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - VII ZR 105/06
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, ist nicht dahin auszulegen, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0231
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2006 - 9 Sch 2/05
Der deutsche Schuldner aus einem Schiedsspruch eines ausländischen Schiedsgerichts ist im Vollsteckbarerklärungsverfahren mit den Anerkennungsverweigerungsgründen ausgeschlossen, die im Herkunftsland des Schiedsspruchs Gegenstand einer Anrufung des ordentlichen Gerichts hätten sein können, dort jedoch verfristet sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0224
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2006 - 17 U 162/05
1. Wenn ein Dritter nicht an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, ist es von seiner Zustimmung abhängig, ob die Streitigkeit von einem Schiedsgericht entschieden werden kann.
2. Der Dritte kann die Zustimmung zu einer Entscheidung des Streitfalls durch das Schiedsgericht dadurch erteilen, indem er bei einer Inanspruchnahme vor dem ordentlichen Gericht die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhebt.
VolltextOnline seit 2006
IBRRS 2006, 4297KG, Beschluss vom 16.03.2006 - 20 SCH 18/04
Zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Vollstreckungsgegenklagen gegen Schiedssprüche.*)
VolltextIBRRS 2006, 4137
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.07.2006 - 10 Sch 2/06
1. Ein Sachverständiger, der in derselben Angelegenheit zuvor als gerichtlich bestellter Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren tätig war, kann als Schiedsrichter wegen Vorbefassung abgelehnt werden.
2. Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 41 ZPO (Ausschluss vom Richteramt) begründet in der Regel Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Schiedsrichters und berechtigt zur Ablehnung des Schiedsrichters gemäß § 9 SGO Bau.
VolltextIBRRS 2006, 4100
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2006 - 9 Sch 1/06
1. Anerkennungsverweigerungsgründe im Vollstreckbareklärungsverfahren können nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruches nicht verfristet ist.
2. Eine restriktive Handhabung von Anerkennungsversagungsgründen verwehrt den deutschen Gerichten weder die völkervertragliche Geltung des UNÜ noch seine Geltung als einfaches Recht aufgrund des Verweises in § 1061 ZPO. Das UNÜ verhindert keine anerkennungsfreundlichere Praxis nationalen Rechts.
3. Zumal bei deutschen Schiedssprüchen die ZPO von einer Präklusion bei versäumtem Aufhebungsverfahren ausgeht, sollte den ausländischen Präklusionsregelungen in gleicher Weise Geltung verschafft werden um dem Gedanken der Rechtssicherheit durch Schiedssprüche möglichst Rechnung zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 3695
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2006 - 1 Sch 1/06
Ein Schiedsspruch, der auf eine lediglich vorläufige Tatsachengrundlage gestützt ist und die abschließende Feststellung den staatlichen Gerichten für das Vollstreckbarerklärungsverfahren oder die Vollstreckungsgegenklage zuweist, verstößt gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.*)
VolltextIBRRS 2006, 3637
OLG München, Beschluss vom 07.08.2006 - 34 SchH 9/05
1. Zur Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit.*)
2. Für die Ablehnung eines Schiedsgutachters wegen Zweifeln an dessen Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit ist eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gemäß § 1062 ZPO nicht gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3568
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
1. Die vereinbarte Bildung eines Dreier-Schiedsgerichts verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien, wenn im Mehrparteienverfahren von beiden Seiten nur ein Schiedsrichter benannt werden kann.
2. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO ist nicht verletzt, wenn das Schiedsgericht Argumente einer Prozesspartei rechtlich anders sieht.
VolltextIBRRS 2006, 3520
OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 SchH 5/06
1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.*)
2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2006, 2832
OLG München, Beschluss vom 28.06.2006 - 34 SchH 11/05
1. Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist eine ausdrückliche Zwischenentscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit. Allein das Weiterverhandeln des Schiedsgerichts, ohne über die Zuständigkeitsrüge einer Partei zu entscheiden, führt nicht zur Zulässigkeit des Antrags an das staatliche Gericht.*)
2. Für die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs ist es, abgesehen von im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen, erforderlich, dass dieser von allen Schiedsrichtern unterschrieben ist. Die Parteien können davon nicht durch Vereinbarung abweichen. Ein nur vom Vorsitzenden eines aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgerichts unterschriebenes Sitzungsprotokoll, das den angeblichen Schiedsspruch enthält, genügt diesen Anforderungen nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 2422
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.
