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IBRRS 2023, 1018; IMRRS 2023, 0458
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Wohnungseigentum
Rechenwerk nicht nachvollziehbar: Jahresabrechnung dennoch wirksam?
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2023 - 2-13 S 68/22
1. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist nicht bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil das Rechenwerk nicht nachvollziehbar ist.*)
2. Der Anfechtungskläger genügt seiner Darlegungslast für einen ergebnisrelevanten Fehler, wenn er darlegt, dass die Abrechnung nicht plausibel ist und daher Zweifel an der Richtigkeit der Nachschüsse und der angepassten Vorschüsse bestehen. Insoweit kommt der Wohnungseigentümergemeinschaft eine sekundäre Darlegungslast zu vorzutragen, dass die Abrechnungsspitzen gleichwohl zutreffend sind.*)