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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 3297
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Oder: Kündigen muss gekonnt sein!

OLG Jena, Urteil vom 10.02.2016 - 7 U 555/15

1. Weist die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme Mängel auf, setzt ein Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten im VOB-Vertrag voraus, dass a) der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, b) die Auftragsentziehung angedroht wurde und c) der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach fruchtlosen Fristablauf den Auftrag entzogen (gekündigt) hat.

2. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung ernsthaft und endgültig verweigert.

3. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags, ohne dem Auftragnehmer zuvor zur Mängelbeseitigung aufgefordert zu haben, ist seine Kündigungserklärung in eine sog. freie Kündigung umzudeuten.

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