Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7504 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 1672
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlte Ersatzvornahmekosten sind nicht erstattungsfähig!

OLG Schleswig, Urteil vom 30.04.2019 - 7 U 152/18

1. Der Auftraggeber, der einen Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (BGH, IBR 2018, 196).

2. Hat der Auftraggeber die Ersatzvornahme durch einen Drittunternehmer "schwarz" ausführen lassen, kann er die dafür geleistete Vergütung nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.

3. Lässt der Auftraggeber den Mangel nicht (ordnungsgemäß) beseitigen, besteht gleichwohl ein Anspruch auf Minderung der Vergütung (BGH, IBR 2018, 197). Der mangelbedingte Minderwert des Werks ist ausgehend von der vereinbarten Vergütung als Maximalwert unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1669
BauvertragBauvertrag
Bargeldzahlung nicht ordnungsgemäß quittiert: Bauvertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.07.2021 - 2 U 85/21

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Werklohn (teilweise) bar gezahlt und hierfür keine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt wird, spricht dies für eine Schwarzgeldabrede.

2. Eine Schwarzgeldabrede führt zur vollständigen Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

3. Aus einer ordnungsgemäßen Quittung müssen das Vertragsverhältnis, der Leistungsgegenstand sowie der Ort und die Zeit der Leistung und gegebenenfalls auch die Parteien hervorgehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Barzahlung nicht ordnungsgemäß quittiert: Bauvertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 2 U 85/21

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Werklohn (teilweise) bar gezahlt und hierfür keine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt wird, spricht dies für eine Schwarzgeldabrede.

2. Eine Schwarzgeldabrede führt zur vollständigen Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

3. Aus einer ordnungsgemäßen Quittung müssen das Vertragsverhältnis, der Leistungsgegenstand sowie der Ort und die Zeit der Leistung und gegebenenfalls auch die Parteien hervorgehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1728
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gerätestillstand durch Bauentwurfsänderung: Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B!

BGH, Beschluss vom 23.03.2022 - VII ZR 191/21

1. Eine zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B kann auch aus mittelbaren bauzeitlichen Auswirkungen wie etwa Gerätestillstand von - unmittelbar Änderungen des Bauentwurfs betreffenden - Anordnungen gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B resultieren. Entsprechendes gilt für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 4 VOB/B.*)

2. Ausführungen, die ausschließlich die Höhe des Anspruchs betreffen, sind in einem Grundurteil unzulässig und binden für das Betragsverfahren nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 18.08.2016 - III ZR 325/15 Rn. 11, NJW-RR 2016, 1150 = IBRRS 2016, 2231 = IMRRS 2016, 1350; Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 87/08 Rn. 21, FamRZ 2009, 2075 IBRRS 2009, 4698; Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 66/05, NJW-RR 2007, 138 =IBRRS 2006, 0254 = IMRRS 2006, 0146).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1692
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Behinderung durch Corona-Pandemie: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

KG, Urteil vom 24.05.2022 - 21 U 156/21

1. Ein Werkunternehmer oder Bauträger hat seinen Verzug nicht zu vertreten, soweit er durch schwerwiegende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert war.*)

2. Ist es umstritten, ob die Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Werkunternehmer in diesem Sinne vom Verzug entlasten, so hat er darzulegen, wie sich ein von ihm nicht zu verantwortender Umstand im Einzelnen auf den Herstellungsprozess ausgewirkt und ihn verzögert hat ("bauablaufbezogene Darstellung").*)

3. Ist ein Bauträger in Verzug mit der Übergabe einer Wohneinheit, die der Erwerber nicht selbst beziehen, sondern vermieten will, so besteht der Schaden des Erwerbers in den Vermietungserlösen, die ihm verzugsbedingt entgangen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1368
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Wegfall der Behinderung sind die Arbeiten wieder aufzunehmen!

OLG Dresden, Urteil vom 03.09.2020 - 10 U 1743/17

1. Nimmt der Auftragnehmer nach dem Wegfall einer Behinderung seine Leistungen nicht wieder auf, obwohl keine (weiteren) Leistungshindernisse vorliegen, kann ihm der Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Frist zu Wiederaufnahme der Arbeiten setzen und nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen.

2. Nach der Kündigung und Durchführung einer Ersatzvornahme steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten zu, die ihm durch die Beauftragung eines Drittunternehmers entstanden sind.

3. Das sog. Prognoserisiko trägt der Auftragnehmer. Das bedeutet, dass er alle Aufwendungen zu ersetzen hat, auch wenn sich deren Unverhältnismäßigkeit - ohne Verschulden des Auftraggebers - erst nachträglich herausstellt.

4. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Beginn der Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber darf das aufwenden, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1237
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schimmelpilze in der Raumluft: Bauträger haftet für entgangene Mieteinnahmen!

OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2019 - 4 U 40/19

1. Weist die Leistung des Auftragnehmers einen Mangel auf, kann mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung Ersatz für solche Schäden verlangt werden, die aufgrund des Mangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Leistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers oder an dessen Vermögen eintreten.