VolltextIBRRS 2006, 2279
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 SchH 2/05
1. Die Formulierung "... falls die Seiten nicht einig werden, müssen die Streitfragen vom Internationalen Schiedsgericht in Österreich in Übereinstimmung mit dem in Österreich gültigen Gesetz entschieden werden." ist keine unwirksame Schiedsvereinbarung.
2. Erst wenn das Schiedsgericht sich durch Schiedsspruch für unzuständig erklärt, ist die Durchführung des Schiedsverfahrens unmöglich und damit der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
VolltextIBRRS 2006, 2176
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 21 U 12/05
1. Grundsätzlich ist bei der Verschuldensbeurteilung Rechtsunkenntnis grundsätzlich nicht entschuldbar, wenn auch für den juristischen Laien die Möglichkeit der Einholung von Rechtsrat besteht.
2. Wird jedoch ein Sachverständiger unabhängig von seinem Gutachtenauftrag für einen Vergleich erneut beauftragt, genügt die Formulierung, er würde „schiedsgutachterlich“ hinzugezogen, nicht, um ihm seine Rechtsunkenntnis und die fehlende Konsultation von Rechtsrat bezüglich des Fortbestehens seiner Gutachtertätigkeit vorzuwerfen, wenn ihm kein Terminprotokoll übersandt wird und der Sachverständige in der Beautragung noch als „gerichtlicher Sachverständiger“ bezeichnet wird.
VolltextIBRRS 2006, 2063
OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2005 - 29 Sch 1/05
1. Es widerspricht dem im vor einem deutschen Gericht geltenden Gebot redlicher Prozessführung, wenn die Antragsgegnerin einerseits ihre Beteiligungsmöglichkeit bei der Zuständigkeitsprüfung im Schiedsverfahren ausschöpft, die ihr nachteilige Entscheidung nicht durch die zuständige staatliche Gerichtsbarkeit überprüfen lässt und sich weiter am Schiedsverfahren in der Hauptsache beteiligt, dann aber im Stadium der Vollstreckbarerklärung wieder zum Einwand fehlender Schiedsklausel zurückkehrt.
2. Es kann nicht von einer durch Mehrheitsmeinung gesicherten Erkenntnis ausgegangen werden, dass das UN-Übk. eine Präklusion des Anerkennungsgegners mit der Geltendmachung von Versagungsgründen jedenfalls für derartige Fallgestaltungen ausschließt.
VolltextIBRRS 2006, 1897
OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - 2 Sch 2/2006
1. Geringschätzigkeit eines Schiedsrichters gegenüber einer Partei ist auch im Schiedsverfahren ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund.
2. An die Befangenheit eines Schiedsrichters sind dann andere Anforderungen als an die des Richters zu stellen, wenn es sich aus der Besonderheit des Schiedsverfahrens ergibt.
