Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1649 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 0803BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 188/02
Wird einem Verfolgten mit Heilverfahrensanspruch eine Heilkur im ausländischen Heimatstaat bewilligt und überschreiten die geltend gemachten Übernachtungskosten die durch allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Inneren festgesetzten und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Obergrenzen nicht, obliegt es der Entschädigungsbehörde, den ersten Anschein zu erschüttern, daß diese Kosten im Einzelfall unvermeidbar waren.*)
VolltextIBRRS 2003, 0714
BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZR 229/02
a) Vom Begriff des Verkehrswegs erfaßte Bauteile - hier: Pfeiler einer Straßenbrücke - sind keine besonderen Anlagen im Sinne der §§ 55, 56 TKG. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Bauteil nach seiner Fertigstellung als Teil des von der Telekommunikationslinie benutzten Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - oder als Teil eines anderen selbständigen Verkehrswegs - hier: Bundesautobahn - anzusehen ist (im Anschluß an BVerwGE 109, 192).*)
b) Ist die Änderung eines Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - aufgrund der Planfeststellung für einen anderen Verkehrsweg - hier: eine Bundesautobahn - als notwendige Folgemaßnahme gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG festgestellt, so ist sie von dem wegeunterhaltungspflichtigen Land auch dann "beabsichtigt" im Sinne des § 53 Abs. 1 TKG, wenn im Zuge dieser Änderung bezüglich des von der Telekommunikationslinie in Anspruch genommenen Straßengrunds der Träger der Straßenbaulast und der Eigentümer des Grund und Bodens wechselt (vgl. § 13 Abs. 2, § 6 Abs. 1 FStrG).*)
VolltextIBRRS 2003, 0605
BVerwG, Urteil vom 24.10.2002 - 4 C 7.01
Das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Vohburg an der Donau und Waidhaus vom 28. April 1994 (BayGVBl S. 294), das die Enteignung für eine Transitpipeline zur Versorgung der Tschechischen Republik mit Rohöl zulässt und die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum Ausbau der grenzüberschreitenden Rohrleitungsverbindungen aus dem Deutsch-Tschechischen Freundschaftsabkommen vom 27. Februar 1992 konkretisiert, ist mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar. Die Erfüllung des Freundschaftsvertrages dient dem Wohl der Allgemeinheit in der Bundesrepublik Deutschland, weil der Vertrag die gute Nachbarschaft beider Staaten und die Einbindung der Tschechischen Republik in die Europäische Union fördert.*)
VolltextIBRRS 2003, 0581
BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02
Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 0455
BGH, Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 49/02
a) Die Aufenthaltsgestattung des unerlaubt aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Ausländers setzt einen förmlichen Asylantrag voraus.*)
b) Ein Asylgesuch setzt mehr als die bloße Verwendung des Wortes "Asyl" voraus; hinzutreten müssen Erklärungen des Betroffenen oder sonstige tatsächliche Umstände, die erkennen lassen, daß er Schutz vor einer aus seiner Sicht gegebenen politischen Verfolgung sucht.*)
VolltextIBRRS 2003, 0363
BGH, Urteil vom 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
a) Gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin in Prüfungsverfahren ist nur die Revision, nicht aber die Berufung statthaft.*)
b) Ein Richter auf Probe, dessen Aktenbearbeitung und Dispositionsfähigkeit auch nach mehrjähriger richterlicher Tätigkeit mangelhaft sind, d.h. der nicht ausreichend in der Lage ist, Verfahren angemessen zu fördern und planvoll in angemessener Zeit abzuschließen, ist für die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit nicht geeignet. Das gilt auch dann, wenn seine Fähigkeiten und Leistungen in anderen Teilbereichen durchschnittlich oder besser sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 0279
BVerwG, Urteil vom 16.07.2002 - 1 C 8.02
1. Eine Abschiebung, mit der die durch die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entstandene Ausreisepflicht während des noch laufenden Rechtsmittelverfahrens vollzogen worden ist, kann eine Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG allenfalls dann entfalten, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig gewesen ist.*)
2. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige nach § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG, mit dem der Auftrag zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK konkretisiert wird, ist auch im Rahmen der nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 5 AuslG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beachten. Einem im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen minderjährigen Ausländer, dessen Eltern sich hier erlaubt aufhalten, kann deshalb die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen versagt werden, wie sie für die Ausweisung Minderjähriger gelten.*)
