Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
836 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 4019![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 11 U 102/11
1. Die Anzeige von Bedenken führt grundsätzlich nur dann zur Haftungsbefreiung, wenn sie schriftlich erfolgt ist.
2. Eine lediglich mündliche Anzeige von Bedenken reicht nur ausnahmsweise aus. Befolgt der Auftraggeber trotz ausreichender und zuverlässiger mündlicher Belehrung die Hinweise des Auftragnehmers nicht, so kann sich der Auftragnehmer hinsichtlich der hieraus ergebenden Mängel der Leistung auf dessen mitwirkendes Verschulden berufen.
3. Richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige ist der Auftraggeber. Zwar können die Bedenken auch dem Architekten des Auftraggebers mitgeteilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um Fehler handelt, die der Architekt begangen hat oder wenn sich dieser mitgeteilten Bedenken verschließt.
4. Die Regelung eines Bauvertrags, wonach der Auftraggeber die Umwandlung einer 5%-igen Vertragserfüllungsbürgschaft in eine 3%-ige Gewährleistungsbürgschaft von der Erfüllung aller bis zur Schlusszahlung erhobenen Ansprüche abhängig macht, so dass nach Abnahme vorübergehend eine Erhöhung der Sicherheit auf 8% eintreten kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.
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IBRRS 2012, 3884
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Jena, Urteil vom 04.04.2012 - 7 U 537/11
Der Bürge kann sich auf die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede berufen und die Erfüllung der bürgschaftsvertraglichen Verpflichtungen verweigern. Eine unwirksame Sicherungsabrede führt hingegen nicht dazu, dass der Bürge die erhaltene Avalprovision zurückzahlen muss.
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IBRRS 2012, 3853
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 7/12
Zu der Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn die Sicherungsabrede zu einer Mängelbürgschaft in AGB den Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB vorgibt.
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IBRRS 2012, 3669
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2011 - 9 U 1633/10
Eine Bürgschaft für Ansprüche, "die der Unternehmer gegenüber dem Kunden der Bank gegenwärtig hat oder künftig erwerben wird", ist hinreichend bestimmt und genügt dem Sicherungszweck des § 648a BGB in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung.
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IBRRS 2012, 3613
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2011 - 10 U 66/10
1. Einer Zahlung wohnt in der Regel nur dann eine stillschweigende Abnahmeerklärung inne, wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die Möglichkeit einer Prüfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung Senat, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09, IBR 2010, 381).*)
2. Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird (nachgehend BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11, ibr-online).*)
3. Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Leistungen nach der Kündigung ausgeführt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.*)
4. Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverständigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene Mängelbeseitigung durchführen und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostenschätzung eines Sachverständigen verwiesen werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen erforderlich waren.*)
5. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen für vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.*)
IBRRS 2012, 3597
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Paderborn, Beschluss vom 30.08.2012 - 3 O 103/12
Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.
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IBRRS 2012, 3586
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Paderborn, Beschluss vom 17.09.2012 - 3 O 103/12
Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.
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IBRRS 2012, 3401
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012 - 24 U 41/12
1. Zur Mehrfachverwendungsabsicht im Rahmen der Prüfung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, sofern die möglichen Verwendungen der Klausel in größerem zeitlichen Abstand erfolgt sind.*)
2. Der Sicherungszweck einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt nicht schon dadurch, dass der Auftraggeber in einem Vorprozess rechtskräftig zur Zahlung von Werklohn lediglich Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung verurteilt worden ist.*)
3. Der Ablauf der vereinbarten Sicherungszeit steht der Pflicht des Auftragnehmers zur Stellung der Gewährleistungsbürgschaft nicht entgegen, sofern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft vor Fristablauf vorlagen.*)
4. Ist dem Auftraggeber ein eigener Anspruch auf Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt worden, kann anders als beim Austauschrecht gemäß § 17 VOB/B grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Stellung der Bürgschaft unter der Bedingung vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber den restlichen ausstehenden Werklohn zahlt (Abgrenzung zu BGH NJW 1997, 2958).*)
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IBRRS 2012, 3362
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 10.05.2012 - 24 U 118/11
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist für sich allein betrachtet nicht unwirksam.
2. Die belastende Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel kann aber durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden, dass der Vertragspartner des Verwenders im Ergebnis unangemessen benachteiligt wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Vertragsparteien als weitere Sicherung der Erfüllungsansprüche des Auftraggebers die Stundung der Werklohnforderung des Auftragnehmers vereinbaren.
