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IBRRS 2021, 1531
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.11.2018 - 3 U 117/18

1. Wird in einem Vertrag über Dachabdichtungsarbeiten vereinbart, dass bestimmte Dachziegel zu verwenden sind, kann der Auftraggeber erwarten, dass die eingebauten Ziegel ihre Farbe - von witterungsbedingten Einflüssen abgesehen - nur in dem üblicherweise zu tolerierenden Rahmen verändern und insoweit eine "Farbechtheit" besteht.

2. Die übliche und vom Auftraggeber zu erwartende Beschaffenheit ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn in einem Abstand von 6 bis 10 m farbliche Veränderungen wahrnehmbar sind, wobei Farbnuancen zulässig sind.

3. Minimale optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

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