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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0150; IMRRS 2020, 0052
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Abbuchungen für eigene Zwecke machen Verwalter ungeeignet!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2019 - 2-13 S 143/18
1. Zur Abrechnung der Kosten der Wasserlieferung in der Jahresabrechnung.*)
2. Die Wahl eines Verwalters, der – sei es auch versehentlich - wiederholt Abbuchungen vom Konto der WEG für eigene Zwecke vorgenommen und die Beschlusssammlung fehlerhaft geführt hat, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. In die Beschlusssammlung sind auch die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Dokumente aufzunehmen.*)
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