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IBRRS 2012, 3083
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Freiburg, Urteil vom 05.04.2012 - 2 O 350/11
1. Das Sicherungsbedürfnis nach § 648a Abs. 1 BGB besteht auch für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht bezahlt sind.
2. Im Rahmen eines Anspruchs nach § 648a BGB hat der Kläger als Unternehmer das Bestehen eines Werkvertrags und dessen Inhalt einschließlich etwaiger Zusatzaufträge sowie die Höhe des Vergütungsanspruchs zu beweisen.
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IBRRS 2012, 2940
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsvereinbarung, wonach der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 15% des vereinbarten Netto-Pauschalpreises zu übergeben hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
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IBRRS 2012, 2937
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 252/11
Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.*)
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IBRRS 2012, 2841
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2012 - 13 U 11/12
Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungssicherheit sowie eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von jeweils 5% der Auftragssumme zu leisten hat, ist unwirksam, wenn der Auftragnehmer eine Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit in eine Mängelansprüchesicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche verlangen kann.
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IBRRS 2012, 2835
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2012 - 23 W 30/12
Der Streitwert ist zu addieren, wenn zugleich ein Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB und der Antrag auf Zahlung des Werklohnes gestellt werden.
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IBRRS 2012, 2833
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)
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IBRRS 2012, 2776
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 19.06.2012 - 5 U 3445/11
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verlängerung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre wirksam vereinbart werden.*)
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IBRRS 2012, 2272
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Darmstadt, Urteil vom 31.05.2012 - 13 O 61/12
1. Der Auftragnehmer hat auch nach Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber, Abnahme der Leistungen und Stellung der Schlussrechnung einen Anspruch auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB.
2. Auch der Subunternehmer hat einen Anspruch auf die Sicherheit nach § 648a BGB.
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IBRRS 2012, 2251
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011 - 9 U 61/11
1. Eine Bürgschaft, die Ansprüche einer WEG auf Herstellung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums sichert, ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gläubigeridentität unwirksam, wenn der WEG selbst keine Ansprüche auf Herstellung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums zustehen.*)
2. Eine solche Bürgschaft erfüllt nur dann die Anforderungen an eine Bürgschaft zugunsten Dritter, wenn einzelnen Wohnungseigentümern ein solcher Anspruch auf Herstellung des Teils des Gemeinschaftseigentums zusteht und Bürge und WEG die Bürgschaftsansprüche gerade zugunsten dieser Wohnungseigentümer begründen wollten. Daran fehlt es, wenn die Bürgschaft nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bestellt wurde, um der WEG einen eigenen Zahlungsanspruch zu verschaffen.*)
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IBRRS 2012, 2208
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 05.04.2012 - 7 U 195/11
Sieht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede keine Höchstdauer für den Einbehalt vor, benachteiligt sie Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
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IBRRS 2012, 2204
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2012 - 1 U 52/11
1. Die durch eine Bürgschaft gesicherte Hauptforderung ist durch Auslegung des Bürgschaftsvertrages zu ermitteln. Ergibt die Auslegung, dass Mängelansprüche unabhängig von einer Abnahme gesichert sind, so berührt ein Abstandnehmen von einer bauvertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme die Haftung des Bürgen nicht.*)
2. Eine Bürgschaft kann deshalb als Zeitbürgschaft zu werten sein, weil sie auf einen Bauvertrag Bezug nimmt, der eine Regelung zur Sicherungszeit enthält.*)
3. Die in der Bürgschaftsurkunde in Bezug genommene Bauvertragsurkunde ist für die Bestimmung des Sicherungszeitraums grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn die Bauvertragsparteien mündlich oder stillschweigend über einen anderen Zeitraum einig waren, es sei denn, diese abweichende Abrede war dem Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages bekannt.*)
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IBRRS 2012, 2103
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 25.04.2012 - 7 U 234/11
Der Unternehmer kann auch dann noch Sicherheit gemäß § 648a BGB verlangen, wenn das Vertragsverhältnis vom Besteller durch wirksame Kündigung beendet worden und der Unternehmer in Insolvenz geraten ist.