VolltextIBRRS 2006, 1772
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2006 - 26 SchH 1/06
1. Die §§ 1025 ff. ZPO kennen keine dem § 41 Nrn. 2 und 3 ZPO entsprechend automatische Ausschließung vom Schiedsrichteramt.*)
2. Die 2-Wochen-Frist des § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO zur Darlegung der Ablehnungsgründe beginnt mit der Kenntnis der Zusammensetzung des Schiedsgerichts und des zur Ablehnung führenden Umstandes, auch wenn die Schiedsklage zu dieser Zeit noch nicht zugestellt worden war.*)
VolltextIBRRS 2006, 1696
OLG München, Beschluss vom 15.03.2006 - 34 Sch 6/05
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs kann sich der Schiedsbeklagte regelmäßig nicht mehr auf die entgegen der Schiedsvereinbarung vorgenommene Besetzung des Gerichts berufen, wenn er diese trotz Kenntniserlangung durch einen entsprechenden Hinweis des Gerichts im schiedsgerichtlichen Verfahren nicht gerügt, sondern sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1629
OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2006 - 21 U 134/04
1. Auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede, die entgegen § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO nicht in einer gesonderten Urkunde enthalten ist, kann sich auch derjenige Vertragteil berufen, der nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.*)
2. Der Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschrift des § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO führt auch dann zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, wenn das Vertragsformular, in dem sie enthalten ist, von der Verbraucherseite stammt und nicht von dem anderen Vertragsteil.*)
IBRRS 2006, 1555
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Sch 4/05
Die Aufrechnung ist auch im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung grundsätzlich zuzulassen; dies gilt allerdings nicht, wenn sich das Schiedsgericht bereits mit der zur Aufrechnung gestellten Forderung im Schiedsverfahren befasst hat.
VolltextIBRRS 2006, 1522
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.09.2005 - 4 Sch 2/04
Zum Erfüllungseinwand im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs.*)
VolltextIBRRS 2006, 1520
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 Sch 1/05
Einer Vollstreckbarkeitserklärung des Schiedsspruchs nach § 1060 Abs. 1 ZPO steht entgegen, wenn das Schiedsgericht wesentliche Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung nicht beachtet und sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat. Die Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften ist gegeben, wenn das Schiedsgericht Anträge einer Partei nicht berücksichtigt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1355
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2005 - 23 U 9/05
1. Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn die Baustelle im Inland liegt.
2. Es gilt deutsches Recht, wenn die Parteien Deutsch als Vertragssprache wählen und im Prozess einmütig auf deutsches Recht Bezug nehmen.
3. Es reicht nicht aus, dass der ausländische Auftragnehmer seine AGB-Schiedsklausel auf bezahlten Abschlagsrechnungen abgedruckt hat.
4. Der AGB-Verwender muss auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hinweisen, und zwar entweder in der Vertragssprache oder in einer Welthandelssprache (Englisch).
VolltextIBRRS 2006, 1189
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - III ZB 78/05
Für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs kann auch dann ein rechtlich anzuerkennendes Interesse bestehen, wenn der Schiedsspruch nicht vollstreckbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0990
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006 - 34 Sch 2/06
Jedenfalls dann, wenn ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut im Hinblick auf Folgestreitigkeiten eine Schiedsklausel enthält, sind materiellrechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0984
BGH, Urteil vom 02.03.2006 - IX ZR 15/05
1. Für die Erbringung der Dienstleistung und der Gegenleistung ist einheitlicher Erfüllungsort der Ort der vertragscharakteristischen Leistung.*)
2. Ist eine Dienstleistung in mehreren Mitgliedstaaten zu erbringen, ist als einziger Erfüllungsort der Ort zu bestimmen, in dem der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt.*)
3. Hat ein Rechtsanwalt eine Dienstleistung zu erbringen, die auch die Teilnahme an der Verhandlung eines Schiedsgerichts in einem anderen Mitgliedstaat erfordert, ist für die Feststellung des einheitlichen Erfüllungsortes maßgebend, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit in einer Gesamtschau der Terminswahrnehmung oder der sonstigen Tätigkeit zukommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0829
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2006 - 26 U 24/05
