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Sachgebiet: Öffentliches Recht

1749 Entscheidungen insgesamt

Online seit 31. März

IBRRS 2026, 0736
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Sorgeberechtigung, keine Haushaltsangehörigkeit!

VG Berlin, Urteil vom 09.03.2026 - 8 K 620/25

Kinder, für die keine Personensorgeberechtigung besteht, können Haushaltsangehörige im Sinne von § 18 WoFG sein.*)

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Online seit 27. März

IBRRS 2026, 0703
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betreiber von Studentenwohnheim verliert Subventionen wegen zu hoher Miete

VGH Bayern, Beschluss vom 18.02.2026 - 12 CS 26.2

1. Der aktuelle maximale Fördersatz für Unterkunftskosten nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG in Höhe von 380 Euro spiegelt das mit der Förderung studentischen Wohnraums 2005 verfolgte Interesse an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für bedürftige Studenten nicht wider.

Sind Fördervoraussetzungen zulässigerweise in Förderrichtlinien geregelt, müssen diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde unter Beachtung von Art. 3 GG und Art. 118 Abs. 1 BV gleichmäßig, im Einklang mit Art. 23 und Art. 44 BayHO, ohne Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften und gemäß dem Förderzweck angewendet werden, wie dieser in der jeweiligen Richtlinie zum Ausdruck kommt.

Eine Förderrichtlinie kann nicht, wie Gesetze oder Rechtsverordnungen, gerichtlich ausgelegt werden. Die Richtlinie dient vielmehr allein dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten. Dem Zuwendungsgeber kommt mithin die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zu. Nur dann, wenn die Verwaltungspraxis des Zuwendungsgebers gegen einschlägiges Recht verstößt, ist sie außer Betracht zu lassen.

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Online seit 25. März

IBRRS 2026, 0701
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wohngeld oder Mietzuschuss?

OVG Sachsen, Urteil vom 27.02.2026 - 3 A 462/23

Wohngeld kommt auch im Fall eines Gebäudes mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit aufgrund § 3 Abs. 2 Satz 3, Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG nur in Gestalt eines Mietzuschusses in Betracht.

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Online seit 23. März

IBRRS 2026, 0700
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nacherhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2025 - 9 N 6.21

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 12. März

IBRRS 2026, 0530
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bei altem Baumbestand!

LG Lübeck, Urteil vom 17.01.2025 - 9 O 112/23

1. Der Baumbestand ist in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu untersuchen, und es sind solche Pflegemaßnahmen vorzunehmen, die für das Beibehalten der Standfestigkeit notwendig sind.

2. Wie oft und in welcher Intensität Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind vom Alter und Zustand des Baums sowie seinem Standort abhängig.

3. Hierbei können sich die Sicherungspflichtigen im Regelfall an der vom Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. entwickelten Baumkontrollrichtlinie (FLL-Richtlinie) orientieren, die als Orientierungshilfe anerkannt wird.

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Online seit 4. März

IBRRS 2026, 0499
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch befangener Bürgermeister darf Bebauungsplan ausfertigen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2025 - 1 C 10445/24

1. Die rechtsstaatlichen Gebote der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordern es im Falle der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB, dass sich die Gemeinde im Bekanntmachungsverfahren klar und eindeutig zu der Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw. einer etwaigen Rückwirkung verhält. Eine Bekanntmachung, die widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans enthält, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.*)

2. Eine wegen Befangenheit von der Mitwirkung am Planaufstellungsverfahren ausgeschlossene Ortsbürgermeisterin ist nicht gehindert, den Bebauungsplan auszufertigen (Bestätigung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.1989 - 10 C 18/89).*)

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Online seit 20. Februar

IBRRS 2026, 0411
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rechtswidrigen Zustand langjährig hingenommen: Eingriffsrechte verwirkt?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.02.2026 - 4 LA 61/25

1. Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet. Hierbei kommt auch einem Privatgutachten - ebenso wie der Vorlage einer schriftlichen Auskunft - die Bedeutung eines qualifizierten substantiierten Beteiligtenvorbringens zu, welches vom Tatsachengericht verwertet werden kann.*)

