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Hervorzuhebende Urteile zum Versicherungsrecht

39 Urteile - (2796 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 20.09.2021 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 13. März

IBRRS 2024, 0807
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wer lügt, verliert!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.11.2023 - 5 U 34/23

1. Zum Nachweis des Versicherungsfalls in der Rohrbruch- und Leitungswasserversicherung.*)

2. Macht der Versicherungsnehmer auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls zu verbergen und infolgedessen befürchteten Schwierigkeiten bei der Regulierung zu entgehen, kann dies als arglistige, zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit anzusehen sein.*)

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Online seit 9. Februar

IBRRS 2024, 0518
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Lieferung von Heizöl: Entladevorgang gehört zum "Gebrauch" des Tankwagens!

BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22

1. Der Entladevorgang gehört zum "Gebrauch" des Fahrzeugs i.S.d. § 1 PflVG, solange das Kraftfahrzeug oder seine an und auf ihm befindlichen Vorrichtungen daran beteiligt sind. Der Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt worden ist. Das Entladen eines Tanklastzugs mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe ist danach dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs zuzuordnen, solange der Druck der Pumpe noch auf das abzufüllende Öl einwirkt und die Flüssigkeit durch den Schlauch heraustreibt.*)

2. Zum Begriff der Anlage i.S.d. § 89 Abs. 2 Satz 1 WHG.*)

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Online seit 1. Februar

IBRRS 2024, 0433
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.12.2023 - 5 U 50/23

1. Zur Eintrittspflicht des Privathaftpflichtversicherers wegen Baumfällarbeiten zwecks künftiger Nutzung einer derzeit stillgelegten Eissporthalle.*)

2. Angesichts der grundsätzlichen Einstandspflicht des Privathaftpflichtversicherers für alle Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und der Notwendigkeit, dem Versicherungsnehmer bestehende Lücken im Versicherungsschutz hinreichend zu verdeutlichen, dürfte einiges dafür sprechen, auch die in neueren Bedingungen als negative Tatbestandsmerkmale formulierten Ausnahmen für Beruf und Gewerbe als - in die Leistungsbeschreibung gekleidete - Risikoausschlüsse anzusehen.*)

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Online seit 23. Januar

IBRRS 2024, 0276
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung?

BGH, Urteil vom 13.12.2023 - IV ZR 12/23

1. Die in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung begründete allgemeine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers setzt grundsätzlich ein Auskunftsverlangen des Versicherers voraus.

2. Eine Regelung in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, die die Leistungsfreiheit des Versicherers in Fällen der - auch versuchten - arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, anordnet, ist eine Verwirkungsbestimmung mit Strafcharakter, die den in § 242 BGB wurzelnden Rechtsgedanken des redlichen Umgangs der Vertragspartner miteinander konkretisiert und in der Erwägung fußt, dass sich gerade das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße auf wechselseitiges Vertrauen beider gründet.

3. Treu und Glauben setzen der Leistungsfreiheit des Versicherers auch Grenzen. Eine Vertragsbestimmung, die einen völligen Anspruchsverlust anordnet, kann nicht ungeachtet der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls und losgelöst insbesondere vom Maß des Verschuldens des Versicherungsnehmers angewendet werden.

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 2966
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherer muss Erwerber bereits versicherter Immobilie beraten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2023 - 12 U 66/23

1. Dem Erwerber eines bebauten Grundstücks kommt bereits in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zu, welches er dadurch versichern kann, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, IBRRS 2009, 2353 = IMRRS 2009, 1279). Bereits vor Gefahrübergang ist der Abschluss eines Neuvertrags durch den Erwerber als Versicherung für fremde Rechnung möglich, welche nach Gefahrübergang zur Eigenversicherung wird.*)

2. Wendet sich der Erwerber noch vor Eigentumserwerb an den Versicherer eines mit dem Veräußerer bestehenden Versicherungsvertrags mit dem Anliegen, die bestehende Gebäudeversicherung vorzeitig zu übernehmen und ab sofort für die Beitragszahlung aufzukommen, ist der Versicherer ihm gegenüber zur Beratung gem. § 6 Abs. 1 VVG verpflichtet. Gleiches gilt für den so kontaktierten Versicherungsvertreter gem. § 61 Abs. 1 VVG.*)

3. Im Rahmen dieser Beratung kann es auch geboten sein, dem Erwerber die Möglichkeit des Neuabschlusses einer zusätzlichen Gebäudeversicherung aufzuzeigen. Die bloße Auskunft, eine Übernahme des bestehenden Vertrags sei vor Eigentumsumschreibung nur mit Einverständnis des Versicherungsnehmers möglich, ist dann nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2023, 2766
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Anforderungen an die Darlegung von Mängeln nach Abnahme?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.09.2023 - 2-08 O 391/22