2. Für derartige Folgeschäden kommt die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung nicht in Betracht.

3. Das Verschulden des Auftragnehmers wird vermutet.

4. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

5. Zu den wegen eines Baumangels zu ersetzenden Folgeschäden gehören auch solche Beträge, die durch Mietminderungen der durch den Mangel betroffenen Mieter des Auftraggebers entstehen. Dabei ist unerheblich, ob die Nutzung bauordnungsrechtlich erlaubt war oder nicht.

6. Ein vom Bauträger vorformulierter Zustimmungsvorbehalt für eine Abtretung der Mängelansprüche benachteiligt die Ersterwerber unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Straßenfahrbahn muss rissfrei sein!

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2021 - 8 U 11/20

1. Die Herstellungspflicht des Auftragnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung oder Ausführungsart. Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen.

2. Selbst wenn die Mangelursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt.

3. Risse in einer Straßenfahrbahn stellen unabhängig von ihrer Ursache einen Mangel dar, weil ein von Rissen freies Gewerk, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte garantiert, geschuldet wird.

4. Durch eine Regelung im Bauvertrag, wonach "bei Fehlen des Schichtverbunds lediglich eine Minderung von 0,50 Euro/qm vorgenommen werden kann", werden die (sonstigen) Mängelrechte des Auftraggebers nicht ausgeschlossen.




IBRRS 2022, 1506
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertrag über Malerarbeiten: Bauvertrag oder Werkvertrag mit Bauwerksbezug?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2021 - 25 U 342/21

1. Ob bei einem Vertrag über die Instandhaltung von Bauwerken das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch nach § 650a Abs. 2 BGB von wesentlicher Bedeutung ist, ist im Rahmen einer wertenden Betrachtung unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu § 638 BGB a.F. zu beurteilen. Ergibt diese wertende Betrachtung, dass die Instandhaltungsarbeiten der Erhaltung und/oder der Funktionsfähigkeit des Bauwerks dienen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese von wesentlicher Bedeutung sind mit der Folge, dass die Vorschriften des Bauvertragsrechts Anwendung finden.*)

2. Sofern im Einzelfall Malerarbeiten sich nicht auf den bloßen Anstrich der Fassade eines Hauses beschränken, sondern darüber hinaus die Reparatur von Schäden des Untergrunds wie etwa Setz- und Spannungsrissen umfassen, dienen sie bei einer solchen wertender Betrachtung der Wiederherstellung der Funktion der Fassade. Sie sind daher von wesentlicher Bedeutung i.S.v. § 650a Abs. 2 BGB. Die konkrete Dauer der Leistungserbringung ist demgegenüber für die Einordnung als Bauvertrag nicht entscheidend.*)




IBRRS 2022, 1505
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung nach Unterbrechung nicht wieder aufgenommen: Kündigung möglich?

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2021 - 2 U 16/21

1. Eine Kündigung des Bauvertrags aus einem wichtigen Grund i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 2012 kann nicht auf einen Verzug mit der Vollendung der Ausführung gestützt werden, wenn der ursprünglich verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermin wegen erheblicher Verzögerungen des Beginns der Ausführung obsolet geworden und ein neuer Fertigstellungstermin nicht vereinbart worden ist. Für die Annahme eines Schuldnerverzugs nach den allgemeinen Regeln des BGB bedarf es der Darlegung einer angemessenen Bauzeit und der ausdrücklichen Aufforderung zur Vollendung der Gesamtleistungen nach Ablauf dieser Bauzeit unter Setzung einer angemessenen Nachfrist.*)

2. Ein für eine wirksame Kündigung erforderlicher wichtiger Grund i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 2012 kann in einer Verzögerung mit dem Beginn der weiteren Ausführung der (unterbrochenen) Leistungserbringung liegen, wenn die Vertragsparteien insoweit eine verbindliche Wiederaufnahmefrist vereinbart haben und der Auftraggeber nach Fristablauf fruchtlos eine Nachfrist für die Wiederaufnahme der Arbeiten gesetzt hat.*)

3. Eine Kündigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 2012 kann auch auf die Versäumung der Frist und einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung von Teilleistungen nach Aufforderung zur Abhilfe i.S.v. § 5 Abs. 3 VOB/B 2012 gestützt werden, soweit das Abhilfeverlangen nicht ausnahmsweise als treuwidrig zu bewerten ist.*)




IBRRS 2022, 1455
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel vor Abnahme: Kostenerstattung auch ohne Kündigung!?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2021 - 11 U 226/20

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Baumaterial, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der ordnungsmäßen Bauherstellung durch einen Dritten wegen eines Mangels vor Abnahme setzt voraus, dass

a) die Leistung als mangelhaft erkannt wurde und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nachgekommen ist,

b) eine dem Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels gesetzte angemessene Frist fruchtlos abgelaufen ist,

c) dem Auftragnehmer die Kündigung angedroht wurde und

d) der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der zur Beseitigung des Mangels gesetzten Frist die Kündigung des Vertrags erklärt hat.

3. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert (BGH, IBR 2009, 14).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1454
BauvertragBauvertrag
Mängel vor Abnahme: Kostenerstattung auch ohne Kündigung!?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2021 - 11 U 226/20

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Baumaterial, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der ordnungsmäßen Bauherstellung durch einen Dritten wegen eines Mangels vor Abnahme setzt voraus, dass

a) die Leistung als mangelhaft erkannt wurde und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nachgekommen ist,

b) eine dem Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels gesetzte angemessene Frist fruchtlos abgelaufen ist,

c) dem Auftragnehmer die Kündigung angedroht wurde und

d) der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der zur Beseitigung des Mangels gesetzten Frist die Kündigung des Vertrags erklärt hat.

3. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert (BGH, IBR 2009, 14).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1456
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverzeichnis unklar: Keine Kalkulation "ins Blaue hinein"!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2021 - 19 U 28/19

1. Ein kalkulatorisch unklares Leistungsverzeichnis hat der Bieter (und spätere Auftragnehmer) in der Angebotsbearbeitungsphase durch Rückfrage beim Auftraggeber aufzuklären.

2. Unterlässt der Bieter/Auftragnehmer die gebotene Aufklärung, trägt er das Risiko, über die von ihm kalkulierte Ausführung hinaus Mehrleistungen erbringen zu müssen, ohne hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen zu können.

3. Hat der Auftragnehmer nach dem Leistungsverzeichnis 285 Meter Bauzaun aufzustellen, vorzuhalten und zu räumen, ist die EP-Position "50 mWo Bauzaun vorhalten, über Vertragslaufzeit hinaus" dahingehend zu verstehen, dass der Einheitspreis nicht pro Meter Zaun, sondern für die gesamte Zaunlänge (285 Meter) gilt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1514
BauvertragBauvertrag
Sowieso-Kosten hinsichtlich mangelhafter Grundlagenermittlung und Bauüberwachung

KG, Urteil vom 07.11.2019 - 27 U 107/18

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1238
BauvertragBauvertrag
Rechtsfolgen einer sog. freien Kündigung

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2020 - 19 U 78/20

1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.

2. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

3. Der Anspruch des Auftragnehmers entsteht von vornherein nur in Höhe der Differenz zwischen vereinbarter Vergütung einerseits und ersparter Aufwendungen sowie anderweitigem Erwerb andererseits.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1453
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz ohne Schaden!

OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2021 - 24 U 173/20

1. Beschädigt der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Leistung das Eigentum des Auftraggebers, wird die Höhe des zu ersetzenden Schadens durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit der Vermögenslage ermittelt, die ohne dieses Ereignis bestehen würde. Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung bildet die Differenzhypothese.

2. Erfüllt die geschädigte Sache (hier: ein Gülleerdbehälter) wegen struktureller Vorschädigungen die ihr zukommende Funktion objektiv nicht und kommt ihr deshalb kein Wert mehr zu, entsteht dem Auftraggeber durch das haftungsbegründende Ereignis kein Schaden. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Sache trotz des Vorschadens genutzt hat. Es gibt keinen "funktionalen Schadensbegriff".

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1452
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz ohne Schaden!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2021 - 24 U 173/20

1. Beschädigt der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Leistung das Eigentum des Auftraggebers, wird die Höhe des zu ersetzenden Schadens durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit der Vermögenslage ermittelt, die ohne dieses Ereignis bestehen würde. Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung bildet die Differenzhypothese.

2. Erfüllt die geschädigte Sache (hier: ein Gülleerdbehälter) wegen struktureller Vorschädigungen die ihr zukommende Funktion objektiv nicht und kommt ihr deshalb kein Wert mehr zu, entsteht dem Auftraggeber durch das haftungsbegründende Ereignis kein Schaden. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Sache trotz des Vorschadens genutzt hat. Es gibt keinen "funktionalen Schadensbegriff".

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1370
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschluss eines Bauvertrags: VOB/B gilt nicht automatisch!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2019 - 22 U 179/18

1. Die VOB/B gilt nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrags, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Unter branchenkundigen Vertragspartnern ist ein ausdrücklicher Hinweis sowie eine ausreichende Möglichkeit des anderen Teils zur Kenntnisnahme ausreichend, aber auch erforderlich.

2. Das Werk wird vom Auftraggeber konkludent bzw. stillschweigend abgenommen, wenn er ohne ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu erkennen gibt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

3. Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten des Auftraggebers, das geeignet ist, seinen Abnahmewillen dem Auftragnehmer gegenüber eindeutig und schlüssig zum Ausdruck zu bringen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

4. Die Abnahmereife ist keine zwingende Voraussetzung für die Annahme einer konkludenten Abnahme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1369
BauvertragBauvertrag
Abschluss eines Bauvertrags: VOB/B gilt nicht automatisch!

OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 02.05.2019 - 22 U 179/18

1. Die VOB/B gilt nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrags, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Unter branchenkundigen Vertragspartnern ist ein ausdrücklicher Hinweis sowie eine ausreichende Möglichkeit des anderen Teils zur Kenntnisnahme ausreichend, aber auch erforderlich.

2. Das Werk wird vom Auftraggeber konkludent bzw. stillschweigend abgenommen, wenn er ohne ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu erkennen gibt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

3. Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten des Auftraggebers, das geeignet ist, seinen Abnahmewillen dem Auftragnehmer gegenüber eindeutig und schlüssig zum Ausdruck zu bringen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

4. Die Abnahmereife ist keine zwingende Voraussetzung für die Annahme einer konkludenten Abnahme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1196
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine ausführungsreife Planung vorgelegt: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht fällig!

