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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2053; IMRRS 2016, 1250
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Betriebskosten unter Vorbehalt bezahlt: Rückforderung problemlos?
LG Berlin, Beschluss vom 24.05.2016 - 67 S 149/16
1. Gleicht der Mieter auf eine Betriebskostennachforderung des Vermieters den in der Abrechnung ausgewiesenen Nachforderungsbetrag aus, trägt der Mieter im Rückforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die materielle Unrichtigkeit der Abrechnung.*)
2. Ein vom Mieter bei der Zahlung erklärter Vorbehalt ändert an dieser Beweislastverteilung nichts, sofern sich aus der Erklärung nicht unmissverständlich ergibt, dass der Mieter nicht nur die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sondern dem Vermieter für einen späteren Rückforderungsstreit auch die Beweislast für die materielle Richtigkeit der Abrechnung aufbürden wollte.*)
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