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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "XII ZB 424/14" ODER "XII ZB 424.14"
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 1625; IMRRS 2015, 1540; IVRRS 2015, 0009
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald
bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der
als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die
vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist
die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes
hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2
Satz 4 genügt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB
8/08 - NJW 2008, 2649).
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