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Hervorzuhebende Urteile zum Versicherungsrecht

1 Urteil - (67 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1002
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wissentliche Pflichtverletzung ist nicht versichert!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2023 - 11 U 144/22

1. Eine wissentliche Pflichtverletzung des Architekten führt zum Leistungsausschluss der Architektenhaftpflichtversicherung. Ein Verstoß gegen elementare Berufspflichten, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsträger vorausgesetzt werden kann, indiziert die Wissentlichkeit.

2. Zur Geltendmachung eines Deckungsanspruchs aus dem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten ist der geschädigte Dritte nicht aktivlegitimiert. Bei Haftpflichtversicherungsverträgen handelt es sich nicht um Verträge zugunsten Dritter. Der Geschädigte ist als möglicher Haftpflichtgläubiger auch kein Versicherter im Sinne der §§ 43 ff. VVG.

3. Zwischen Haftpflichtverhältnis und Deckungsverhältnis ist streng zu trennen (Trennungsprinzip). Rechtskräftige Entscheidungen im Haftpflichtprozess entfalten Bindungswirkung im späteren Deckungsprozess, soweit sie identische Voraussetzungen betreffen. Keine Bindungswirkung besteht, wenn der Geschädigte den Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der Direktklage in Anspruch nimmt.

4. Macht der Geschädigte gegen den Versicherer einen Direktanspruch klageweise geltend, hat er neben den Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG auch alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den Haftpflichtanspruch gegen den versicherten Schädiger begründen.

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