Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 129.936 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 21 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 169 Urteile neu eingestellt.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 0364
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Maß der baulichen Nutzung ist nicht nachbarschützend!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.04.2018 - 1 MB 2/18

1. Zwar dürfen durch die Teilung eines Grundstücks keine Verhältnisse geschaffen werden, die zu bauordnungswidrigen Zuständen führen, doch kann dies einer Baugenehmigung, die von dem - nach Teilung entstandenen - Baugrundstück auszugehen hat, nicht entgegengehalten werden.*)

2. Für das Einfügen des Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht auf die Verhältniszahlen (z. B. Grundflächenzahl) der Baunutzungsverordnung an, entscheidend ist vielmehr, ob sich das Gebäude als solches in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.*)

3. Eine Überschreitung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzung verletzt nicht zugleich subjektive Rechte eines Nachbarn. Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht nachbarschützend.*)

4. Die bauliche Ausnutzung eines "Hammergrundstücks" (Pfeifenstielgrundstücks) ist ohne die Fläche der Zufahrt zu berechnen, weil diese nicht zum "Bauland" i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO gehört.*)

5. Eine deutliche, nach außen wahrnehmbare Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung, kann im Einzelfall unter dem Aspekt einer Rücksichtslosigkeit nachbarrechtsverletzend sein (hier verneint).*)

6. Die Frage, ob eine Maßüberschreitung zu "bodenrechtlichen Spannungen" führt, ist für den Nachbarschutz unerheblich. Solche "Spannungen" bedürfen - wenn sie vorliegen - einer "Bewältigung" durch eine städtebauliche Planung; sie begründen auch im Fall der "Nachverdichtung" eines unbeplanten Bereichs nicht zugleich einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme.*)

7. Aus § 19 Abs. 2 BauGB ist auch seinem "Rechtsgedanken" nach kein Einwand gegen ein Vorhaben in einem unbeplanten Gebiet abzuleiten.

Dokument öffnen Volltext