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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 2289; IMRRS 2021, 0841
Mit Beitrag
Sachverständige
Ortstermin kann trotz Befangenheitsantrag durchgeführt werden!
OLG München, Beschluss vom 29.10.2020 - 9 W 1171/20 Bau
Sachverständige können zwar aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden (§ 406 Abs. 1 ZPO). Daraus kann aber keine Verweisung auf die Regelungen über unaufschiebbare Amtshandlungen eines Richters in § 47 ZPO entnommen werden. Die Tätigkeiten eines Richters und eines Sachverständigen sind zu unterschiedlich. Infolgedessen steht es einem abgelehnten Sachverständigen frei, seine Tätigkeit auch während des Schwebens eines Ablehnungsverfahrens fortzusetzen (hier: Durchführung eines Ortstermins).
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