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2021 - 6 U 4362/19

1. Wenn die Ausführungsplanung durch Generalunternehmervertrag in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers gestellt wird, ist diese unverzichtbare, den Auftraggeber verpflichtende Mitwirkungshandlung für die Nachbesserung.

2. Solange - bei auftraggeberseitiger Ausführungsplanung - eine vollständige, mangelfreie Ausführungsplanung nicht vorliegt, ist der Anspruch auf Nachbesserung nicht fällig und eine Klage auf Mängelbeseitigung als derzeit unbegründet abzuweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1361
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Egal was in der Baubeschreibung steht: Abdichtung muss abdichten!

OLG Köln, Urteil vom 02.02.2022 - 11 U 44/21

1. Eine Abdichtung der Außenwände eines Hauses gegen Bodenfeuchte und nicht-stauendes Sickerwasser ist mangelhaft, wenn aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse mit drückendem Wasser gerechnet werden muss. Das gilt auch dann, wenn nach der von einem Fertig- bzw. Massivhausanbieter aufgestellten Leistungsbeschreibung eine weitergehende Abdichtung nicht vorgesehen und der Einbau einer eventuell erforderlichen Drainage Bauherrenleistung ist.*)

2. Der Fertig- bzw. Massivhausanbieter wird in diesem Fall nur dann von seiner Gewährleistung frei, wenn er den Besteller nach Klärung der örtlichen Bodenverhältnisse unmissverständlich auf das Erfordernis einer Drainage für das konkrete Bauvorhaben und die Risiken einer nicht den Anforderungen entsprechenden Abdichtung hinweist. Der allgemeine Hinweis in einem mehrseitigen Nachtrag zur Bau- und Leistungsbeschreibung, dass die standardmäßige Abdichtung dem Lastfall "nicht stauendes Sickerwasser" entspricht, ohne Einbau der Drainage überwiegend der Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" auftritt und der Einbau einer Drainage nach DIN 4109 in Bauherreneigenleistung dringend erforderlich ist, genügt nicht.*)

3. Hat nach dem Vertrag über die Erstellung eines Fertig- bzw. Massivhauses der Besteller ein Bodengutachten beizubringen, muss er sich gem. §§ 254, 278 BGB eventuelle Fehler des Bodengutachtens (falsche bzw. widersprüchliche Bewertung des Lastfalls) als Mitverschulden anrechnen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!

OLG München, Beschluss vom 17.05.2021 - 28 U 744/21 Bau

1. Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt.

2. Auf einen Abnahmewillen kann regelmäßig nur geschlossen werden, wenn der Auftraggeber Gelegenheit hatte, die Beschaffenheit des Werks ausreichend zu prüfen, wobei die Dauer der Prüfungs- und Bewertungsfrist vom Einzelfall abhängt.

3. Wird der Auftragnehmer mit der Installation einer Heizungsanlage beauftragt, ist jedenfalls in den Wintermonaten eine Prüffrist von drei Monaten ausreichend und angemessen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1233
BauvertragBauvertrag
Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!

OLG München, Beschluss vom 23.03.2021 - 28 U 744/21 Bau

1. Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt.

2. Auf einen Abnahmewillen kann regelmäßig nur geschlossen werden, wenn der Auftraggeber Gelegenheit hatte, die Beschaffenheit des Werkes ausreichend zu prüfen, wobei die Dauer der Prüfungs- und Bewertungsfrist vom Einzelfall abhängt.

3. Wird der Auftragnehmer mit der Installation einer Heizungsanlage beauftragt, ist jedenfalls in den Wintermonaten eine Prüffrist von drei Monaten ausreichend und angemessen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1302
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Einheitspreisvergütung trotz fehlender Abrechnungsvereinbarung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 30.09.2020 - 8 U 81/18

Auch wenn sich die Parteien eines Bauvertrags nicht ausdrücklich auf die Einheitspreise des Auftragsleistungsverzeichnisses geeinigt haben, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Vergütung nach Maßgabe der angebotenen Einheitspreise zu, wenn er nach Angebotslegung mit der Ausführung seiner Leistung begonnen hat und seine Abschlagsrechnungen vom Auftraggeber vorbehaltlos bezahlt wurden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1301
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Einheitspreisvergütung trotz fehlender Abrechnungsvereinbarung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 8 U 81/18

Auch wenn sich die Parteien eines Bauvertrags nicht ausdrücklich auf die Einheitspreise des Auftragsleistungsverzeichnisses geeinigt haben, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Vergütung nach Maßgabe der angebotenen Einheitspreise zu, wenn er nach Angebotslegung mit der Ausführung seiner Leistung begonnen hat und seine Abschlagsrechnungen vom Auftraggeber vorbehaltlos bezahlt wurden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1197
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorunternehmer in Verzug: Kein Nachtrag für höhere Lohn- und Materialkosten!

OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 7/20

1. Abschlagszahlungen haben stets nur vorläufigen Charakter. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines Anerkenntnisses der darin enthaltenen Positionen, insbesondere nicht hinsichtlich der Höhe der geschuldeten Vergütung.