Ein den Vergütungsanspruch berührender Mangel eines Schiedsgutachtens liegt nur dann vor, wenn das Gutachten offenbar unrichtig ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0813
BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - III ZB 50/05
1. Das Oberlandesgericht ist im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht an einer (streitigen) Sachentscheidung gehindert, wenn der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht säumig ist; in diesem Verfahren ist ein "Versäumnisbeschluss" analog § 330 ZPO nicht zulässig.*)
2. Zur Frage eines Verstoßes gegen den ordre public international, wenn das Schiedsgericht die gesetzlich vorgeschriebene (Zwischen-)Entscheidung über seine Zuständigkeit unterlassen und sogleich in der Sache entschieden hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 0791
OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - 34 SchH 10/05
1. Über den Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters entscheidet das Schiedsgericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters.*)
2. Bei der Entscheidung des staatlichen Gerichts über das Ablehnungsgesuch kommt es die fehlerhafte Besetzung des Schiedsgerichts regelmäßig nicht an.*)
VolltextIBRRS 2006, 0694
BGH, Urteil vom 12.01.2006 - III ZR 214/05
Sind Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis einer Schiedsvereinbarung unterstellt, dann schließt dies grundsätzlich neben der ordentlichen Klage auch den gewöhnlichen Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht aus (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 28. Oktober 1993 - III ZR 175/92 = NJW 1994, 136).*)
VolltextIBRRS 2006, 0492
OLG München, Beschluss vom 28.11.2005 - 34 Sch 19/05
Ist in einem ausländischen Schiedsspruch die Bezeichnung einer Partei nicht eindeutig, kann diese unter engen Voraussetzungen im Vollstreckbarerklärungsverfahren nachgeholt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0480
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2005 - 26 Sch 29/05
Ein Schiedsspruch kann nicht für vollstreckbar erklärt werden, wenn es nach der Schiedsvereinbarung im Belieben der Parteien verbleibt, trotz der Entscheidung des Schiedsgerichts die staatlichen Gerichte anzurufen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0288
OLG Jena, Beschluss vom 09.01.2006 - 6 U 569/05
1. Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung i.S.d. § 1029 ZPO ist die eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts. Eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Schiedsklausel genügt daher dem Bestimmtheitserfordernis des § 1029 ZPO nicht, wenn aus dem Gesellschaftsvertrag zwar hervorgeht, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten auf ein Schiedsgericht übertragen werden sollen, ein konkretes Schiedsgericht jedoch nicht benannt wurde.*)
2. Eine Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren ist gem. § 48 GmbHG Abs. 2 zulässig, wenn sämtliche Gesellschafter in Textform (vgl. § 126 b BGB) mit der zu treffenden Bestimmung einverstanden sind. Lehnt ein Gesellschafter die Zustimmung ab, ist die Beschlussfassung fehlgeschlagen, auch wen er später erklärt, der angestrebten Regelung doch zustimmen zu wollen. Die Stimmabgabe eines Gesellschafters ist eine Willenserklärung, durch welche Zustimmung, Ablehnung oder Neutralität gegenüber dem jeweiligen Beschlussantrag zum Ausdruck gebracht werden kann. Auf die Stimmabgabe ist § 130 BGB anzuwenden. Die Erklärung entfaltet somit ab dem Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft Wirksamkeit und bindet den Erklärenden an ihren Inhalt. Die abgegebene Stimme kann nach Zugang nicht mehr zurückgenommen oder abgeändert werden. Es bleibt offen, ob der Widerruf der Stimmabgabe für Kapitalgesellschaften bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wirksam ist (vgl. Michalski/Römermann, GmbHG, 2002, § 47 Rn. 379).*)
3. Auch wenn das Einverständnis mit einer Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren in schlüssiger Weise erklärt werden kann, muss die Zustimmung zur schriftlichen Abstimmung doch eindeutig erfolgen. Stimmt ein Gesellschafter einem Beschlussantrag inhaltlich nicht zu, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er jedenfalls mit der Abstimmung im schriftlichen Verfahren einverstanden gewesen sei, denn dem Gesellschafter kam es darauf an, dass eine Beschlussfassung mit dem angestrebten Inhalt gänzlich unterbleibt.*)
4. Allein der Verstoß gegen § 48 Abs. 2 GmbHG führt nicht zur Nichtigkeit des im schriftlichen Verfahren zu Stande gekommenen Beschlusses, wenn sämtliche Gesellschafter an der Abstimmung beteiligt waren. Nichtigkeit ist nur gegeben, wenn einzelne Gesellschafter bei der Abstimmung unberücksichtigt bleiben. War dies nicht der Fall, ist der Beschluss lediglich anfechtbar. Unterbleibt die Anfechtung ist der Beschluss ist mit dem Zugang der letzten schriftlichen Stimmabgabe bei der Gesellschaft wirksam zustande gekommen und er kann mangels Anfechtung auch nicht nachträglich beseitigt worden.*)