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IBRRS 2012, 1939
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Kiel, Urteil vom 05.04.2012 - 9 O 180/11
1. Die Klausel: "Der Auftragnehmer hat eine Summe in Höhe von 5% der Abrechnungssumme auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme an, zu leisten. Der Auftraggeber behält sich vor, eine andere geeignete Sicherheit zuzulassen" ist unwirksam.
2. Geringfügige Abänderungen im zur Verwendung gestellten Klauselwerk des Auftraggebers führen nicht zu einem ausgehandelten Vertragswerk.
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IBRRS 2012, 1848
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.03.2012 - XI ZR 234/11
Befriedigt der im Verhältnis zum Regelbürgen nur subsidiär haftende Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, so steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der selbständig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallbürgen übergehende Bürgschaftsforderung gegen den Regelbürgen tritt.*)
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IBRRS 2012, 1756
![ARGE ARGE](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2012 - 16 U 34/11
1. Ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz ist auch bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern bereits im Erstprozess zu berücksichtigen. Denn die Frage der Bestimmtheit betrifft den Inhalt des Zahlungsversprechens, d.h. Art und Umfang des übernommenen Risikos im Sinne einer vom Bürgen angestrebten Haftungsbegrenzung, und nicht die sich notwendiger Weise gedanklich erst hieran anschließende Frage, ob dem Bestand einer insoweit hinreichend bestimmten Forderung Einwendungen entgegengehalten werden können.*)
2. Im Fall von Bau-Arbeitsgemeinschaften unterliegt der aus einer Ausschüttung erwachsende Rückzahlungsanspruch einer gesellschaftsrechtlichen Durchsetzungssperre, wenn die Gesellschaft - etwa infolge des insolvenzbedingten Ausscheidens eines Arge-Partners - aufgelöst wird. Die Durchsetzungssperre ist im Erstprozess gegen den Ausschüttungsbürgen auf erstes Anfordern zu berücksichtigen, wenn die Begründetheit des diesbezüglichen Einwandes nach der Sach- und Rechtslage offensichtlich ist.*)
3. Der - nicht der Durchsetzungssperre unterliegende - Verlustausgleichsanspruch aus der Auseinandersetzungsbilanz wird vom Sicherungszweck einer Ausschüttungsbürgschaft nicht erfasst, sofern eine ausdrückliche Vereinbarung hierzu fehlt.*)
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IBRRS 2012, 1428
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 AR 15/11
1. Die Gerichtsstandsvereinbarung in einer Bürgschaftsurkunde "Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle", ist bei privaten Auftraggebern unwirksam.
2. Die Gerichtsstandsklausel begründet auch bei Verwendung durch den Bürgen keine Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Bürgschaftsgläubigers.
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IBRRS 2012, 1165
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Dresden, Urteil vom 15.03.2012 - 9 O 2458/11
Keine Sicherheit gemäß § 648a BGB n.F. für nach dem 01.01.2009 begründete Nachträge, die auf einem vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Vertrag beruhen.
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IBRRS 2012, 1075
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Wiesbaden, Urteil vom 25.01.2012 - 5 O 72/10
Ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche Sicherheit in Höhe von 8 % (Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % und Gewährleistungsbürgschaft über 3 %) zu leisten, ist die entsprechende Sicherungsabrede nach § 307 BGB unwirksam.*)
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IBRRS 2012, 1074
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2012 - 4 W 34/11
Der Streitwert einer Werklohnklage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung eine Sicherheit nach § 648a BGB für diese Forderung beantragt wird.
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IBRRS 2012, 1072
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2011 - 13 U 115/10
1. Der Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem im Hauptschuldverhältnis ein auf Geld gerichteter Anspruch geltend gemacht werden kann.
2. Der Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers wird mit Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist fällig. Einer Zahlungsaufforderung des Auftraggebers bedarf es nicht.
3. Die Verjährung der Bürgenschuld wegen eines im Hauptschuldverhältnis bestehenden Kostenvorschussanspruchs beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.
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IBRRS 2012, 0957
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.02.2012 - 10 O 92/11
Ein Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB ist gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Ausschluss auch für den Fall gelten soll, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine solche Regelung benachteiligt den Bürgen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken der §§ 765 ff. BGB nicht zu vereinbaren.*)
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IBRRS 2012, 0668
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10
1. Der Hauptschuldner kann nach Erledigung des Sicherungszwecks die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde regelmäßig auch an sich selbst verlangen.*)
2. Zum Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde.*)
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IBRRS 2012, 0542
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Erfurt, Urteil vom 20.12.2011 - 1 HK O 122/11
1. Bei vereinbarten Einheitspreisen ist die Höhe der vereinbarten Vergütung anhand des Leistungsverzeichnisses und einer eventuellen Angebotssumme zu schätzen.
