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IBRRS 2004, 1892; IMRRS 2004, 1012
ImmobilienImmobilien
Verletzung gesetzlicher Formvorschriften: Wann Verwirkung?

BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 222/03

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IBRRS 2004, 1020; IMRRS 2004, 0510
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 1892; IMRRS 2004, 1012
ImmobilienImmobilien
Verletzung gesetzlicher Formvorschriften: Wann Verwirkung?

BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 222/03

Wird ein Vertrag trotz Verletzung gesetzlicher Formvorschriften über einen längeren Zeitraum hinweg als wirksam behandelt, so verstößt die Berufung auf den Formmangel nicht bereits dann gegen § 242 BGB, wenn die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.*)

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IBRRS 2004, 1020; IMRRS 2004, 0510
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).*)

b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).*)

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