VolltextIBRRS 2003, 0277
BVerwG, Beschluss vom 12.09.2002 - 6 P 11.01
Eine nach § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BlnPersVG mitbestimmungspflichtige (Teil-)Abordnung liegt nicht vor, wenn einer im Landesdienst beschäftigten Lehrkraft neben ihrer Lehrtätigkeit an der Schule befristet eine Tätigkeit aus dem Aufgabenbereich des Landesschulamtes zugewiesen wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 0276
BVerwG, Beschluss vom 18.09.2002 - 1 B 103.02
Die nicht näher konkretisierte Aufforderung an den Kläger, seine Klage unter Auseinandersetzung mit einer ablehnenden Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren (hier: nach § 80 Abs. 5 VwGO, § 36 AsylVfG) ergänzend zu begründen, vermag die Rechtsfolge der Rücknahmefiktion nach § 81 AsylVfG nicht auszulösen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0274
BVerwG, Urteil vom 24.09.2002 - 3 C 18.02
§ 76 Nr. 9 Satz 2 FeV betrifft Umstellungen bestehender Fahrerlaubnisse und hiervon erfasster Fahrerlaubnis-Klassen und ist daher grundsätzlich nicht zur Rechtfertigung für Abweichungen von Vorschriften über die Ersterteilung (hier: § 23 Satz 2 Nr. 1 FeV) geeignet, die gemäß § 20 Abs. 1 FeV bei der Neuerteilung früher entzogener Fahrerlaubnisse anzuwenden sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 0272
BVerwG, Urteil vom 25.09.2002 - 8 C 41.01
Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.*)
VolltextIBRRS 2003, 0266
BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 9.02
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln.*)
VolltextIBRRS 2003, 0250
BGH, Urteil vom 17.12.2002 - VI ZR 271/01
Der Schädiger hat im Falle der Verletzung eines Beamten, die zu dessen Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand geführt hat, dem Dienstherrn nicht die Beihilfeleistungen zu ersetzen, die dieser aufgrund nicht unfallbedingter Heilmaßnahmen zu erbringen hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0118
BGH, Urteil vom 13.11.2002 - RiZ (R) 3/01
a) Die Berufung in ein Richterverhältnis kraft Auftrags aufgrund des § 6 a RpflAnpG setzt gemäß § 14 DRiG voraus, daß der Berufene auf eine spätere Verwendung als Richter auf Lebenszeit vorbereitet werden soll.*)
b) Anders als § 16 Abs. 1 Satz 1 DRiG schreibt § 6 a Abs. 1 und 4 RpflAnpG die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit nach zweijähriger Tätigkeit als Richter kraft Auftrags auch bei erfolgreicher Erprobung nicht zwingend vor, sondern stellt sie in das Ermessen des Dienstherrn.*)
VolltextIBRRS 2003, 0056
BGH, Urteil vom 12.12.2002 - III ZR 182/01
Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten eines auf der Grundlage einer sofort vollziehbaren Ausweisungsverfügung in Abschiebehaft genommenen Griechen, durch geeignete Rechtsbehelfe der Abschiebung entgegenzuwirken.*)
VolltextIBRRS 2003, 0055
BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZR 167/02
Zum Enteignungsrecht des Trägers der Straßenbaulast zum Zwecke des Baus eines Nebenbetriebes, der auf einen Dritten übertragen werden soll.*)
VolltextIBRRS 2003, 0005
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2002 - 5 S 378/02
1. Die Bestimmungen über das besondere Zwischenverfahren der Rechtswegverweisung nach § 17a GVG sind in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 173 VwGO entsprechend anzuwenden.*)
2. Die einem Eilverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zugrunde liegende Streitigkeit ist i. S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO öffentlich-rechtlich, wenn das zu sichernde Recht in der Hauptsache dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.*)
3. Abwehransprüche des Eigentümers eines Anliegergrundstücks, die aus dem Bau einer Gemeindestraße resultieren, sind öffentlich-rechtlicher Natur.*)
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2258BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 122/02
Zur Amtshaftung für Schäden an einem geparkten PKW, die durch Grasmäharbeiten einer Gemeinde verursacht worden sind.*)
Die "Kollegialgerichts-Richtlinie" ist nur dann anwendbar, wenn das konkrete, dem geltend gemachten Amtshaftungsanspruch zugrundeliegende Verhalten des Amtsträgers die Billigung eines Kollegialgerichts gefunden hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 2253
BGH, Urteil vom 22.07.2002 - II ZR 90/01
1. Übernimmt ein neu zugelassener Arzt in einer Gemeinschaftspraxis eine vakant gewordene Vertragsarztstelle, so kollidiert im Falle seines freiwilligen Ausscheidens aus der Praxis das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der verbleibenden Ärzte, die Gemeinschaftspraxis in dem bisherigen Umfang fortzuführen, mit dem Grundrecht des ausscheidenden Arztes auf Berufsfreiheit. Der auftretende Konflikt ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz zu lösen.
2. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die dem neu eingetretenen Vertragsarzt für den Fall, daß er freiwillig aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidet, die Pflicht auferlegt, auf seine Zulassung als Kassenarzt zu verzichten, verstößt jedenfalls dann nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, wenn der Ausscheidende wegen der relativ kurzen Zeit seiner Mitarbeit die Gemeinschaftspraxis noch nicht entscheidend mitprägen konnte.
VolltextIBRRS 2002, 2252
BGH, Urteil vom 22.07.2002 - II ZR 265/00
1. Übernimmt ein neu zugelassener Arzt in einer Gemeinschaftspraxis eine vakant gewordene Vertragsarztstelle, so kollidiert im Falle seines freiwilligen Ausscheidens aus der Praxis das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des verbleibenden Arztes, die Gemeinschaftspraxis in dem bisherigen Umfang fortzuführen, mit dem Grundrecht des ausscheidenden Arztes auf Berufsfreiheit. Der auftretende Konflikt ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz zu lösen.
2. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die dem neu eingetretenen Vertragsarzt für den Fall, daß er freiwillig aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidet, die Pflicht auferlegt, einen Antrag auf Ausschreibung des vakant werdenden Kassenarztsitzes zu stellen, verstößt jedenfalls dann nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, wenn der Ausscheidende wegen der relativ kurzen Zeit seiner Mitarbeit die Gemeinschaftspraxis noch nicht entscheidend mitprägen konnte. Sie entspricht im übrigen der Bestimmung des § 103 Abs. 6 SGB V.
VolltextIBRRS 2002, 2224
BGH, Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01
a) Eine dienstliche Beurteilung eines Richters kann wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sein, wenn bei deren Eröffnung entgegen § 21 Abs. 1 Satz 2 HessLaufbahnVO, § 2 HessRiG die die richterliche Unabhängigkeit möglicherweise betreffenden Einwendungen des Richters nicht aktenkundig gemacht worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322).*)
b) Es ist nicht notwendig, daß der Aktenvermerk die Einwendungen selbst enthält, sich inhaltlich damit auseinandersetzt und das Ergebnis der Besprechung detailliert festhält. Dem Zweck des Besprechungsvermerks ist ausreichend Rechnung getragen, wenn die Einwendungen zu den Akten gelangt sind und der Vermerk, etwa durch eine Bezugnahme, erkennen läßt, daß sie bis zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung zur Kenntnis genommen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2002, 2202
OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 7 U 103/00
Zu den Sicherheitsanforderungen an die Verkehrsregelung auf einem Fußgängerüberweg.