Werden Mängel nach Abnahme gerügt, muss vor Gericht Beweis dazu angetreten werden, wer wann welche konkreten Handlungen vorgenommen hat. Bleibt nur eine Beweisführung in Form der Darlegung und des Nachweises von Indizien, so sind hieran erhöhte Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2023, 2626
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckt eine „Sorglos-Hausratversicherung“ alle Hotelkosten ab?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.09.2023 - 5 U 64/22

Die Regelung in den Bedingungen eines Hausratversicherers, wonach "die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten ... für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist", versichert sind, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass eine Ersatzpflicht schon dann besteht, wenn lediglich ein versichertes Ereignis - hier: Leitungswasser - im Bereich der Wohnung aufgetreten ist, ohne dass auch ein Versicherungsfall am Hausrat die Entstehung dieser Kosten notwendig gemacht hat.*)




IBRRS 2023, 2551
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsmakler verletzt Obliegenheit: Versicherer wird leistungsfrei!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2022 - 3 U 205/22

Schaltet der Versicherungsnehmer in die Schadensregulierung einen Versicherungsmakler ein, muss er sich dessen arglistige Verletzung einer vertraglich vereinbarten Auskunftsobliegenheit zurechnen lassen. Folge ist, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

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IBRRS 2023, 2508
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschaden nicht abgrenzbar: Bauleistungsversicherer muss nicht zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2023 - 3 U 105/22

1. Im Fall von Vorschäden kann der geschädigte Versicherungsnehmer mit dem späteren Schadensereignis kompatible Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie nicht bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.

2. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss grundsätzlich - vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen - den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen.

3. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss geeignete Schätzgrundlagen beibringen, die Anhaltspunkte für die Einschätzung des Schadens und seiner Höhe bieten. Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde.

4. Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht ein Ersatzanspruch des geschädigten Versicherungsnehmers.

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IBRRS 2023, 2423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auftragnehmer insolvent: Muss der Versicherer an den Auftraggeber zahlen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2023 - 18 U 4/23

1. Aufgrund des im Haftpflichtversicherungsrecht herrschenden Trennungsprinzips besteht im Regelfall kein Direktanspruch des geschädigten Auftraggebers gegen den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers.

2. Die Haftpflichtansprüche zwischen dem geschädigten Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie die versicherungsvertraglichen Ansprüche im Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer sind in der Regel in getrennten Prozessen zu behandeln. Dabei setzt die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs die Feststellung des Haftpflichtanspruchs voraus.

3. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der geschädigte Auftraggeber wegen des ihm gegen den Auftragnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen. Der geschädigte Auftraggeber kann den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers deshalb ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen.

4. Voraussetzung für die unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers ist aber - wie beim Zahlungsanspruch des Auftragnehmers - auch hier, dass der Haftpflichtanspruch des geschädigten Auftraggebers festgestellt und der Entschädigungsanspruch fällig geworden ist.

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IBRRS 2023, 2339
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein Wiederaufbau, keine Erstattung des Neuwertschadens!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2022 - 11 U 244/20

1. Der Versicherungsnehmer erwirbt, wenn für (ganz oder zumindest überwiegend gewerblich genutzten) Betriebs- und Geschäftsgebäude – die Entschädigung zum Neuwert vereinbart ist, den Anspruch auf den Neuwertanteil (die Neuwertspitze) nur, soweit und sobald innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist, dass er die Entschädigung verwenden wird, um Gebäude zum gleichen Betriebszweck an der bisherigen Stelle wiederzuerrichten (sog. strenge Wiederherstellungsklausel).

2. Die bedingungsgemäße Sicherstellung der Mittelverwendung muss sehr hohen Anforderungen genügen, um Manipulationen möglichst auszuschließen. Es bedarf zwar nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen. Notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die – selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten – bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolgs) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft.

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IBRRS 2023, 2276
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bodenabsenkung durch Austrocknung: Weder Erdfall noch Erdrutsch!

OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2023 - 1 U 520/23

Eine durch Austrocknung des Bodens erfolgende Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden ist weder als Erdfall noch als Erdrutsch anzusehen.*)

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IBRRS 2023, 1326
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22

1. Der Abschlagsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VVG ist nicht auf den Betrag gerichtet, den die Versicherung voraussichtlich zu zahlen hat. Vielmehr kann im Rahmen eines Abschlagsanspruchs allein dasjenige verlangt werden, was dem Versicherungsnehmer mit Sicherheit endgültig zusteht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen.

