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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0341
Mit Beitrag
Kaufrecht
Mängel sind der "Betriebsleitung" anzuzeigen: Klausel unwirksam!
BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 18/18
Eine vom Verkäufer verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach Mängel der Kaufsache ausschließlich gegenüber der "Betriebsleitung" zu rügen sind, hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand. Sie benachteiligt den Käufer schon deshalb unangemessen, weil sie das Risiko, ob eine an den Verkäufer gerichtete Mängelrüge unternehmensintern die "Betriebsleitung" erreicht, dem Käufer auferlegt.
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