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IBRRS 2023, 2673; IMRRS 2023, 1220; IVRRS 2024, 0090
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe der vom Ehegatten genutzten Ehewohnung an Schwiegerelternteil

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.08.2023 - 7 UF 312/23

1. Sonderregeln zur Ehewohnung gelten nur zwischen den Eheleuten. Sie betreffen die Überlassung zur Benutzung; unberührt bleiben die Eigentumsverhältnisse.*)

2. Der Vorrang der familienrechtlichen Vorschriften zur Überlassung der Ehewohnung vor einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt nur im Verhältnis der Ehegatten oder Lebenspartner untereinander. Dies gilt auch dann, wenn die verfahrensgegenständliche Immobilie nach Zustellung des Scheidungsantrags verkauft wird.

3. Als wesentliche Kriterien für "ob" und Dauer einer Räumungsfrist ist das Bemühen und die Möglichkeit des Schuldners, Ersatzwohnraum zu finden, anzusehen.

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