Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1651 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3640OVG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 7 A 10941/09
Der Grundstückseigentümer eines Gewerbegrundstücks als Anschlussnehmer der kommunalen Abwasserentsorgungseinrichtung haftet aus dem schuldrechtsähnlichen öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnis gemäß §§ 280, 278 BGB analog für schuldhaftes Verhalten des Mieters des Grundstücks als seines Erfüllungsgehilfen (hier: Schäden durch Einleiten betonzersetzender Säuren). Die Haftung für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen scheidet nicht deshalb aus, weil dieser selbst deliktsrechtlich oder gar aus einer eigenständigen Sonderrechtsbeziehung als Kanalbenutzer für die Schäden herangezogen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 3615
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 383/10
1. Auch der behandelnde Arzt des Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gemäß § 321 Abs. 1 FamFG zum Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG.*)
2. Der Verwertung eines Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes steht nicht entgegen, dass der Betroffene ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.*)
3. Ist der Sachverständige nicht Arzt für Psychiatrie, muss das Gericht prüfen und in der Entscheidung darlegen, ob er als Arzt über Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 FamFG verfügt. Ein pauschaler Verweis auf die Selbsteinschätzung des Sachverständigen genügt nicht.*)
4. Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden.*)
5. Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben.*)
VolltextIBRRS 2010, 3532
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 79/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3504
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 138/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3482
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 96/08
Ein Landkreis ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, für von ihm erbrachte ingenieurtechnische Vermessungsleistungen auf das nach HOAI abgerechnete Honorar Umsatzsteuer aufzuschlagen.
VolltextIBRRS 2010, 3480
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3478
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3433
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3432
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3387
VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10
Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3321
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3221
VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 - 6 L 662/10
1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.*)
2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3211
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09
§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)
VolltextIBRRS 2010, 3199
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3166
AG München, Urteil vom 19.08.2009 - 161 C 3130/09
1. Das Recht am eigenen Bild schützt den Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung von Bildnissen. Hierbei bezieht sich das Bildnis auf die erkennbare Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person in jeder Form und jedem Medium, jedoch nicht auf die Abbildung von Eigentum oder Besitz.*)
2. Im Bereich der Architektur erstreckt sich der Urheberschutz keineswegs auf jedes Gebäude. Alltagsbauten, die lediglich das bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und nicht aus der Masse des Alltäglichen herausragen, sind nicht geschützt.*)
3. Grundsätzlich muss niemand hinnehmen, dass seine Privatsphäre gegen seinen Willen mit geregneten Mitteln (z. B. einem Flugzeug) "ausgespäht" wird, um daraus ein Geschäft zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Rahmenrecht muss jedoch in der Güterabwägung mit dem Recht auf die Ausübung des Gewerbebetriebes gesehen werden. Hier darf der Gewerbebetreibende ebenfalls nicht schrankenlos in Rechte Dritter eingreifen. Sind jedoch die Zuordnung zu konkreten Adressen, die Darstellung von Personen oder persönlichen Gegenständen nicht gegeben, so ist der Eingriff in die Privatsphäre als so gering zu erachten, dass das Interesse des Gewerbebetreibenden überwiegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3104
VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2010 - 6 K 1488/10
1. § 36 BauGB findet keine Anwendung, wenn die Gemeinde zugleich staatliche untere Baurechtsbehörde ist. In Fällen der Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde ist das Einvernehmen der Gemeinde nicht nur entbehrlich, sondern der Gemeinde fehlt auch die Befugnis, sich den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB selbst zu eröffnen und die sich aus der Vorschrift ergebenden Rechtsfolgen nutzbar zu machen.
2. Es ist ihr daher nicht nur verwehrt, einem Bauherrn die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als Grund für die Ablehnung seines Baugesuchs entgegenzuhalten; sie kann sich auch nicht etwa gegenüber der Widerspruchsbehörde auf die Versagung berufen. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten und gilt nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde.
