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IBRRS 2021, 3371; IMRRS 2021, 1257
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Wohnraummiete
Mieter verursacht "Fogging": Keine Mietminderung!
AG Paderborn, Urteil vom 23.04.2021 - 55 C 91/18
Geht das Auftreten von Fogging in der Mietwohnung darauf zurück, dass der Mieter Haushaltschemikalien (Reinigungs- und Körperpflegemittel, Kosmetika) verwendet, zudem großflächig Laminat verlegt hat, Möbel mit Kunststoffoberflächen sowie in Küche, Schlaf- und Esszimmer hauptsächlich aus Kunsstoff bestehende Einrichtungsgegenstände verwendet, geht dies zu seinen Lasten; er kann dann von dem Vermieter weder die Beseitigung des Foggings verlangen, noch ergibt sich deshalb eine Mietminderung.
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