VolltextIBRRS 2002, 2167
BGH, Urteil vom 02.10.2002 - I ZR 177/00
Die Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde zur "Verkehrsfähigkeit" eines Arzneimittels befreit einen pharmazeutischen Unternehmer nicht von dem Vorwurf, ein zulassungspflichtiges, aber vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 2056
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1992
BGH, Urteil vom 10.10.2002 - III ZR 248/00
a) Art. 25 § 3 Satz 1 2. Alternative WPV 1989 gewährt der von Remailing betroffenen nationalen Postverwaltung einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den jeweiligen inländischen Absender.*)
b) Nach Art. 25 §§ 1 und 2 WPV 1989 können auch solche Sendungen von der Beförderungspflicht befreit sein, deren Inhalt durch grenzüberschreitenden elektronischen Datentransfer festgelegt worden ist und die körperlich vollständig im Ausland hergestellt worden sind ("non-physical" Remailing).*)
c) Absender im Sinne des Art. 25 WPV ist, wer nach dem Gesamteindruck der Sendung aus der Sicht eines verständigen Empfängers als derjenige zu erkennen ist, der sich mit einem unmittelbaren Mitteilungsinteresse an den Adressaten wendet; der Absenderangabe auf dem Briefumschlag kommt keine entscheidende Bedeutung zu (materieller Absenderbegriff).*)
d) Art. 25 WPV ist nicht dahin teleologisch zu reduzieren, daß die Vorschrift nur eine "künstliche Verlagerung von Postströmen ins Ausland" erfaßt, insbesondere nicht anwendbar ist, wenn im Zuge der Herstellung der Sendung eine "erhebliche Wertschöpfung im Ausland" stattfindet.*)
e) Der Zahlungsanspruch aus Art. 25 § 3 Satz 1 2. Alternative WPV 1989 unterliegt nicht der einjährigen Verjährungsfrist des § 24 Abs. 1 Nr. 1 PostG a.F.*)
VolltextIBRRS 2002, 1990
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2002 - 7 C 11539/01
Zur Frage des den Anwohnern zumutbaren Lärms durch den Sichtflugverkehr auf einem zivilen Flugplatz (Fall des ehemaligen NATO-Militärflugplatzes Bitburg).
VolltextIBRRS 2002, 1980
BVerwG, Beschluss vom 07.08.2002 - 4 VR 9.02
Maßnahmen, die zur Erstellung ordnungsgemäßer Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind, können Vorarbeiten zur Vorbereitung der Straßenplanung im Sinne von § 16a FStrG sein.*)
VolltextIBRRS 2002, 1979
BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 55.01
1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)
2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.*)
3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)
VolltextIBRRS 2002, 1956
BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 56.01
1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)
2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.*)
3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)
VolltextIBRRS 2002, 1955
BVerwG, Urteil vom 06.06.2002 - 4 A 44.00
Der Anspruch gegen den Träger der Straßenbaulast, ein Grundstück, das von den Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens unzumutbar betroffen ist, gegen Zahlung einer Entschädigung zu übernehmen, kann seine Rechtsgrundlage in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG finden.*)
VolltextIBRRS 2002, 1731
BVerwG, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 B 72.01
Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 60/84).*)
VolltextIBRRS 2002, 1138
OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2001 - 1 U 1675/97
1. Fehlerhafte Maßnahmen beim Gewässerausbau beurteilen sich öffentlich-rechtlich und können Amtshaftungsansprüche oder Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff auslösen.*)
Neben dem Amtshaftungsanspruch besteht eine bürgerlich-rechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB bei Maßnahmen des Gewässerausbaus nicht.*)
2. Im Wasserrecht gilt, dass jede nicht genehmigte Maßnahme zugleich formell und materiell illegal ist (Prinzip der Identität von formeller und materieller Illegalität).*)
3. Im Enteignungsrecht ist eine Gemeinde, die den Eingriff nicht selbst vorgenommen hat, nur dann begünstigt und damit Verpflichtete; wenn ihr eine Aufgabe abgenommen worden oder ihr ein sonstiger Vorteil zugeflossen ist.*)
4. Findet ein gesetzlich angeordneter Aufgabenübergang (Gewässerunterhaltung, -ausbau) statt, haftet die ursprünglich zuständige und verantwortliche Körperschaft nicht für durch sie geschaffene Gefahrenlagen, die sich erst später - Jahre nach Aufgabenübergang - verwirklicht und zum Schaden geführt haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 1049
EuGH, Urteil vom 07.05.2002 - Rs. C-478/99
Verpflichtung zur Aufnahme der im Anhang der Richtlinie 93/13 enthaltenen Liste der Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können, in nationale Rechtsvorschriften.