VolltextIBRRS 2010, 3078
VG Minden, Beschluss vom 29.04.2010 - 11 L 123/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3077
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2010 - 7 B 328/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3076
OVG Saarland, Beschluss vom 27.07.2010 - 2 A 105/10
1. Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht, wenn ein in der mündlichen Verhandlung - wie hier - rechtskundig vertretener Beteiligter dort keine konkreten Beweisanträge zu dem jeweiligen Tatsachenvorbringen gestellt hat. Die Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren dient nicht dazu, solche Beweisanträge zu ersetzen. Gleiches gilt für Ankündigungen von Beweisanträgen oder Beweisersuchen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen.*)
2. Die spezielle Vorgabe eines zulässigen maximalen Neigungsverhältnisses für zu Nachbargrenzen orientierten Geländeaufschüttungen in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 LBO 2004 lässt es nicht zu, bei Beachtung dieser Maßvorgabe gebäudegleiche Wirkungen einer Aufschüttung im Sinne des § 7 Abs. 7 LBO 2004 und unter Verweis hierauf weitergehende Abstandserfordernisse anzunehmen. Das entspricht auch dem Willen des Landesgesetzgebers, der die "Liberalisierung" des Abstandserfordernisses in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 LBO 2004 in Reaktion auf die Rechtsprechung des Senats normiert hat, wonach - bis dahin - größere selbständige Geländeanschüttungen mit gebäudegleichen Wirkungen (damals § 6 Abs. 8 LBO 1996) die vollen Abstandsflächen bezogen auf den Böschungsfuß einhalten mussten.*)
3. Bei den Vorschriften des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes (SNRG) handelt es sich um das private Nachbarrecht der §§ 903 ff. BGB ergänzende Bestimmungen, die vom Landesgesetzgeber auf der Grundlage des Art. 124 EGBGB erlassen wurden und deren Einhaltung oder Nichteinhaltung daher im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Baunachbarstreits keine Bedeutung erlangt. Die dem deutschen Baunachbarrecht zugrunde liegende und auch für die Rechtswegfrage bedeutsame Trennung von Privat- und öffentlichem Recht lässt sich in dem Zusammenhang nicht dadurch "umgehen", dass im Falle der Nichteinhaltung der zivilrechtlichen Anforderungen des saarländischen Nachbarrechts gewissermaßen automatisch auf eine Verletzung des öffentlich-rechtlichen Rücksichtnahmegebotes geschlossen werden könnte oder gar müsste.*)
4. In eng begrenzten Ausnahmefällen können sich öffentlich-rechtliche Abwehransprüche eines Nachbarn im Zusammenhang mit der Ableitung oder Führung von Abwässern, auch oberflächig abfließenden Niederschlagswässern - inhaltlich begrenzt auf einen Ausschluss dieser Auswirkungen - aus dem § 14 Satz 1 LBO 2004 ergeben.*)
5. Unterirdisch verlegte "Erdkabel" (Erdwärmekollektoren) unterliegen keinem Grenzabstandserfordernis nach den §§ 7 und 8 LBO 2004. Das sich mit Blick auf die Baugrundstücksbezogenheit des Freihaltegebots in § 7 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004 ergebende Abstandserfordernis zu Nachbargrenzen betrifft primär nur Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile und gilt zudem von vorneherein nicht für unterirdische Anlagen beziehungsweise Anlagenteile.*)
VolltextIBRRS 2010, 3060
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 89/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3040
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3029
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - XII ZR 170/08
1. Der pauschalierte Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 2 SGB XII ist nicht davon abhängig, dass die unterhaltspflichtigen Eltern für das behinderte oder pflegebedürftige Kind Kindergeld erhalten.*)
2. Zur unbilligen Härte i. S. von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an die Senatsurteile vom 21. April 2004 - XII ZR 251/01 - FamRZ 2004, 1097 und vom 23. Juli 2003 - XII ZR 339/00 - FamRZ 2003, 1468).*)
VolltextIBRRS 2010, 3021
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 9/10
1. Die persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 FamFG muss vor der Anordnung der Sicherungshaft erfolgen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot ist nicht heilbar.*)
2. Die von dem Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 420 Abs. 1 FamFG durchzuführende Anhörung des Betroffenen kann unter den Voraussetzungen des § 375 Abs. 1a ZPO auch durch ein Mitglied des Beschwerdegerichts als beauftragten Richter erfolgen.*)
3. Die Sicherungshaft gegen eine Familie mit minderjährigen Kindern darf nur angeordnet werden, wenn die Abschiebung mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben wird (vgl. auch Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008, ABl. L 348/98).*)
VolltextIBRRS 2010, 2950
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 127/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2932
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 3/10
1. Das Beschwerdegericht darf von der erneuten Anhörung des Betroffenen nicht absehen, wenn sich nach der Haftanordnung neue Gesichtspunkte ergeben haben.*)
2. § 420 Abs. 1 FamFG gibt dem Haftrichter keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Anhörung des Betroffen.*)