2. Ergreift oder unterlässt die Behörde von einer Ermessensermächtigung gedeckte Maßnahmen zur Bekämpfung rechtswidriger Zustände, so gebietet Art. 3 Abs. 1 GG, in vergleichbaren Fällen in der gleichen Art und Weise zu verfahren. Das bedeutet bei einer Vielzahl von Verstößen zwar nicht, dass sie gleichzeitig tätig werden muss. Es ist ihr indes verwehrt, systemlos oder willkürlich vorzugehen. Von diesen Anforderungen ist gedeckt, wenn bei Vorliegen sachlicher Gründe sich die Behörde im Wege eines gestuften Vorgehens darauf beschränkt, zunächst einen Einzelfall herauszugreifen und die Verhältnisse nach und nach zu bereinigen.*)

3. Dem Rechtsinstitut der Verwirkung unterliegen nur subjektiv verzichtbare Rechte, nicht aber öffentlichrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen. Eine Verwirkung von hoheitlichen Eingriffsbefugnissen wie eine auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 NNatSchG gestützte Beseitigungsanordnung kommt daher bereits vom Ansatz her nicht in Betracht. Demzufolge hindert die bloße langjährige Hinnahme eines naturschutzwidrigen Zustandes die untere Naturschutzbehörde nicht, auch später die Herstellung rechtmäßiger Zustände zu fordern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die untere Naturschutzbehörde über die reine Untätigkeit hinaus ein positives Verhalten an den Tag gelegt hat, aufgrund dessen der Betroffene darauf vertrauen durfte, die Behörde werde von ihrer Eingriffsbefugnis keinen Gebrauch machen.*)

4. Es liegt kein Ermessensfehler darin, den Adressaten einer Beseitigungsanordnung die Mehrkosten einer - im Übrigen auch insgesamt in Bezug auf die Kostenhöhe zumutbaren - Beseitigung naturschutzwidriger Zustände tragen zu lassen, welche dadurch entstanden sind, dass er einem Beseitigungsverlangen der Behörde über einen langen Zeitraum nicht nachgekommen ist. Denn dies ist Folge seines eigenen, pflichtwidrigen Verhaltens und begründet nicht die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung.*)

5. Der Charakter der durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützten Landschaft wird nicht durch angrenzende Wohngebiete bestimmt. Aus Vorgaben eines die angrenzende Wohnbebauung betreffenden Flächennutzungsplanes, wonach auf einen angemessenen Übergang der Bebauung zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet geachtet werden solle, und damit einhergehender Beschränkungen der Eigentumsrechte für die an das Schutzgebiet angrenzende Wohnbebauung folgt nicht spiegelbildlich auch eine Erweiterung der Eigentumsrechte für Eigentümer von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet.*)

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Online seit 18. Februar

IBRRS 2026, 0342
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sozialträger übernimmt keine Kosten der Zwangsräumung!

LSG Bayern, Urteil vom 27.06.2025 - L 8 SO 244/24

1. Zur offensichtlichen Unzulässigkeit von Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Kosten der Zwangsräumung einer Wohnung sind keine laufenden Unterkunftskosten.*)

3. Kosten der Zwangsräumung sind auch keine Umzugskosten.*)

4. Auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden ist ausgeschlossen.*)

5. Es besteht auch kein Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Bei den Kosten der Zwangsräumung handelt es sich insbesondere nicht um Maßnahmen i.S.d. § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB XII.*)

6. Zur Verfassungsmäßigkeit v.a. der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.*)

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Online seit 2. Februar

IBRRS 2026, 0213
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betriebsleiter muss den Betrieb "meisterhaft" führen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2026 - 4 B 1038/25

1. Der Betriebsleiter einer juristischen Person muss wie ein das Handwerk selbständig betreibender Handwerksmeister die handwerklichen Tätigkeiten leiten. Er hat dafür zu sorgen, dass die handwerklichen Arbeiten „meister­haft“ ausgeführt werden.

2. Er hat den Ar­beitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und darf sich nicht etwa auf eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschrän­ken. Er hat Mängel in der Aus­führung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren, aber auch dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben.

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Online seit 23. Januar

IBRRS 2026, 0067
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Baugenehmigung in einem "Mischgebiet"

VG Schleswig, Urteil vom 09.10.2025 - 8 A 174/2

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 21. Januar

IBRRS 2026, 0106
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Miete bei Papa: Auch ohne Zahlung kein Scheingeschäft

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2025 - L 2 AS 559/25

1. Bei einem jahrelang gelebten Mietverhältnis unter Verwandten kann, auch wenn nun über einen längeren Zeitraum der Mietzins nicht abgeführt wird, nicht ohne Weiteres ein Scheingeschäft angenommen werden.*)

2. Werden bei einem Mietverhältnis unter engen Verwandten bei Nichtzahlung des Mietzinses nicht unmittelbar juristische Konsequenzen eingeleitet, so rechtfertigt dies nicht automatisch die Annahme eines Scheingeschäfts.*)

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2024, 3539
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Notwegerecht für Häuser im Außenbereich?

