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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0819
Mit Beitrag
Bauvertrag
Beginntermin nicht eingehalten: Auftraggeber kann zurücktreten!
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2017 - 29 U 271/16
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Leistungen an einem bestimmten Termin zu beginnen hat und ist für ihn erkennbar, dass das Geschäft mit der Einhaltung der Frist "stehen und fallen" soll, kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seine Arbeiten nicht rechtzeitig aufnimmt.
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