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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1044
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Baugenehmigung für freistehende Werbetafel am Straßenrand?
VGH Bayern, Urteil vom 30.05.2018 - 2 B 18.681
Für eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs ist nicht die überwiegende oder hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass durch eine Werbeanlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird. Vielmehr ist die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - bloßer Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (hier bejaht).
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