LG Köln, Urteil vom 11.11.2024 - 15 O 2/23

Zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks i.S.d. § 917 Abs. 1 BGB gehört ein Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

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Online seit 14. Januar

IBRRS 2025, 1353
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schottergärten sind auch in Nordlage unzulässig und zu begrünen!

VG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2025 - 6 K 4450/24

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche ist auch dann keine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.*)

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2026, 0001
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Biotopschutz auch im beschleunigten Verfahren!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2025 - 8 S 1594/23

Auch im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde die für und gegen die Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange so zu ermitteln und zu bewerten, dass eine gerechte Abwägung ermöglicht wird, ob das konkrete Integritätsinteresse von Natur und Landschaft zurückgestellt werden soll. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur ein Eingriff, sondern eine (teilweise) Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope in Rede steht.*)

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Online seit 2025

IBRRS 2025, 3247
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ersatzwohnraum muss man schon selbst beziehen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - 14 B 1074/25

1. Eine anderweitige Unterbringung i.S.d. § 9 Abs. 5 Satz 1 WStG erfordert nicht die tatsächliche Verbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Ersatzwohnraum. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die Verfügungsberechtigten Ersatzwohnraum in einer Weise anbieten, dass dieser durch die Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich bezogen werden kann.*)

2. Angeboten werden muss eine anderweitige Unterbringung zu zumutbaren Bedingungen. Das setzt im Hinblick auf die Ausgestaltung des Angebots im Mindestmaß und unabhängig davon, inwieweit der bisherige mit dem nunmehr angebotenen Wohnraum in tatsächlicher Hinsicht vergleichbar sein muss, voraus, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich ist zu prüfen, ob die Bedingungen der anderweitigen Unterbringung für sie zumutbar sind.*)

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IBRRS 2025, 3245
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausgleichsmaßnahmen müssen (nur) ausgleichen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.12.2025 - 1 MN 112/25

1. Die Konzeption der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG (CEF-Maßnahme) hat sich an dem Erhalt der vorgefundenen Situation auszurichten. Sinn und Zweck der funktionserhaltenden Maßnahmen besteht nicht darin, eine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen.*)

2. Die Gestaltung einer CEF-Maßnahme kann sich an der zeitlichen Limitierung der Habitateignung im Eingriffsbereich orientieren.*)

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IBRRS 2025, 3212
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gemeinderatsbeschluss unwirksam: Bürgermeister nicht vertretungsbefugt!

BayObLG, Urteil vom 10.12.2025 - 102 ZRR 9/25

1. Der erste Bürgermeister einer bayerischen Kommune erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.

2. Soweit der erste Bürgermeister nicht im Rahmen der eigenen Befugnisse tätig wird, kann er die Gemeinde vertreten, sofern ein wirksamer Gemeinderatsbeschluss vorliegt (hier verneint).

3. Liegt ein unwirksamer Gemeinderatsbeschluss vor, handelt der Bürgermeister als Vertreter ohne Vertretungsmacht.

4. Eine Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters kann sich auch nicht aus den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht ergeben.

5. Eine Berufung auf das Fehlen der Vertretungsmacht verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben.

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IBRRS 2025, 2876
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch im grünen Ländle geht die Gartennutzung dem Baumschutz vor!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2025 - 5 S 612/24

1. Typische Baumimmissionen wie Laub, Nadeln und Harz, die als Folge einer natürlichen Lebensäußerung zu qualifizieren sind, stellen keine von einem Baum ausgehende Gefahr dar, welche die Fällung eines nach § 31 Abs. 2 NatSchG-BW geschützten Baums im Einzelfall rechtfertigt.*)

2. Zur Frage, ob Baumimmissionen in Form von Nadeln und Harz die Nutzung von Gartenflächen unzumutbar beeinträchtigen und deshalb eine Fällgenehmigung nach Ermessen erteilt werden kann (hier bejaht).*)

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IBRRS 2025, 2870
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Savannah-Katzen gehören nicht in Wohngebiete

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2025 - 10 B 1000/25

1. Kleintierhaltung im Wohngebiet ist nur dann zulässig, wenn die Kleintierhaltung im Wohngebiet "üblich und ungefährlich" ist und den "Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt".

