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Mandant Volljurist: Anwalt darf Fristangaben nicht vertrauen!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2010 - 24 U 84/09
1. Der Rechtsanwalt darf sich auf Erklärungen seines Mandanten über Fristen und Zustellungszeitpunkte selbst dann nicht verlassen, wenn dieser Volljurist ist, weil auch dieser auf die vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.*)
2. Schließt der Mandant später einen Vergleich, weil die Durchsetzung seines Begehrens infolge eines Fehlers seines eigenen Anwalts mit erheblichen rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet ist, so unterbricht dies nicht den Kausalzusammenhang zwischen dessen Pflichtverletzung und dem Schaden.*)
3. Dem Mandanten kann bei Beauftragung eines Zweitanwalts zur Behebung eines erkannten oder für möglich gehaltenen Fehlers eines früheren Rechtsberaters ein schuldhafter Schadensbeitrag seines Zweitberaters als Mitverschulden anzurechnen sein (hier verneint).*)