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IBRRS 2018, 1423
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Bauvertrag
Keine Prüfungs- und Hinweispflichten in Bezug auf Nachfolgegewerke!
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.04.2015 - 2 U 4/14
1. Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers erstrecken sich nicht auf die Planungen und Leistungen von sog. Nachfolgeunternehmer.
2. Die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB setzt die Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts voraus. Eine analoge Anwendung des § 25 HGB auf ein nicht vollkaufmännisches Unternehmen kommt nicht in Betracht.
3. Die Nichtgeltendmachung der Passivlegitimation in einem Beweissicherungsverfahren kann für sich allein betrachtet den Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens nicht begründen.
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