3. Der Haftrichter hat die Anhörung des Betroffenen nach § 26 FamFG so zu gestalten, wie es einer ordnungsgemäßen amtswegigen Sachaufklärung entspricht. Dazu hat er den Betroffenen regelmäßig zu allen entscheidungserheblichen Punkten zu befragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Haftantrag der Behörde wesentliche Punkte offen lässt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2930
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 204/09
1. Gerichtliche Entscheidungen, die eine Abschiebehaft anordnen, bestätigen oder verlängern, sind nicht allein deshalb aufzuheben, weil sie ohne Beiziehung der Ausländerakte ergangen sind.*)
2. Die unterlassene Beiziehung der Ausländerakte kann sich jedoch als eine Verletzung der besonderen Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 26 FamfG) in Freiheitsentziehungssachen darstellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2872
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2010 - 2 A 11318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2856
VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010 - 8 K 1363/10
1. Zu der Frage, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, zulässig ist.
2. Ein gegen einen Grundsatzbeschluss (hier: Planung eines bestimmten Bauvorhabens einzuleiten) gerichtetes "korrigierendes" Bürgerbegehren ist nur zuzulassen, wenn es innerhalb der Ausschlussfrist des § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW eingereicht wird.
3. In dem Bereich, in dem der Einzelne nicht unmittelbar durch den Beschluss betroffen ist, bedarf es für den Fristbeginn gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO keiner förmlichen Bekanntmachung. Vielmehr reicht in diesem Fall aus, wenn ohne formelle Bekanntmachung gewährleistet ist, dass der Bürger von der Beschlussfassung Kenntnis erlangen kann.
4. Die nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW eintretende Sperrwirkung kann nur durch den Eintritt einer wesentlich neuen Sachlage oder durch eine erneute Befassung des Gemeinderats, die die Frist nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW wieder in Gang setzt, durchbrochen werden.
VolltextIBRRS 2010, 2811
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2800
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 205/09
Das Beschwerdegericht muss unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs des Abschiebeverfahrens prüfen, ob § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG einer Aufrechterhaltung der Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 2692
VG Gera, Urteil vom 23.06.2010 - 4 K 2324/08
Einem gesetzlichen Erben, der die Erbschaft ausschlägt, ist es nicht zuzumuten, die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen, da er weder Zustands- noch Verhaltensstörer ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2630
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 93/10
Die Anordnung der Haft eines Ausländers, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, zur Sicherung der Abschiebung scheidet aus, solange die Staatsanwaltschaft der beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2619
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 315/09
Zur Beachtlichkeit einer Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger, wenn diese wegen einer Befristung außer Kraft getreten ist und nicht durch eine andere ersetzt wurde.*)
VolltextIBRRS 2010, 2613
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2010 - 10 B 626/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2612
VG Berlin, Urteil vom 16.06.2010 - 16 K 12.10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2598
BVerwG, Beschluss vom 16.06.2010 - 4 BN 67.09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2577
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)
2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2557
BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2554
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 213/09
1. Wird bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union über ein Asylgesuch ein behördliches Protokoll erstellt und dieses an das zuständige Bundesamt weitergeleitet, liegt ein förmlicher Asylantrag erst mit dem Eingang bei dieser Behörde vor (Weiterführung von Senat, BGHZ 153, 18 ff.).*)
2. § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG erfasst auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung.*)
VolltextIBRRS 2010, 2545
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2534
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 185/07
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 2430
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2429
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2415
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2288
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2269
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2262
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 218/09
In Abschiebungshaftsachen muss aus den Verfahrensakten zu ersehen sein, dass der Haftanordnung ein vollständiger Antrag der zuständigen Behörde zugrunde liegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2224
BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 121/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2223
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2215
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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