Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "1 U 25/16" ODER "1 U 25.16"


Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 129.936 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 54 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 160 Urteile neu eingestellt.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2669; IMRRS 2017, 1094
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Shisha-Bar statt Gaststätte: Darf Vermieter kündigen?

OLG Köln, Urteil vom 19.05.2017 - 1 U 25/16

1. Ist das Mietobjekt zum Betrieb einer "Gaststätte mit Alkoholausschank" vermietet, so ist auch der Betrieb einer sog. Shisha-Bar zulässig.

2. Eine außerordentliche Kündigung kann nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich des Kündigungsgegners begründet sind.

3. Der Vermieter schuldet alle baulichen Voraussetzungen zum Betrieb einer (allgemeinen) Gaststätte. Er schuldet jedoch nicht die besonderen baulichen Voraussetzungen, die der Betrieb einer Shisha-Bar zusätzlich erfordert.

4. Wenn das Bauaufsichtsamt den Betrieb der Gaststätte davon abhängig macht, dass ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist, dann ist der Vermieter vertraglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass derartige Einbauten erfolgen.

5. Nimmt der Mieter von Gewerberaum ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Maßnahmen an dem Mietobjekt vor, so ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietvertrag wegen dieser Eigenmächtigkeit fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt durch die Baumaßnahmen erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde.

6. Gleiches muss naturgemäß gelten, wenn der Mieter die notwendigen Umbauarbeiten nicht bereits selbst vorgenommen, sondern zunächst einen diesbezüglichen Bauantrag gestellt hat.

7. Einem Schuldner, der nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen die Aufrechnung erklärt hat, ist es verwehrt, ein rechtskräftiges Urteil mit der Vollstreckungsgegenklage anzugreifen, wenn schon vor dem genannten Zeitpunkt eine Aufrechnungslage bestanden hat. Entsprechendes gilt für eine Anfechtung und für eine Kündigungserklärung.

8. Eine Vereinbarung über die Lage und die Größe eines von mehreren Kellerräumen außerhalb der Wohnung, der nicht zu Wohnzwecken dient, sondern Neben- bzw. Zubehörraum der Wohneinheit ist, ist nicht beurkundungsbedürftig. Eine Vereinbarung dieses Inhalts gehört wegen der untergeordneten Bedeutung eines solches Kellerraums grundsätzlich nicht zu den wesentlichen Bestandteilen (essentialia negotii) eines Mietvertrags.

9. Der Vermieter hat ein Wahlrecht, wie er einen Mangel beseitigen will.