2. Savannah-Katze, dürfen im Wohngebiet nicht gehalten werden, da die Katzen-Kreuzung zu gefährlich ist.

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IBRRS 2025, 2871
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch Denkmäler dürfen gruselig sein!

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.10.2025 - 16 L 2124/25

1. Der Denkmalschutz dient allein dem öffentlichen Interesse und begründet keine subjektiven Rechte für Personen ohne räumlichen Bezug zum geschützten Objekt.

2. Dementsprechend kann ein Nicht-Anlieger auch nicht geltend machen, eine Halloween-Dekoration - darunter Gruselfiguren und Spinnennetze an Hausfassaden - beeinträchtige das historische Erscheinungsbild einer denkmalgeschützten Siedlung.

3. Zudem beeinträchtigt eine zeitlich begrenzte Dekoration den Denkmalwert nicht.

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IBRRS 2025, 2807
SteuerrechtSteuerrecht
Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

FG München, Urteil vom 13.08.2025 - 4 K 164/25

1. Die Vorschriften des BayGrStG zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens sind formell und materiell verfassungsgemäß. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

2. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.

3. Auch für ausschließlich in eigener Sache tätige Steuerberater besteht eine Nutzungspflicht des seit dem 1.1.2023 für Steuerberater eingerichteten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.

4. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht verschuldet, wenn ein Steuerberater eine Klage in eigener Sache zu einem Zeitpunkt, in dem höchstrichterlich noch nicht sicher entschieden war, ob ein in eigener Sache klagender Steuerberater die Klage zwingend in der Form des § 52d FGO erheben muss, nur in Papierform eingereicht hat.

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IBRRS 2025, 2564
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Einstweilige Verfügung zur Duldung der Versorgungsunterbrechung bei Gas u. Strom

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2025 - 13 W 24/25

Die einem Grundversorger nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom-/GasGVV eingeräumte Befugnis, bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung die Grundversorgung mit Strom und Gas unterbrechen zu lassen, ist eine besondere Ausgestaltung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß §§ 273, 320 BGB und kann grundsätzlich im Wege einer einstweiligen (Sicherungs-)Verfügung gemäß § 935 ZPO durchgesetzt werden.*)

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IBRRS 2025, 2582
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vorteilslage bezieht sich auf gesamtes Buchgrundstück!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.08.2025 - 6 LA 128/24

1. Zwischen der Einbeziehung von Buchgrundstücken in das Abrechnungsgebiet und der Frage, ob sich der ausbaubeitragsrechtlich relevante Vorteil auf das gesamte Buchgrundstück in gleicher oder unterschiedlicher Weise oder nur auf eine Teilfläche erstreckt, ist zu differenzieren.*)

2. Ausgehend vom formellen Grundstücksbegriff bezieht sich die Vorteilslage grundsätzlich auf das gesamte Buchgrundstück.*)

3. Für den Fall, dass sich Vorteilswirkungen einer Maßnahme eindeutig auf eine Teilfläche eines Buchgrundstücks beschränken, ist eine entsprechende anteilige Einbeziehung in die Aufwandsverteilung und Zugrundelegung bei der Beitragsbemessung denkbar.*)

4. Der Begriff der Zugänglichkeit richtet sich nicht nach Festsetzungen eines Bebauungsplans im Bereich der Grundstückszuwegung, sondern stellt allein auf den wirtschaftlichen Vorteil ab, der dem Grundstück und den darauf befindlichen Baulichkeiten durch den Ausbau der öffentlichen Einrichtung Straße zuwächst.*)

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IBRRS 2025, 2293
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Bedenken gegen Zweckentfremdungsverbot in Berlin!

VG Berlin, Beschluss vom 24.07.2025 - 6 L 65/25

1. Zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin.

2. Die zweckentfremdungsrechtlichen Regelungen, insbesondere des § 1 Abs 3 ZwVbG-BE, begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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IBRRS 2025, 2267
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine Lärmemissionskontingentierung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2025 - 2 B 1244/24

1. Ein besonderer Fall i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BauGB liegt nicht schon dann vor, wenn für die Realisierung bestimmter Nutzungen oder Anlagen weitere Genehmigungen erforderlich oder ein Regenentwässerungssystem gebaut und benutzbar ist.*)

2. Die Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB unterliegt spezifischen Bestimmtheitsanforderungen. Die Planbetroffenen müssen eindeutig die Umstände erkennen können, von denen die Entstehung oder Wirksamkeit des Baurechts abhängt.*)

3. Die Lärmemissionskontingentierung muss, was die Lage der Flächen unterschiedlicher Kontingenthöhen angeht, grundsätzlich auch die örtlichen Gegebenheiten und die beabsichtigten Nutzungen beachten. Eine allein nach mathematischen Grundsätzen vorgenommene Gebietsgliederung ist unzulässig.*)

4. Die Festsetzung eines Lärmemissionskontingents für Flächen, auf denen eine Versiegelung bzw. gewerbliche Nutzung nicht zulässig ist, ist nach Nr. 4.3 der DIN 45691 nicht regelwerkskonform.*)

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IBRRS 2025, 2207
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann ist ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht auszuüben?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2025 - 5 S 655/24

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 66 BNatSchG hängt nicht davon ab, dass das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert. Es genügt, dass der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege hat.*)

2. Es kommt nicht darauf an, ob die naturschutzfachlichen Ziele durch die öffentliche Hand optimal und umfassend verwirklicht werden können. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand besser oder zuverlässiger verwirklicht werden können als auf Grundstücken, die sich in Privateigentum befinden (wie NdsOVG, Beschluss vom 25.10.2023 - 4 LA 142/22 - NVwZ-RR 2024, 186).*)

3. Zu den zum Betrieb gehörenden Flächen im Sinne des § 201 BauGB zählen auch landwirtschaftliche Flächen, die auf unbestimmte Dauer gepachtet sind.*)

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IBRRS 2025, 2139
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bahn hat die Mehrkosten für "Stuttgart 21" allein zu tragen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2025 - 14 S 1737/24

1. Zur Auslegung einer sogenannten Sprechklausel in einer zwischen den Beteiligten geschlossenen öffentlich-rechtlichen Finanzierungsvereinbarung für ein Eisenbahninfrastrukturvorhaben ("Stuttgart 21").*)

2. Die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit dem Vortrag, der Begründungsaufwand im angefochtenen Urteil sei besonders hoch, erfordert die Schilderung, dass dieser auf qualitativ zu bemessende besondere tatsächliche oder rechtliche Herausforderungen und nicht nur auf eine besondere Quantität des Beteiligtenvorbringens oder eine besondere Sorgfalt des Verwaltungsgerichts zurückzuführen ist.*)

3. Keine besondere tatsächliche oder rechtliche Herausforderung ergibt sich daraus, dass in einem Fall (alle) Auslegungsmethoden einzeln angewendet werden müssen, denn dies ist juristischen Fällen in der Regel inhärent.*)

4. Ebenfalls keine besondere tatsächliche oder rechtliche Herausforderung ergibt sich daraus, dass verschiedene Entwürfe einer vertraglichen Vereinbarung gegenübergestellt werden müssen, denn dies übersteigt nicht die von Verwaltungsrichtern üblicherweise zu bewältigende Komplexität.*)

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IBRRS 2025, 2012
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Vollmacht nachgewiesen: Widerspruchsverfahren unzulässig!

LSG Bayern, Urteil vom 10.09.2024 - L 8 SO 226/22

1. Hat ein Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren seine Vollmacht auf Verlangen (…) innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachgewiesen, kann der Widerspruch als unzulässig verworfen werden.*)

2. Der Mangel der Vollmacht im Widerspruchsverfahren kann nicht durch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht im Klageverfahren geheilt werden.*)

3. Die Anforderung des Nachweises der Vollmacht muss regelmäßig mit einer angemessenen Frist und dem Hinweis verbunden sein, dass anderenfalls der Widerspruch als unzulässig verworfen wird.*)

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IBRRS 2025, 1871
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne Titel

VG München, Beschluss vom 27.05.2025 - M 9 M 24.3661

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2025, 1704
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fotos einer Wohnung veröffentlicht: Schadensersatz!

LG Stuttgart, Urteil vom 24.03.2025 - 4 S 159/24

1. Veröffentlicht ein Verantwortlicher Lichtbilder aus dem Inneren einer bewohnten Wohnung ohne nachgewiesene Einwilligung der Betroffenen, liegt ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO vor, der einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO begründet. Ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten stellt dabei bereits einen immateriellen Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO dar, ohne dass zusätzlich spürbare negative Folgen dargelegt werden müssen.

2. Bei der Bemessung des immateriellen Schadensersatzes wegen der Veröffentlichung von Lichtbildern aus dem Innenraum einer bewohnten Wohnung ist eine Entschädigung i.H.v. 100 Euro je Betroffenen angemessen und ausreichend, wenn nur für einen begrenzten Personenkreis die Wohnungsbilder als Wohnung der Betroffenen erkennbar sind und die Veröffentlichung ohne Einwilligung nicht beabsichtigt, sondern auf ein Kommunikationsversehen zurückzuführen war.