VolltextIBRRS 2002, 2430
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 1428/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 2429
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 0836
BGH, Urteil vom 18.06.2002 - VI ZR 136/01
Zu den Voraussetzungen, unter denen das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen kann, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kam.*)
VolltextIBRRS 2002, 0742
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - IX ZR 35/02
Die Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung und Tod in Form eines Wahrscheinlichkeitsnachweises gilt für den gesamten zwischen diesen Ereignissen liegenden Krankheitsverlauf bei dem Verfolgten einschließlich der Todesfolge.*)
VolltextIBRRS 2002, 0732
BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Der Tatrichter darf einen groben Behandlungsfehler nicht ohne ausreichende Grundlage in den medizinischen Darlegungen des Sachverständigen bejahen (im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung: vgl. zuletzt Urteil vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116, 1117 m.w.N.).*)
VolltextIBRRS 2002, 0696
BGH, Urteil vom 14.05.2002 - VI ZR 220/01
a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch die Werbung für Presseerzeugnisse.*)
b) Für ein Presseerzeugnis, das über eine absolute Person der Zeitgeschichte berichtet, darf unter Verwendung eines Bildnisses dieser Person geworben werden.*)
c) Bei diesem Bildnis muß es sich grundsätzlich nicht um dasselbe handeln, welches im Rahmen der Berichterstattung verwendet wird. Die Verwendung eines anderen Bildnisses muß der Betroffene nicht hinnehmen, wenn sein Persönlichkeitsrecht dadurch im Einzelfall eine zusätzliche Beeinträchtigung erfährt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0554
EuGH, Urteil vom 21.03.2002 - Rs. C-298/99
Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur.
VolltextIBRRS 2002, 0465
EuGH, Urteil vom 07.02.2002 - Rs. C-5/00
Die Richtlinie 89/391/EWG ist im deutschen Arbeitsschutzgesetz insofern unzutreffend umgesetzt worden, als dort Ausnahmen hinsichtlich der Berichtspflicht der Betriebsärzte für Arbeitgeber mit maximal zehn Beschäftigten vorgesehen sind.
VolltextIBRRS 2002, 0448
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2001 - 1 U 133/98
Eine Gemeinde, die sogenannte Altlasten nicht in der gebotenen Sorgfalt ermittelt und in die Aufstellung der Bebauungsplanung einbringt, macht sich unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung schadenersatzpflichtig (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).*)
VolltextIBRRS 2002, 0423
BGH, Urteil vom 14.03.2002 - III ZR 320/00
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung für dem öffentlichen Verkehr übergebene Erschließungsanlagen, die der Eigentümer in der Zwangsversteigerung erworben hatte, um sie an die Gemeinde weiterzuveräußern.*)
VolltextIBRRS 2002, 0332
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00
1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)
2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)
3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)
IBRRS 2002, 0122
BVerwG, Beschluss vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01
Bei der Festsetzung einer Baulinie gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO sind zwingende städtebauliche Gründe nicht erforderlich. Es ist ausreichend, dass die Festsetzungen städtebaulich motiviert sind. Es gelten insoweit die allgemeinen Anforderungen an eine zielorientierte planerische Festsetzung.
VolltextOnline seit 1995
IBRRS 1995, 0003OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11692/92
Landkreise und Gemeinden müssen bei Aufträgen für Projekte, deren Kosten durch Gebühren umgelegt werden, eine Vergabe durch öffentliche Ausschreibung vornehmen. Eine Gebührensatzung, die unter Mißachtung der Ausschreibungspflicht erlassen worden ist, ist unwirksam.
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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextOVG Sachsen, Urteil vom 06.09.2023 - 4 C 61/21
Für den nach § 43h EnWG anzustellenden Kostenvergleich kann die Planfeststellungsbehörde vom wesentlichen Verlauf der geplanten Freileitungstrasse ausgehen. Abweichende Trassenführungen müssen hierfür nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nach Lage der Dinge aufdrängen.*)
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