2. Die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 Satz 1 VGB 88-L umfasst auch den Fall, dass (wie hier) Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden.

3. Die Gerichte haben die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (Fortführung u. a. von BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21, IBRRS 2022, 2532 = IMRRS 2022, 1053).

4. Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei (wie hier) die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, IBRRS 2003, 2591 = IMRRS 2003, 1099).

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IBRRS 2023, 2131
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Deckungsanspruch gegen Versicherung unterliegt dreijähriger Verjährung!

KG, Beschluss vom 13.01.2023 - 6 U 191/21

1. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Architekten gegen seine Berufshaftpflichtversicherung auf Gewährung von Deckungsschutz wegen mangelhafter Architektenleistungen beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Bauherr gegen den Architekten Ansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern ernsthaft geltend gemacht hat.

2. Die Verjährung ist für die Dauer der Leistungsprüfung gehemmt, bis die Versicherung ihre Eintrittspflicht ablehnt.

3. Der Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" ist weit auszulegen. Verhandlungen schweben bereits dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Notwendig ist aber zumindest ein zweiseitiger kommunikativer Prozess, so dass das Angebot zu Verhandlungen oder gar Vorschläge zu einem konkreten Entgegenkommen noch keine Verhandlung sind, wenn es bzw. sie unerwidert bleiben.

4. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen.

5. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen kann auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Hierfür muss ein äußeres Verhalten festgestellt werden, das als Ausdruck einer solchen einvernehmlichen Entschließung ausgelegt werden kann.

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IBRRS 2023, 2044
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel unterfällt nicht der AGB-Inhaltskontrolle!

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - IV ZR 118/22

Die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 a, 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als primäre Leistungsbeschreibung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2023, 1794
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Muss der Mieter dem Gebäudeversicherer Auskunft über seine Versicherungen geben?

BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22

Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).*)

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IBRRS 2023, 1257
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausverwalter ist Versicherungsnehmer: Eigentümer nicht prozessführungsbefugt!

LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21

1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.

2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.

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IBRRS 2023, 0922
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Was ist das "Schadensereignis" bei Allmählichkeitsschäden?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2022 - 4 U 492/22

1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignisses, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs geltende intertemporale Recht anzuwenden, wenn unklar ist, wann dieses Ereignis (hier: Feuchteschäden in einer Tiefgarage) genau eingetreten ist.*)

2. Wird dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gegen einen Dritten der Streit verkündet, bemisst es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob hierin bereits die ernsthafte Geltendmachung eines Anspruchs liegt, die den Lauf der Verjährungsfrist auslöst (hier: bejaht).*)

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IBRRS 2023, 0763
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Geringfügiger Belehrungsfehler: Widerspruch ist treuwidrig!

BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21

Die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (hier: Fassung vom 13. Juli 2001) verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (hier: Schriftform statt Textform).*)

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IBRRS 2023, 0530
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anforderungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt sein?

BGH, Urteil vom 25.01.2023 - IV ZR 133/21

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.*)

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IBRRS 2023, 0500
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sturmschaden: Efeubewuchs der Fassade ist nicht versichert

OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2022 - 20 U 173/22

Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht "für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt".




IBRRS 2023, 0445
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown

BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21

1. Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 ("Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe"), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar i.S.v. § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist.*)

2. Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.*)




IBRRS 2023, 0370
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweisverfahren löst keinen Abwehranspruch aus!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2023 - 8 U 2921/22

Zu den Voraussetzungen des Versicherungsanspruchs in der Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen den Versicherungsnehmer (Anschluss an BGH, NJW-RR 2004, 1261 = r+s 2004, 411).*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3612
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!

OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 - 15 U 103/21 Kart

1. Ein Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen ("Integriertes Service-Paket"), der neben Wartungs- und Überwachungspflichten auch die Instandsetzung von Verschleißschäden und eine durch pauschalierten Schadensersatz abgesicherte Verfügbarkeitsgarantie enthält, ist nicht als Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG zu werten. Denn letztere, versicherungsartige Vertragspflichten stehen im inneren Zusammenhang mit den regelmäßigen Wartungsleistungen und bedingen diese. Kern des Vertrags ist die langfristige Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage, nicht die zu ihrer Absicherung getroffenen ergänzenden Zusagen.*)

2. Werden solche Vollwartungsverträge in aller Regel im Zusammenhang mit dem Erwerb der Windenergieanlage abgeschlossen, wobei die Verkäuferin zugleich Wartungsverpflichtete ist, ist für die kartellrechtliche Marktabgrenzung auf diesen einheitlichen (Primär-)Markt abzustellen.*)

3. Eine auf Wunsch des Kunden gewählte Festlaufzeit von 15 Jahren für den Windenergieanlagen-Vollwartungsvertrag stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn dieser keine Exit-Klausel im Sinne eines einseitigen früheren Kündigungsrechts enthält.*)

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IBRRS 2022, 3579
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch "Erdkriechen" ist "Erdrutsch"!