2. Die Schlussrechnungssumme ist eine hinreichende Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO.
3. Die Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit ist eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 Abs. 1 ZPO. Die Schuldnerin hat den zur Hinterlegung erforderlichen Betrag zu Gunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts vorauszuzahlen.
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IBRRS 2012, 0479
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Stralsund, Urteil vom 14.09.2011 - 1 S 41/11
1. Fehlende Vertragstreue kann der Auftraggeber nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dem Sicherungsverlangen entgegenhalten.
2. Die Kündigung des Auftraggebers hindert den Auftragnehmer nicht am Sicherungsverlangen.
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IBRRS 2012, 0175
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
FG Münster, Urteil vom 25.02.2011 - 12 K 656/08 F
1. Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen. *)
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IBRRS 2012, 0027
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011 - 32 O 110/11
1. Ein nach Vertragsschluss vereinbarter Verzicht auf Sicherheit ist nach § 648a Abs. 7 BGB unwirksam und steht einem erneuten Sicherheitsverlangen deshalb nicht entgegen.
2. Ein erneutes Sicherheitsverlangen ist nach einem vorherigen Verzicht auf Sicherheit grundsätzlich nicht treuwidrig.
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5307![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Bamberg, Urteil vom 17.11.2011 - 1 U 88/11
1. Eine die Bürgenstellung im Sinne des § 776 S.1 BGB beeinträchtigende Aufgabe einer Sicherheit durch den Bürgschaftsgläubiger (hier: Abtretung eines erstrangigen Teils einer vom Schuldner gestellten Sicherungsgrundschuld) begründet - im Umfang des Verlusts des Sicherungsrechts - nicht lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen, sondern zieht ipso jure den Wegfall, nämlich das unmittelbar eintretende Erlöschen der Bürgschaftsforderung nach sich.*)
2. Auch dann, wenn der Bürgschaftsgläubiger später den identischen oder einen gleichartigen und gleichwertigen Sicherungsgegenstand (zurück)erlangt, lebt die nach § 776 S.1 BGB untergegangene Bürgschaftsforderung nicht wieder auf.*)
3. Zur Bemessung des Umfangs der Befreiung des Bürgen nach § 776 S.1 BGB.*)
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IBRRS 2011, 5293
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2000 - 24 U 30/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5206
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Braunschweig, Urteil vom 28.11.2011 - 8 W 62/11
Wird die Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit vor Zustellung, aber nach Anhängigkeit der Klage zurückgenommen, weil der Auftraggeber die begehrte Sicherheit zwischenzeitlich geleistet hat, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben, sofern auch streitige Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen sind.
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IBRRS 2011, 5073
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2000 - 16 U 103/98
Auch im Verhältnis zwischen dem Bauhandwerker und der Ehefrau des Auftraggebers als Grundstücksmiteigentümerin, die selbst nicht Auftraggeberin ist, gelten die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben. Angesichts der Tatsache, daß der Ehefrau des Auftraggebers als Grundstücksmiteigentümerin die Leistungen des Bauhandwerkers in gleicher Weise zugute kommen wie dem Ehemann als Besteller, muß die Ehefrau des Bestellers sich gemäß BGB § 242 im Bereich der dinglichen Haftung wie eine Bestellerin behandeln und den Anspruch des Bauunternehmers auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auch gegen sich gelten lassen.
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IBRRS 2011, 5041
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.1995 - 10 U 64/94
BGB § 648 gewährt dem Architekten nur dann einen Anspruch auf Sicherung seiner Vergütungsforderung durch Grundbucheintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn das sichernde Grundstück durch die geistige Leistung des Architekten eine Wertsteigerung erfahren hat.
Dies wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Planungsleistungen des Architekten in die Tat umgesetzt worden sind.
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IBRRS 2011, 5018
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2009 - 325 O 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 5008
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Naumburg, Urteil vom 25.11.1999 - 12 U 197/99
1. Eine Zahlungsbürgschaft ist, wenn die Parteien über ihre Rückgabe keine Absprache getroffen haben, gemäß ihrem Sicherungszweck nach vollständiger Zahlung des Werklohns zurückzugeben.
