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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3271
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19
1. Ist der Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrags über eine Fahrzeugreparatur auch mit der Fehlersuche beauftragt, sind auch die Leistungsteile zu vergüten, die nicht unmittelbar zum Erfolg der Reparatur führen.*)
2. Der Unternehmer hat bei der Fehlersuche in Anwendung der anerkannten Regeln der Technik zunächst die wahrscheinlichsten und für den Besteller günstigsten Fehlerursachen zu überprüfen.*)
3. Es obliegt dem Besteller im Rahmen von § 280 Abs.1 BGB darzulegen und nachzuweisen, dass der Unternehmer diese Vorgehensweise und damit die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung verletzt hat.*)
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