BGH, Urteil vom 09.11.2022 - IV ZR 62/22

Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier: Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als "naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen" definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.*)

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IBRRS 2022, 3263
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2022 - 4 U 36/22

1. Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Vollmachten zur Akteneinsicht in behördliche Unterlagen.*)

3. Unzureichende oder ausweichende Antworten auf eine Anfrage des Versicherers, die die Grenze zur Antwortverweigerung nicht überschreiten, können abhängig von den Umständen des Einzelfalls eine lediglich leicht fahrlässige Obliegenheitsverletzung darstellen, die eine Leistungskürzung nicht rechtfertigt.*)

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IBRRS 2022, 2423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadenspositionen sind nur unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2022 - 4 U 436/21

1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten dar.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf den Fristablauf einer strengen Wiederherstellungsklausel für die Erstattung des Neuwerts ist nicht schon deswegen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil Zahlungen auf den Zeitwert erst nach Ablauf dieser Frist geleistet wurden.*)

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IBRRS 2022, 1802
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konstruktions- oder Materialfehler ist kein Sachschaden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.06.2022 - 8 U 424/22

In der Maschinenversicherung stellt der Konstruktions- oder Materialfehler einer versicherten Sache als solcher keinen Sachschaden dar. Folglich sind Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer bei Vertragsschluss mangelhaften Sache erforderlich sind und demnach den vorbestehenden Mangelunwert beseitigen sollen, nicht erstattungsfähig (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18, IBRRS 2019, 4234).*)

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IBRRS 2022, 1769
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht!

OLG Bremen, Urteil vom 12.05.2022 - 3 U 37/21

1. Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten eine falsches Kochfeld bedient hat.*)

2. In einem solchen Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor, weil eine Vergewisserung, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist, unterblieben ist.*)

3. Eine solche Nachschaupflicht besteht jedenfalls dann, wenn der Küchenherd ohne Sicht auf die Bedienelemente und in dem Wissen, dass unmittelbar an die Beendigung des Bedienvorgangs das Haus verlassen wird, betätigt worden ist.*)




IBRRS 2022, 1128
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel ist keine verdeckte Obliegenheit!

KG, Urteil vom 29.03.2022 - 6 U 125/19

1. Die sog. erweiterte Schlüsselklausel in der Einbruchdiebstahlversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter "in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat", stellt eine primäre Risikobeschreibung dar und keine sog. verhüllte Obliegenheit.*)

2. Die Klausel hält der Wirksamkeitskontrolle gem. § 307 BGB stand, insbesondere weicht sie nicht von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§§ 28, 81 VVG) ab und genügt dem Transparenzgebot.*)

3. Bei der fehlenden Fahrlässigkeit des (berechtigten) Schlüsselbesitzers handelt es sich um eine Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes, deren Vorliegen der Versicherungsnehmer beweisen muss.*)

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IBRRS 2022, 0954
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet nicht für Schäden durch Sanierungsarbeiten!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21

1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer.*)

2. Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, Urteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, NJW-RR 1994, 1512).*)

3. Solange das Rechtsmittel in der Hauptsache bei ihm anhängig ist, ist das Berufungsgericht auch dann zur Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Festsetzungsbeschluss verzichtet haben.*)

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IBRRS 2022, 0502
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss tatsächliche Kosten nachweisen!

OLG Schleswig, Urteil vom 13.09.2021 - 16 U 151/20

1. § 13 Nr. 6 a VGB 2008-SL, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das gleiche gilt, wenn er Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist wirksam.*)

2. § 13 Nr. 4 VGB 2008-SL, wonach Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Abschnitt A § 7: u.a. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen) der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten ist, benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.*)

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IBRRS 2022, 0428
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VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließung wegen COVID-19 ist nicht versichert!

BGH, Urteil vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21

1. Nach § 2 Nr. 1 a Halbs. 1 ZBSV 2008 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID-19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt.*)

2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB).*)

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IBRRS 2022, 0438
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BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Gerüstbauer bringt kein Fangnetz an: Dachdecker haftet nicht für Arbeitsunfall!