2. Das Unterlassen eines Leistungsabrufs ist keine leistungsändernde Anordnung des Auftraggebers, sondern allenfalls eine vertragswidrige Behinderung der Ausführung.

3. Auch die Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, es lägen veränderte (Bau-)Umstände vor, stellt keine vertragsändernde Anordnung dar.

4. Das Recht des Auftraggebers zum Abruf der Vertragsleistung ist eine echte Nebenpflicht, die den Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet. Hat der Auftraggeber die Verzögerung des Abrufs zu vertreten, kann der Auftragnehmer Schadensersatz geltend machen.

5. Der Vorunternehmer ist kein Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer. Der Auftraggeber muss sich deshalb eine schuldhafte Leistungsverzögerung des Vorunternehmers nicht zurechnen lassen.

6. Der Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB umfasst nicht die Mehrkosten wie gestiegene Lohn- und Materialkosten, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs des Bestellers infolge Unterlassens einer ihm obliegenden Mitwirkungshandlung, aber erst nach dessen Beendigung anfallen, nämlich bei Ausführung der verschobenen Werkleistung (Anschluss an BGH, IBR 2017, 664).




IBRRS 2022, 1240
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Unterkonstruktion nach Wahl des AN": Keine Zusatzvergütung für die Ausführungsplanung!

OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2021 - 8 U 33/20

1. Hat der Auftragnehmer nach dem Leistungsverzeichnis eine "Unterkonstruktion nach Wahl des AN" herzustellen, ist die Leistung funktional beschrieben und der Auftragnehmer hat auch die für die Ausführung der Leistung erforderlich Planung als Vertragsleistung zu erstellen.

2. Die Parteien eines Bauvertrags sind nicht gehindert, riskante Verträge abzuschließen. Der Auftragnehmer kann deshalb das Risiko übernehmen, das sich durch ein Angebot auf eine unvollständige oder unklare Leistungsbeschreibung ergibt.

3. Für die Wirksamkeit einer funktional beschriebenen Leistungsverpflichtung kommt es nicht darauf an, dass der Auftragnehmer den Umfang der übernommenen Verpflichtung genau kennt oder zuverlässig ermitteln kann. Stellt sich heraus, dass er nach dem Vertrag eine Leistung schuldet, die er infolge der Unklarheit oder Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung nicht einkalkuliert hat, kann er keine Korrektur seiner für ihn nachteiligen Vertragsentscheidung verlangen, auch nicht im Wege eines Schadensersatzanspruchs.

4. Das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation trägt grundsätzlich allein der Auftragnehmer.

5. Stellt eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel nicht klar, ob als Bezugsgröße für die Berechnung der Vertragsstrafenhöhe die Brutto- oder die Nettoabrechnungssumme gemeint ist, ist der AGB-Kontrolle die Bruttoabrechnungssumme zu Grunde zu legen.

6. Erweist sich die Vertragsstrafenklausel als wirksam, ist aber bei der Anwendung der Klausel auf die Nettoabrechnungssumme abzustellen.

7. Eine Vertragsstrafenklausel, wonach der Auftragnehmer bei einer Obergrenze von 5% für jede angefangene Woche des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% der Rechnungssumme zu zahlen hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung dar und ist wirksam.




IBRRS 2022, 1103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sowieso-Kosten sind kein Selbstläufer!

OLG Köln, Urteil vom 03.12.2020 - 7 U 210/13

1. Eine Zuschusspflicht des Auftraggebers für die Kosten der Mängelbeseitigung kommt insbesondere in Betracht, wenn zur Beseitigung des Mangels zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die auch bei einer von vorneherein mangelfreien Leistung angefallen und in diesem Fall besonders zu vergüten gewesen wären (sog. Sowieso-Kosten).

2. Darlegungs- und beweisbelastet für die Sowieso-Kosten ist der Auftragnehmer als ausführender Unternehmer, der den Zuschussanspruch gegenüber dem Auftraggeber geltend machen muss. Hierzu bedarf es an konkretem Vortrag dazu, in Bezug auf welche Baumaßnahmen in welchem konkreten Umfang welche Sowieso-Kosten entstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1110
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Projektleiter darf Kündigung androhen!

OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2021 - 4 U 37/20

1. Darf der vom öffentlichen Auftraggeber eingesetzte Projektleiter nach der einschlägigen Geschäftsordnung grundsätzlich alle im Rahmen des Projektplans anfallenden Angelegenheiten selbst zeichnen, gehören Kündigungsandrohungen und sonstige Aufforderungen an die ausführenden Unternehmen regelmäßig zu den anfallenden Angelegenheiten im Rahmen eines Bauprojekts.

2. Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines Bevollmächtigten, das dieser ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde vornimmt, ist ausgeschlossen, wenn der Bevollmächtigte innerhalb der ständigen Geschäftsbeziehung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat, ohne dass diese mangels vorgelegter Vollmacht zurückgewiesen wurden.

3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auch dann erfolgen, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, dass dem Auftraggeber eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.

4. Der Auftragnehmer hat eine drohende Fristüberschreitung dann nicht zu vertreten, wenn er einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung darlegen und beweisen kann. Die Dauer der Behinderung ist auf der Basis baubetrieblicher und bautechnischer Abhängigkeiten zu belegen, wobei eine abstrakte Berechnung nicht ausreicht.

