Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2021 - 7 U 351/20
1. Verspricht der Versicherer in den AVB einer Betriebsschließungsversicherung für den Fall, dass die zuständige Behörde aufgrund des Auftretens der "folgenden, im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger", die anschließend in den AVB in Form eines Katalogs aufgeführt sind, den versicherten Betrieb schließt, so kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht erwarten, dass sich der Versicherungsschutz auf Krankheiten und Krankheitserreger erstreckt, die nicht in dem in den AVB enthaltenen Katalog aufgeführt sind. Soweit eine Krankheit oder ein Krankheitserreger nicht in dem in den AVB enthaltenen Katalog aufgeführt ist, liegt im Fall der Schließung wegen des Auftretens dieser Krankheit oder des Krankheitserregers somit kein Versicherungsfall vor.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag als "All Inclusive" bezeichnet und wenn in den AVB an anderer Stelle unter der Überschrift "Ausschlüsse" einzelne im Katalog des IfSG, nicht jedoch im Katalog der AVB enthaltene Krankheiten (hier: Prionenerkrankungen) konkret vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
3. Eine solche Bestimmung in AVB ist weder unklar, noch intransparent noch führt sie sonst zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers.
Volltext