BGH, Urteil vom 09.12.2021 - VII ZR 170/19

Ein Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer gem. § 110 Abs. 1 SGB VII setzt voraus, dass der Unternehmer, dessen Haftung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII beschränkt ist, selbst oder durch eine in § 111 Satz 1 SGB VII genannte, in Ausführung der ihr zustehenden Verrichtungen handelnde, vertretungsberechtigte Person den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Zurechnung des Verschuldens sonstiger Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, gem. § 278 BGB kommt im Rahmen des Rückgriffsanspruchs gem. § 110 Abs. 1 SGB VII nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2022, 0128
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VersicherungenVersicherungen
Mangelfreien Bolzen fehlerhaft montiert: Kein Fall für die Montageversicherung!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2021 - 20 U 66/21

1. Leistet der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen keine Entschädigung für Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen, ist die isoliert mangelhafte Ausführung einer vertraglich geschuldeten Montageleistung – also ein sog. Erfüllungsschaden – nicht versichert, so dass der Versicherte etwaige Gewährleistungsansprüche grundsätzlich auf eigene Kosten zu bewältigen hat.

2. Hieran ändert sich nichts, wenn das Montageobjekt zunächst fehlerfrei hergestellt wurde und sodann aufgrund fehlerhafter Handhabung im Rahmen der Montage selbst beschädigt wird.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3615
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt insolvent: Wie lange haftet die Versicherung nach?

OLG Köln, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 145/20

1. Wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten mangels Masse abgewiesen, kann der Auftraggeber seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Planungs- und/oder Überwachungsfehlern gem. § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG auch gegen die Versicherung des Architekten machen.

2. Die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse wirkt zwar zeitlich nach, jedoch im Fall einer natürlichen Person nur befristet. Liegt die Abweisungsentscheidung des Insolvenzgerichts länger als drei Jahre zurück, kommt ihr keine rechtliche Wirkung mehr zu.

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IBRRS 2021, 3458
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VersicherungenVersicherungen
Wohngebäude-Versicherung muss nicht für Wasserschaden wegen undichtiger Fuge einstehen!

BGH, Urteil vom 20.10.2021 - IV ZR 236/20

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).*)

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IBRRS 2021, 3165
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VersicherungenVersicherungen
Schäden "als Folge eines Werkmangels" sind nicht nur Mangelfolgeschäden!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2021 - 20 U 215/20

1. Ist in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart, dass sich der Versicherungsschutz auch auf solche Schäden erstreckt, die als Folge eines mangelhaften Werks auftreten, ist dieser Wiedereinschluss wohl nicht auf Mangelfolgeschäden im Sinne des BGB beschränkt.*)

2. Einer daran anschließenden Bestimmung, wonach in keinem Fall die Kosten für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst gedeckt sind, kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer aber jedenfalls entnehmen, dass damit kein Versicherungsschutz für solche Vermögensschäden besteht, die bereits mit der Erbringung der mangelhaften Werkleistung selbst im Vermögen des Bestellers eingetreten sind.*)

3. Errichtet ein Bauunternehmer in mehreren selbstständigen Wohneinheiten jeweils unzureichend abgedichtete Sanitäranlagen, sind die Kosten für die Instandsetzung dieser Anlagen deshalb jedenfalls für diejenigen Wohneinheiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst, in denen es nicht zu einem Nässeschaden gekommen ist.*)

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IBRRS 2021, 3076
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VersicherungenVersicherungen
Kaminofen nicht förmlich abgenommen: Leistungsfreiheit im Brandfall?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2021 - 20 U 63/21

1. Einschlägige gesetzliche Sicherheitsvorschriften insbesondere die Landesbauordnungen und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, die Brandschutzgesetze sowie die in verschiedenen Bundesländern bestehenden Feuerungsverordnungen enthalten Regelungen, die als gesetzliche Sicherheitsvorschriften in der Wohngebäudeversicherung einzustufen und zu beachten sind.

2. Der Kausalitätsgegenbeweis scheitert nicht daran, dass eine Feuerungsanlage wegen der fehlenden Genehmigung überhaupt nicht hätte in Betrieb gesetzt werden dürfen.

3. Steht fest, dass Eintritt und Umfang des Versicherungsfalls nichts mit der in der Obliegenheit vorausgesetzten Risikoerhöhung zu tun haben, ist der ursächliche Zusammenhang rechtlich nicht erheblich. Es fehlt dann an dem notwendigen Rechtswidrigkeitszusammenhang.

4. Der Versicherungsnehmer muss im Rahmen des Kausalitätsgegenbeweises nur den Nachweis erbringen, dass der Schaden mit Sicherheit auch dann entstanden wäre, wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet worden wären.

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