5. Erhält der Auftragnehmer zeitnah zur Verhandlung über den bereits geschlossenen Vertrag das darüber erstellte Protokoll und ist aus diesem eine Abänderung des Vertrags zu erkennen, ist er verpflichtet, den Änderungen zu widersprechen, um zu verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche konkludente Genehmigung behandelt wird und die Vereinbarung mit diesem Inhalt zustande kommt.

6. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein "abschnittsweises, zeitversetztes, kleinteiliges und diskontiunierliches Arbeiten" vereinbart wird, ist weder überraschend noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.




IBRRS 2022, 1106
BauvertragBauvertrag
Projektleiter darf Kündigung androhen!

OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2020 - 4 U 37/20

1. Darf der vom öffentlichen Auftraggeber eingesetzte Projektleiter nach der einschlägigen Geschäftsordnung grundsätzlich alle im Rahmen des Projektplans anfallenden Angelegenheiten selbst zeichnen, gehören Kündigungsandrohungen und sonstige Aufforderungen an die ausführenden Unternehmen regelmäßig zu den anfallenden Angelegenheiten im Rahmen eines Bauprojekts.

2. Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines Bevollmächtigten, das dieser ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde vorgenommen hat, ist ausgeschlossen, wenn der Bevollmächtigte innerhalb der ständigen Geschäftsbeziehung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat, ohne dass diese mangels vorgelegter Vollmacht zurückgewiesen wurden.

3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auch dann erfolgen, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, dass dem Auftraggeber eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.

4. Der Auftragnehmer hat eine drohende Fristüberschreitung dann nicht zu vertreten, wenn er einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung darlegen und beweisen kann. Die Dauer der Behinderung ist auf der Basis baubetrieblicher und bautechnischer Abhängigkeiten zu belegen, wobei eine abstrakte Berechnung nicht ausreicht.

5. Erhält der Auftragnehmer zeitnah zur Verhandlung über den bereits geschlossenen Vertrag das darüber erstellte Protokoll und ist aus diesem eine Abänderung des Vertrags zu erkennen, ist verpflichtet, den Änderungen zu widersprechen, um zu verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche konkludente Genehmigung behandelt wird und die Vereinbarung mit diesem Inhalt zustande kommt.

6. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein abschnittsweises, zeitversetztes, kleinteiliges und diskontiunierliches Arbeiten" vereinbart wird, ist weder überraschend noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahme, keine Mängelansprüche!

OLG München, Urteil vom 22.03.2022 - 28 U 3194/21 Bau

1. Voraussetzung für den Übergang vom Herstellungsanspruch zu Gewährleistungsansprüchen ist die Abnahme der Bauleistung. Vor der Abnahme können grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann zwar die Herstellungsansprüche der Erwerber an sich ziehen, sie ist aber nicht befugt, die Abnahme der Werkleistung zu erklären.

3. Erklärt der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers in der mündlichen Verhandlung die Abnahme, ohne eine Vollmachtsurkunde vorzulegen, und wird die Abnahmeerklärung vom Prozessbevollmächtigten des Auftragnehmers aus diesem Grund unverzüglich zurückgewiesen, ist keine wirksame Abnahme erfolgt.

4. Haben die Parteien eines Bauvertrags die Möglichkeit von Teilabnahmen nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk gegen den Willen des Auftragnehmers in Teilen abzunehmen.




IBRRS 2022, 1114
BauvertragBauvertrag
Ausführung von Sanitärarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!

LG Münster, Urteil vom 23.03.2022 - 210 O 59/21

1. Ein Vertrag mit einem Verbraucher über die Ausführung von Sanitärarbeiten an einem Neubau ist kein Verbraucherbauvertrag.

2. Einem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.

3. Der Umstand, dass der Besteller den Neubau vermietet und damit die Erzielung von Einnahmen beabsichtigt, steht der Verbrauchereigenschaft nicht entgegen. Es handelt sich um private Vermögensverwaltung, so dass der Besteller auch in seiner Funktion als (zukünftiger) Vermieter Verbraucher bleibt.

4. Private Vermögensverwaltung ist anzunehmen, solange die Vermietung keinen planmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

5. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind solche, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist.

6. Für die Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags kommt es nur auf den Ort des Vertragsschlusses an. Ob eine Drucksituation bestand oder eine Überrumpelung des Verbrauchers erfolgte, ist unerheblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1074
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anbau von Balkonen ist kein Verbraucherbauvertrag!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2021 - 10 U 149/21

1. Der Anbau von zwei Balkonen mit Glasdach und Außentreppe an ein bestehendes Gebäude stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme i.S.d. § 650i Abs. 1 BGB und begründet daher keinen Verbraucherbauvertrag.*)

2. Zur Länge der angemessenen Frist i.S.d. § 650f Abs. 5 Satz 1 BGB einer gegenüber einem Verbraucher geltend gemachten Bauhandwerkersicherung.*)




IBRRS 2022, 1064
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2022 - 24 U 194/20

1. Abschlagsforderungen unterliegen einer selbstständigen Verjährung und können dann nicht mehr verlangt werden können, wenn Schlussrechnungsreife besteht.*)

2. Ist die Klage im ersten Rechtszug als derzeit unbegründet abgewiesen worden, so steht einer endgültigen Abweisung der Klage im Berufungsverfahren - hier wegen Verjährung des (Rest-)Werklohnanspruchs - nicht das Verschlechterungsverbot entgegen. Das Verbot der Reformatio in peius ist nicht anwendbar, da der Kläger durch das angefochtene Urteil noch keine schutzwürdige Position erlangt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer sich im "sicheren Hafen" befindet, erhält keinen "Besserungsschein"!

