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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.2019 - 8 C 11387/18
1. Die Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel inmitten einer Ortslage dürfte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB dann unzulässig sein, wenn der Planbereich offensichtlich keine bauliche Vorprägung aufweist, weil es sich um eine seit Jahrzehnten bestehende Parkfläche mit altem Baumbestand handelt.*)
2. Wählt eine Gemeinde zur planungsrechtlichen Absicherung eines bestimmten Vorhabens (Ärztehaus) das Instrument eines Angebotsbebauungsplans (MI-Festsetzung), ist die Abwägung verkürzt, wenn die Gemeinde zur Rechtfertigung des Plans nur auf das konkrete Vorhaben in seiner geplanten Ausgestaltung abstellt, ohne zu erwägen, welche Abweichungen von dem Konzept bauleitplanerisch eröffnet sind.*)
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