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IBRRS 2025, 1683
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann sind Kosten für einen Bauaufwand wesentlich?

VG Freiburg, Urteil vom 20.02.2025 - 4 K 1852/24

Ein Bauaufwand kann den Kosten nach als wesentlich im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbotsgesetz angesehen werden, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht.*)

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IBRRS 2025, 1650
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnung oder nicht?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 4 ZB 24.704

1. Der örtliche Normgeber darf beim Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen.

2. Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grds. vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.

3. Wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" können sich aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben.

4. Da es bei der Prüfung, ob eine zeitweise nicht genutzte Wohnung eine reine Kapitalanlage darstellt, auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls ankommt, kann auch die Frage, "wie ein sehr lange vorliegender Leerstand definiert wird und wann ausweislich dieser Definition das Hauptkriterium bei der Frage der Kapitalanlage als erfüllt anzusehen ist", keiner allgemeingültigen Klärung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugeführt werden.

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IBRRS 2025, 1605
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnung oder nicht?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 4 ZB 24.703

1. Der örtliche Normgeber darf beim Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen.

2. Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grds. vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.

3. Wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" können sich aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben.

4. Da es bei der Prüfung, ob eine zeitweise nicht genutzte Wohnung eine reine Kapitalanlage darstellt, auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls ankommt, kann auch die Frage, "wie ein sehr lange vorliegender Leerstand definiert wird und wann ausweislich dieser Definition das Hauptkriterium bei der Frage der Kapitalanlage als erfüllt anzusehen ist", keiner allgemeingültigen Klärung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugeführt werden.

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IBRRS 2025, 1691
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vermieter muss in geförderte Mietwohnung keinen Bodenbelag einbringen!

OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2025 - 5 ORbs 131/25

1. Die den Verfügungsberechtigten von gefördertem Wohnraum treffende Instandhaltungspflicht aus § 21 Abs. 1 WFNG-NW richtet sich nach dem gesetzlichen vorgeschriebenen Ausstattungsstandard sowie den Vorgaben des Darlehensvertrags und der Förderungszusage in Verbindung mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen.*)

2. Die §§ 5, 6 WohnStG-NW begründen keine Pflicht zur Einbringung eines Fußbodens bzw. Bodenbelags in die geförderte Mietwohnung.*)

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IBRRS 2025, 1705
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bezirksschornsteinfeger muss über freie Schornsteinfegerwahl aufklären!

VG Berlin, Urteil vom 27.02.2025 - 8 K 233/24

1. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf seine Stellung als Beliehener nicht ausnutzen, um privatwirtschaftliche Aufträge zu erhalten, und ist verpflichtet, Grundstückseigentümern immer dergestalt gegenüberzutreten, dass bei diesen der Eindruck entstehen muss, er werde seine Tätigkeit neutral und unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen ausführen.*)

2. Aus diesen Pflichten folgt auch, dass er, sofern er privatwirtschaftliche Schornsteinfegerarbeiten bei einem Bürger in seinem Kehrbezirk durchführen möchte, diesen über die Möglichkeit der freien Schornsteinfegerwahl aufzuklären hat.*)

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IBRRS 2025, 1055
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Amtshaftung bei rechtswidriger Nutzungsuntersagung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2025 - 2-04 O 66/24

Ein Amtshaftungsanspruch ist begründet, wenn die Bauaufsicht widerrechtlich die Nutzungsaufnahme eines Bauvorhabens vor dessen Fertigstellung untersagt.

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IBRRS 2025, 1482
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schottergarten ist keine Grünfläche!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2025 - 8 S 388/25

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche ist auch dann keine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW-BW, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.




IBRRS 2025, 1455
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch Vermieter haftet für die Abfallgebühren!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2025 - 2 S 1319/24

Sieht die Satzung der entsorgungspflichtigen Körperschaft hinsichtlich der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung vor, dass Mieter und Grundstückseigentümer Gesamtschuldner der Gebühr sind, kann die Behörde - wenn der Mieter die festgesetzten Abfallgebühren nicht freiwillig bezahlt - den Grundstückseigentümer heranziehen und ist nicht verpflichtet, die gegenüber den Mietern festgesetzten Gebühren vorrangig zu vollstrecken.*)

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IBRRS 2025, 1251
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vereinbarung einer über die gesetzliche Frist hinausgehenden Nachwirkungsfrist?