OLG München, Urteil vom 20.05.2020 - 27 U 2896/19 Bau

1. Mängelrügen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer begründen im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer/Lieferant keinen Anscheinsbeweis für die Mangelhaftigkeit der Leistung/Lieferung.

2. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er mit dem Auftraggeber einen Vergleich schließt und darin "nur" eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Mängel um fünf Jahre vereinbart, dann aber versucht, im Verhältnis zu seinem Nachunternehmer einen wie auch immer gearteten "Besserungsschein" zu erlangen.

3. Ein Vergleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geht nicht zu Lasten des Nachunternehmers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1001
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer kann trotz Schlusszahlungsvorbehalt nachgefordert werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2020 - 24 U 203/19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. An dieser Annahme ändert sich nicht deswegen etwas, weil die Vertragsparteien eine Festpreisabrede getroffen haben. Denn auch dann stellt sich die Frage, wer von ihnen Umsatzsteuerschuldner ist bzw. die Umsatzsteuer abführen muss.

3. Der Anspruch des Bauunternehmers verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

4. Da die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 erst im Jahr 2014 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht wurde, ist der Anspruch des Bauunternehmers (frühestens) im Jahr 2014 entstanden.

5. Ein Umstand, den die Parteien bei Schlussrechnungslegung nicht gekannt haben, wird von der Ausschlusswirkung des § 16 Abs. 3 Satz 2 VOB/B nicht erfasst.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0938
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gerüstnutzung in verlängerter Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2022 - 24 U 347/20

1. Die Nutzung eines Gerüsts in der verlängerten Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen.*)

2. Es ist unerheblich, ob tatsächlich eine Nutzung des Gerüsts stattgefunden hat, denn maßgebend ist die Gebrauchsüberlassung und die daraus resultierende Nutzungsmöglichkeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Gerüstbauer die Vorhaltung des Gerüsts so lange, wie es für die Bauarbeiten benötigt wird (Anschluss an BGH, IBR 2013, 338).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0906
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Bau einer Touristenattraktion

BFH, Urteil vom 20.10.2021 - XI R 10/21

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0835
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauleistungen auf fremdem Grund ausgeführt: Anspruch auf Wertersatz?

OLG München, Urteil vom 20.04.2021 - 9 U 2127/19 Bau

1. Derjenige, der in der Erwartung späteren Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauleistungen erbracht hat, kann Wertersatz verlangen, wenn der Kaufvertrag über das Grundstück nicht zu Stande kommt.

2. Es kann ebenso genügen, wenn der Aufwendende und der Eigentümer die gemeinsame Erwartung teilen, dass dieser Wertzuwachs dem Aufwendenden zugutekommen soll, diese Erwartung aufgrund später eintretender Umstände aber nicht mehr erfüllt werden kann.

3. Der Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt nur einen Ersatz des Wertzuwachses des Grundstücks, nicht aber der errichteten Baulichkeiten.

4. Einem Bauunternehmer steht kein Anspruch auf Wertersatz für auf fremdem Grund ausgeführte Bauleistungen zu, wenn der Eigentümer die Erlaubnis zur Bebauung ausdrücklich vom Abschluss eines notariellen Kaufvertrags abhängig gemacht hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0193
BauvertragBauvertrag
Übernahme des Kommandos ist keine Kündigung!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2020 - 3 U 964/20

1. Aus der (Kündigungs-)Erklärung muss sich der Wille zur Vertragsbeendigung eindeutig ergeben, das heißt, sie muss für den Empfänger klar und unzweideutig erkennen lassen, dass der Kündigende das Vertragsverhältnis beenden will.

2. Die Äußerung, das Kommando auf der Baustelle übernehmen zu wollen, stellt im kaufmännischen Geschäftsverkehr keine Kündigungserklärung dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0857
BauvertragBauvertrag
Kostenzuschuss "unter Vorbehalt" bedingt technische Notwendigkeit!

