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IBRRS 2017, 2952; IMRRS 2017, 1239
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

LG Krefeld, Urteil vom 03.05.2017 - 7 O 20/16

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IBRRS 2016, 2478; IMRRS 2016, 1470
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Totz Einladung: In Privatwohnung geschlossener Maklervertrag kann widerrufen werden!

LG Tübingen, Urteil vom 19.05.2016 - 7 O 20/16

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2478; IMRRS 2016, 1470
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Totz Einladung: In Privatwohnung geschlossener Maklervertrag kann widerrufen werden!

LG Tübingen, Urteil vom 19.05.2016 - 7 O 20/16

Dem Verbraucher steht auch dann ein Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312g Abs. 1 BGB zu, wenn der Vertragsschluss in den Räumlichkeiten des Verbrauchers erfolgt ist, nachdem der Verbraucher den Unternehmer dorthin bestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn die vorangegangenen Vertragsverhandlungen in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattgefunden haben.*)

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IBRRS 2017, 2952; IMRRS 2017, 1239
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

LG Krefeld, Urteil vom 03.05.2017 - 7 O 20/16

1. Die Entlastung stellt rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadensersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können.

2. Die Entlastung sähe sich lediglich dann erschüttert, wenn es um Folgen der Tätigkeit des Verwalters ginge, die nicht auf bloße Unzulänglichkeiten oder Fehler bzw. Irrtümer der Verwaltung zurückzuführen sind, sondern ihren Ursprung in strafbarem Verhalten haben.

3. In den Fällen der zufälligen Schadensverlagerung kann der Inhaber des verletzten Rechtsgutes auf Leistung an sich oder den Geschädigten klagen.

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