VG Berlin, Urteil vom 18.03.2025 - 8 K 40/23

In öffentlich-rechtlichen Verträgen kann eine über § 16 Abs. 1 WoBindG, § 11a WoG Bln hinausgehende Nachwirkungsfrist vereinbart werden.*)

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IBRRS 2025, 1156
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne Titel

VerfGH Leipzig, Beschluss vom 05.12.2024 - Vf. 76-IV-24

ohne Leitsätze

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IBRRS 2025, 1143
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne Titel

VG Berlin, Urteil vom 27.02.2025 - 6 K 230/20

1. Die Ermächtigung zum Erlassung von Rückführungsaufforderungen (nunmehr Wohnzuführungsaufforderungen) in § 4 Abs. 1 Satz 1 ZwVbG umfasst auch die Befugnis zum Erlass von Duldungsanordnungen gegen Dritte.*)

2. Duldungsanordnungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ZwVbG stellen keine Dauerverwaltungsakte dar.*)

3. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer zweckentfremdungsrechtlichen Duldungsanordnung gegen einen lediglich obligatorisch Berechtigten ist nur die Wirksamkeit des Ausgangsverwaltungsakts und nicht dessen Rechtmäßigkeit(Anschluss an Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 10 CS22.1799 - Rn. 36).*)

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IBRRS 2025, 1141
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne Titel

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2025 - 7 B 63/25

ohne Leitsätze

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IBRRS 2025, 1152
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vermietung von WG-Zimmern: Wer wird Vertragspartner des Energie-Versorgers?

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - VIII ZR 300/23

1. Zum Adressaten der in der Bereitstellung von Strom und Gas liegenden Realofferten eines Versorgungsunternehmens im Fall der separaten Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung, die lediglich über jeweils einen Zähler für Strom und Gas verfügt (im Anschluss an Senatsurteile vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13, Rz. 16, IMR 2014, 393 = BGHZ 202, 17; vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/13, Rz. 18, IMR 2014, 394 = BGHZ 202, 158, und vom 27.11.2019 - VIII ZR 165/18, Rz. 26, IMR 2020, 124 = WuM 2020, 94).*)

2. Bei der Vermietung einzelner Zimmer ohne eigene Zähler richtet sich die Realofferte des Versorgungsunternehmens an den Eigentümer der Wohnung, da der Verbrauch nur für die gesamte Wohnung erfasst werden kann.*)

3. Die Entnahme von Strom und Gas durch die Mieter stellt eine konkludente Annahme des Angebots des Versorgungsunternehmens im Namen des Eigentümers dar, wobei die Vertretungsmacht der Mieter aus den Grundsätzen der Duldungsvollmacht folgt.*)

4. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss bestimmt den Adressaten der Realofferte, wobei bei fehlender separater Verbrauchserfassung der Eigentümer als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens anzusehen ist.*)

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IBRRS 2025, 0980
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausübung eines Vorkaufsrechts ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.03.2025 - 2 L 42/24

1. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. BauGB handelt es sich in der Regel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das der Bürgermeister nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KomVerfG-SA in eigener Verantwortung erledigt. Deshalb ist für die Anhörung der Parteien des Kaufvertrags auch der Gemeinderat gemeindeintern sachlich zuständig.*)

2. Die Frist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB beginnt mit der Mitteilung des Inhalts des Kaufvertrags i. S. des § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB an die Gemeinde durch den Verkäufer oder den Käufer zu laufen. Wird der Gemeinde ein noch genehmigungsbedürftiger Kaufvertrag übersandt, muss zu gegebener Zeit die Erteilung der Genehmigung oder der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 145 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 4 BauGB mitgeteilt werden; erst dann beginnt die Frist zu laufen. Dies gilt auch dann, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde eine Dienststelle der vorkaufsberechtigten Gemeinde ist.*)

3. Der Ausschlusstatbestand des § 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB setzt voraus, dass sowohl die Nutzungsabsichten der Eigentümer des Kaufgrundstücks als auch die Zielvorstellungen und Zwecke der Sanierungsmaßnahme hinreichend präzisiert und konkretisiert worden sind.*)

4. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist durch das Wohl der Allgemeinheit nicht mehr gerechtfertigt, wenn die Gemeinde die in der Sanierungssatzung aufgestellten Sanierungsziele, denen die Ausübung des Vorkaufsrechts dienen soll, nach mehr als 25 Jahren im Verlauf des Sanierungsverfahrens nicht hinreichend präzisiert und konkretisiert hat.*)