2. Ein Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Gewährleistungsbürgschaft, wenn der Werkvertrag ihm lediglich einen Sicherheitseinbehalt bei der Schlusszahlung gestattet. Damit werden alle Mängelansprüche ab der Abnahme gesichert. Behauptet er eine Überzahlung, so steht ihm insoweit ein Bereicherungsanspruch zu.
3. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist dem Werkunternehmer ungeachtet etwaiger Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung überhöhter Abschlagszahlungen nach der Schlussabnahme zurückzugeben, wenn das vertraglich vereinbart ist. Die Bürgschaft kann sich in einem solchen Fall absprachegemäß nicht auf die Abrechnung erstrecken.
4. Die vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung schließt Nachforderungen nicht aus, wenn ein schriftlicher Hinweis entsprechend § 16 Nr. 3 VOBB § 16 Absatz V VOB/B auf die Ausschlusswirkung der Schlusszahlung fehlt.
5. Es besteht kein Anspruch auf eine Vertragsstrafe wegen verzögerter Baufertigstellung, wenn der Bauvertrag die Bezugsfertigkeit dahin definiert, dass geringfügige Mängelbeseitigungsarbeiten ihr nicht entgegenstehen und die Verzögerung auf das unzureichende Funktionieren der elektrischen Türschließer, Klingel- und Rufanlagen und eines von mehreren Fahrstühlen in einem Altenheim gestützt wird.
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IBRRS 2011, 5003
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 27.11.1974 - 16 U 124/74
a) Eine Entscheidung nach § 939 ZPO kann auch noch im Berufungsverfahren ergehen.*)
b) Die Aufhebung einer auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gestattet werden, wenn der Schuldner die Bürgschaft einer Bank stellt. Das Geldinstitut muß aber in jeder Beziehung als Bürge tauglich sein. Es ist nicht erforderlich, daß der Schuldner die Sicherheitsleistung vor Erlaß der Entscheidung nach § 939 ZPO erbringt. Die einstweilige Verfügung tritt ohne weiteres außer Kraft, wenn die angeordnete Sicherheitsleistung erbracht ist.*)
c) § 93 ZPO ist im einstweiligen Verfügungsverfahren entsprechend anwendbar. Der Schuldner einer Werklohnforderung gibt Veranlassung zur Einleitung eines auf die Eintragung der Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten Verfahrens der einstweiligen Verfügung, wenn er die Werklohnforderung trotz Mahnung nicht erfüllt oder Sicherheit leistet. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den Schuldner darüber hinaus noch aufzufordern, die Eintragung einer Vormerkung zu bewilligen.*)
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IBRRS 2011, 4977
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 29.06.2000 - 12 U 254/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4975
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 17.06.1999 - 19 U 6498/98
Ein Bauträger ist dem Erwerber gem. §§ BGB § 817 S. 1, BGB § 818 BGB § 818 Absatz I BGB zur Auszahlung seiner Zinsersparnisse verpflichtet, die er dadurch erlangt hat, dass er vereinbarte Raten vom Erwerber abgefordert und zur Kredittilgung verwendet hat, obwohl eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Erwerbers noch nicht eingetragen war.
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IBRRS 2011, 4974
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - 22 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4973
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.1999 - 12 U 8/99
Möglichkeit der Abkehr vom Erfordernis der formellen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Auftraggeber aufgrund enger persönlicher Beziehungen.
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IBRRS 2011, 4960
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 21.06.1995 - 2 U 74/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 4957
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.1993 - 5 U 921/93
1. Auch für eine nicht fällige Forderung kann eine Vormerkung betreffend eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werden.*)
2. Wendet der Besteller Baumängel ein, so hat auch in diesem Verfahren, zunächst der Unternehmer die Abnahme und danach der Besteller den behaupteten Mangel glaubhaft zu machen.*)
3. Hält bei einer Gesamtwerklohnforderung von über 1 Mio. DM der Besteller in einem Schlußgespräch über eine Restforderung von ca. 122000 DM ca. 61000 DM zurück bis die gerügten Mängel (Schallbrücken, Kältebrücken) beseitigt seien, so liegt darin die konkludente Abnahme des Werkes, dieses wird dadurch als im wesentlichen hergestellt anerkannt.*)
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IBRRS 2011, 4950
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 24.09.1992 - 5 U 1304/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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