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IBRRS 2017, 2173; IMRRS 2017, 0885; IVRRS 2017, 0343
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Prozessuales
Wie sind Kosten des selbständigen Beweisverfahrens anzusetzen?
OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - 13 W 916/17
1. Kosten des Beweisverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die im Falle eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs auszugleichen sind.
2. Eine Klage, mit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im anschließenden Hauptsacheverfahren als Schadensersatz geltend gemacht werden, ist unzulässig, weil ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
3. Die eingeklagten Kosten sind allerdings bei der Streitwertfestsetzung für das Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen.
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