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IBRRS 2025, 0670
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eingriffe des Mieters rechtfertigen keine baurechtliche Nutzungsuntersagung der Wohnung

VG Schleswig, Beschluss vom 28.01.2025 - 2 B 2/25

1. Der "Missbrauch" einer (baulichen) Anlage, hier in der Form der sach- und vertragswidrigen Manipulation der elektrischen Leitungen im Flurbereich durch einen Wohnungsmieter, dürfte nicht mehr als eine durch den Betrieb der Anlage verursachte Gefahrenlage angesehen werden können, die eine baurechtliche Nutzungsuntersagung rechtfertigen könnte.

2. Dieser Gefahrensituation ist vielmehr mit den Mitteln des (allgemeinen) Polizei- und Ordnungsrechts zu begegnen.

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IBRRS 2025, 0829
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Polizei bricht Tür auf: Gibt es eine Entschädigung?

OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2024 - 11 U 56/24

Der durch das gewaltsame Öffnen von Türen im Zuge einer – rechtmäßigen – polizeilichen Strafverfolgungsmaßnahme entstandene Sachschaden kann nach den Grundsätzen des enteignenden Eingriffs vom Hoheitsträger zu entschädigen sein.*)

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IBRRS 2025, 0730
PachtrechtPachtrecht
Bedeutung und Tragweite des Eigentumsrechts angesichts besonderer Umstände

VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - VerfGH 45/24

1a. Das Besitzrecht des Pächters gehört zu den vermögenswerten Rechten, die der berechtigten Person von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu ihrem privaten Nutzen ausüben darf, und fällt unter den Schutz der Eigentumsgarantie aus Art 23 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE), vgl BVerfG, 11.09.1997, 1 BvR 392/89.

1b. Es gehört zur freiheitssichernden Funktion des Grundrechts auf Eigentum, dass vertragstreue Mieter geschützt sind gegen den Verlust ihrer Wohnung, der nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters begründet ist (BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93). Denn im Wohnen entfaltet sich die Persönlichkeit des Einzelnen in privater räumlicher Sphäre.

1c. Im Hinblick auf die Eigentumsgarantie sind die Belange von Vermieter und Mieter angemessen zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07, BVerfG, 26.05.1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1). Wenn die Interessen einer Seite vollständig vernachlässigt oder vernünftige, nachvollziehbare und gewichtige Argumente übergangen werden oder ein Grundrecht bei der Anwendung einfachen Rechts beiseitegeschoben wird, ist von einer Verkennung des Inhalts der Eigentumsgarantie durch das Fachgericht auszugehen (vgl VerfGH Berlin, 20.04.2010, 62/07).

2. Hier:

2a. Die Annahme des KG, dass in diesem besonderen Einzelfall die grundrechtliche Position der Beschwerdeführer durch das allgemeine Pachtrecht hinreichend berücksichtigt sei, verfehlt den Gewährleistungsgehalt von Art 23 Abs 1 Verf BE.

2b. Bei dem zugrundeliegenden Rechtsstreit um ein „Pachtverhältnis“ zu Wohnzwecken hat das KG versäumt, sich angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles hinreichend mit der Bedeutung der Eigentumsfreiheit für die Rechtsposition der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen. Das tatsächlich vorliegende Rechtsverhältnis entspricht nicht dem typischen Pachtvertrag, in dem die Persönlichkeitsentfaltung in räumlicher Sphäre keine Rolle spielt, weil eine Pacht regelmäßig gerade nicht zu zeitlich uneingeschränkten Wohnzwecken vereinbart ist. Der Besonderheit des konkreten „Pachtvertrages (…) zur Ausnutzung zu Wohnzwecken“ wird eine Behandlung allein nach pachtrechtlichen Vorschriften nicht gerecht, weil der Ausgleich der widerstreitenden, jeweils von Art 23 Abs 1 Verf BE geschützten Rechtspositionen dadurch nicht abschließend vorgezeichnet ist.

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IBRRS 2025, 0795
WohnungseigentumWohnungseigentum
Denkmaleigenschaft eines Gebäudes

VGH Bayern, Beschluss vom 18.02.2025 - 15 ZB 23.1951

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2025, 0673
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gewährung von Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO

VerfGH Leipzig, Beschluss vom 16.01.2025 - Vf. 40-IV-24

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2025, 0671
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne Titel

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2025 - 7 B 1195/24

ohne amtliche Leitsätze

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