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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2990; IMRRS 2018, 1080
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Wohnraummiete
Realofferte des Stromversorgers richtet sich allein an den Mieter!
LG Itzehoe, Urteil vom 08.05.2018 - 1 S 116/17
Wird der Stromverbrauch in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus über einen dieser Wohnung zugeordneten Zwischenzähler erfasst und haben der Hauseigentümer und der Wohnungsmieter im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei Bezug der Wohnung auf eigenen Namen einen Stromversorgungsvertrag mit dem örtlichen Versorger abschließen soll, richtet sich die Realofferte nach § 2 Abs. 1 StromGVV an den Mieter und nicht an den Hauseigentümer.*)
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