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IBRRS 2023, 0177; IMRRS 2023, 0101
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Technische Störung des beA-Versands ist unverzüglich glaubhaft zu machen!

BGH, Beschluss vom 15.12.2022 - III ZB 18/22

1. Ist es vorübergehend technisch unmöglich, einen Schriftsatz als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen, darf der Anwalt ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen.

2. Dazu müssen die tatsächlichen Abläufe und Umstände unverzüglich umfassend und aus sich heraus verständlich geschildert sowie deren Richtigkeit unter Bezugnahme auf die Standespflichten anwaltlich versichert werden.

3. Diese Glaubhaftmachung soll möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen. Eine nachgeholte Glaubhaftmachung erst fünf Wochen nach der Ersatzeinreichung ist nicht mehr unverzüglich.