5. Ein Gesellschafterbeschlusses ist einheitlich auszulegen, so dass Umstände, die nur einzelnen Gesellschafter bekannt oder erkennbar sind, außer Betracht bleiben.*)
6. Betrifft die Stimmabgabe die Verwendung des Jahresüberschusses, kann ein ablehnendes Votum nicht als treuwidrig übergangen werden. Dies wäre nur möglich, wenn die Ablehnung des Beschlusses ohne triftigen Grund erfolgt und die Vermögensinteressen der Gesellschafterin Lahn in keiner Weise berührt gewesen wären. (vgl. BGHZ 88, 320, 328; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180, 1181). Die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses greift jedoch wesentlich in die Vermögensinteressen eines Gesellschafters ein.*)
VolltextOnline seit 2005
IBRRS 2005, 3638BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - VII ZB 76/05
Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2005, 3132
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - III ZB 18/05
a) Die durch den Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ gebotene Anwendung schiedsfreundlicheren nationalen Rechts umfasst die Bestimmungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (§§ 1025 ff ZPO) und die (nationalen) Kollisionsregeln sowie das danach als Statut der Schiedsvereinbarung berufene nationale Recht.
b) Unterliegt die Schiedsvereinbarung nach dem - durch den lex fori-Grundsatz bestimmten - internationalen Privatrecht des Exequaturstaates einem nationalen Recht, das liberalere Formvorschriften hat als diejenigen des Art. II Abs. 1 und 2 UNÜ, ist dieses anerkennungsfreundlichere nationale Recht gemäß Art. VII Abs. 1 UNÜ maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2005, 3021
OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 21/05
Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung, insbesondere eine hinreichend bestimmte Gegenleistung, zu der Zug um Zug verurteilt wurde, enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2005, 3019
OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 23/05
1. Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Antragstellers kann unter bestimmten Voraussetzungen als Antragsrücknahme mit Antrag auf Kostenentscheidung nach billigem Ermessen ausgelegt werden.*)
2. Bei einer durch Schiedsspruch zuerkannten unbedingten Zahlungsverpflichtung gibt eine mehrwöchige Untätigkeit des Schuldners dem Gläubiger regelmäßig Anlass, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag verfrüht gestellt ist, sind auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2005, 3012
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 9 U 190/04
Die Klausel in einem Verhandlungsprotokoll zu einem Bauvertrag:
"Für Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht vereinbart. Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist in einer gesonderten Urkunde festzulegen."
stellt allein keine endgültige Schiedsvereinbarung dar, weil nach Satz 2 noch eine weitere Regelung getroffen werden muss.
VolltextIBRRS 2005, 3010
OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.05.2005 - 8 Sc 1/04
Der Schlichtungssausschuss des Landesverbandes B. der Kleingärtner e.V. ist ein Schiedsgericht im Sinne des § 1066 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2005, 3009
BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - III ZB 65/04
Liegt ein Formmangel der Schiedsvereinbarung vor und hat der Schiedsbeklagte dennoch vor dem Schiedsgericht zur Hauptsache verhandelt ohne Einwendungen gegen den Formmangel zu erheben, so ist der Formmangel nicht zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2005, 2784
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04
Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 2752
OLG München, Beschluss vom 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
Im Vollstreckbarerklärungsverfahren kann nicht mit einer Forderung aufgerechnet werden, die ihrerseits der Schiedsvereinbarung unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2005, 2717
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2005 - 5 U 86/05
Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.). Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 136) zum Wechselprozess ist auf das „schlichte“ Urkundenverfahren gemäß § 592 ZPO nicht zu übertragen.*)
VolltextIBRRS 2005, 2391
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03
1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.
2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.
3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.
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