OLG Naumburg, Urteil vom 17.06.2021 - 2 U 170/20

1. Ein Vertrag zwischen einem Grundstückseigentümer als Besteller und dem Betreiber des Verteilernetzes für Strom auf Niederspannungsebene über einen Kostenzuschuss für die Herstellung eines Netzanschlusses kann aufgrund eines handschriftlichen Zusatzes des Bestellers (hier: "unter Vorbehalt / noch Klärungsbedarf") dahin auszulegen sein, dass die Mehrkosten der Herstellung einer gesonderten Zuleitung nur unter der aufschiebenden Bedingung von deren technischer Notwendigkeit übernommen werden sollen.*)

2. Nach § 6 NAV obliegt es dem Netzbetreiber auch ohne gesonderte vertragliche Regelung, für den Netzanschluss das technisch Erforderliche und Ausreichende unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzung des Netzanschlusses eigenverantwortlich zu bestimmen. Geht er dabei pflichtwidrig von einem zu hohen Anschlussbedarf aus, sind die hierdurch verursachten Mehrkosten vom Besteller nicht zu tragen.*)

3. Die Vorschrift des § 23 NAV regelt ausschließlich Fragen der Fälligkeit von Netzanschlusskosten und nicht etwa eine Ausschlussfrist für Einwendungen gegen die Abrechnung solcher Kosten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0830
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0829
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 11.05.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0757
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Barzahlung spricht für Schwarzarbeit!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021 - 5 U 18/20

1. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Berufung einer Partei hierauf bedarf es nicht.

2. Ein gewichtiges Indiz für eine Schwarzgeldabrede sind ohne Quittung erfolgte Barzahlungen.

3. Eine Schwarzgeldabrede führt zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags und u. a. dazu, dass der Auftraggeber geleistete Abschlagszahlungen nicht zurückfordern und keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1026
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 09.08.2021 - 27 U 12/21

1. AKR-geschädigte Betonfahrbahnen weisen eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer auf als nicht AKR-geschädigte Betonfahrbahnen. Folgen sind höhere Betriebs- und/oder Instandsetzungskosten. Dadurch ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.

2. Ein Mangel ist auch ohne Verschulden des Auftragnehmers aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Ursache des Mangels vertragswidrig und löst damit grundsätzlich Gewährleistungsansprüche aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0731
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!

KG, Beschluss vom 28.09.2021 - 27 U 12/21

1. AKR-geschädigte Betonfahrbahnen weisen eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer auf als nicht AKR-geschädigte Betonfahrbahnen. Folgen sind höhere Betriebs- und/oder Instandsetzungskosten. Dadurch ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.

2. Ein Mangel ist auch ohne Verschulden des Auftragnehmers aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Ursache des Mangels vertragswidrig und löst damit grundsätzlich Gewährleistungsansprüche aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen!

KG, Urteil vom 23.06.2020 - 21 U 107/19

1. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn er die Rechnung übersichtlich aufgestellt, die Reihenfolge der Posten eingehalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen verwendet und die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beigefügt hat.

2. Für die Prüfbarkeit kommt es darauf an, ob sich aus der Schlussrechnung im Zusammenhang mit den übrigen Umständen die Forderung in ausreichendem Maße nachvollziehen lässt. Es ist Sache des Auftraggebers, die fehlende Substanziierung oder Prüfbarkeit im Einzelnen zu rügen.

3. Die sachliche Richtigkeit der Rechnung ist keine Frage der Prüfbarkeit. Ob der Auftraggeber diese für prüfbar hält, ist unerheblich, weil es sich hier um eine Rechtsfrage handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0434
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!

LG München I, Urteil vom 28.10.2021 - 5 O 2441/21

1. Ein Verbraucherbauvertrag ist auch dann anzunehmen, wenn der Verbraucher das Bauvorhaben in mehrere Bauverträge aufspaltet, die er mit mehreren Unternehmern isoliert abschließt.

2. Auch bei einer Einzelvergabe kann nach Fertigstellung des Bauwerks eine wesentliche Umgestaltung des Grundstücks vorliegen.

3. Der Aushub der Baugrube ist die Grundlage für die Neuerrichtung eines Gebäudes, so dass - auch wenn die Höhe des Werkslohn im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering ist - grundsätzlich von einer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0585
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angabe von Mängelsymptomen zerstört die Abnahmefiktion!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 03.05.2021 - 12 O 6673/20

1. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach der Fertigstellung der Leistung eine Frist zur Abnahme, treten die Abnahmewirkungen nicht ein, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

2. Es reicht aus, wenn bei der Verweigerung der Abnahme ein einziger Mangel benannt wird. Auch genügt es, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilt, wo das Werk aus seiner Sicht nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

3. Der Auftraggeber braucht den Mangel nicht im Detail darzulegen, sondern lediglich so zu bezeichnen, dass der Mangel von Seiten des Auftragnehmers nachvollzogen und verortet werden kann. Die Angabe von Mängelsymptomen reicht. Nicht erforderlich ist die Angabe der Mangelursache.

4. Die Frage, ob die Wirkungen der Abnahme aufgrund einer Abnahmeerklärung oder einer fiktiven Abnahme eingetreten sind, ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0505
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gemeinschaft oder Eigentümer als Vertragspartner, das ist hier die Frage ...

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2020 - 22 U 163/18

1. Für den Abschluss eines Vertrags über Sanierungsarbeiten ist es unerheblich, in wessen Eigentum das fragliche Objekt steht, da schuldrechtliche Verträge durchaus auch von solchen Personen geschlossen werden können, die nicht Eigentümer der betroffenen Sache sind.

2. Schadensersatzansprüche stehen dann dem Vertragspartner zu, auch wenn dieser selbst bezüglich der Eigentumsbeeinträchtigung keinen Schaden erleidet.

3. Zur Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wohnungseigentümer den Auftrag zur Durchführung einer Fassadensanierung erteilt haben.