Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 129.937 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 243 Urteile neu eingestellt, davon 169 aktuelle.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 0812; IMRRS 2018, 0256
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Die Parabolantenne muss weg!

AG Pinneberg, Urteil vom 26.09.2017 - 60 C 74/16

1. Mehrere Wohnungseigentümer können wegen jeweiliger baulicher Veränderung an Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum als Streitgenossen gemäß § 60 ZPO jedenfalls dann in Anspruch genommen werden, wenn hinsichtlich aller Beseitigungsansprüche ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorliegt und ein innerer Zusammenhang zwischen den Störungshandlungen vorliegt, etwa weil sie im Interesse beider Eigentümer vorgenommen wurden.*)

2. Bei der Kostenentscheidung kann gemäß § 100 Abs. 2 ZPO eine unterschiedliche Beteiligung der Wohnungseigentümer am Rechtsstreit berücksichtigt werden, die sich aus einem unterschiedlichen Verhältnis der jeweiligen Teilstreitgegenstände zum Gesamtstreitwert ergibt.*)

3. