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IBRRS 2018, 0385
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein Doppelhaus?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2018 - 2 S 48.17

1. Ein Doppelhaus ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken an der gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenze durch Aneinanderbauen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Hierfür müssen die beiden Gebäudehälften einander nicht spiegelbildlich entsprechen; sie können auch versetzt aneinander gebaut werden. Sie dürfen jedoch nicht als zwei selbständige Baukörper erscheinen.

2. Erforderlich ist ferner, dass die Haushälften in verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Der wechselseitige Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze bindet die benachbarten Grundstückseigentümer in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein.

3. Ein grenzständiges Vorhaben, das sich nicht in die durch die Umgebungsbebauung vorgegebene offene Bauweise einfügt, weil es zusammen mit einem anderen grenzständigen Gebäude kein Doppelhaus bildet, verstößt gegenüber dem Eigentümer des anderen Gebäudes grundsätzlich gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme.

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