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IBRRS 2019, 2245
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Auftraggeber nicht in Verzug gesetzt: Kein Anspruch auf Entschädigung!
OLG München, Urteil vom 25.10.2018 - 23 U 73/18
1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Entschädigung aus § 642 BGB zu, wenn er den Auftraggeber nicht dadurch in Annahmeverzug setzt, dass er dem Auftraggeber seine Leistung (erfolglos) wie vereinbart anbietet.
2. Die aus wichtigem Grund erklärte Kündigung des Auftraggebers kann nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage nicht anzunehmen ist, dass dies erkennbar dem Willen des Auftraggebers entspricht (BGH, IBR 2002, 300).
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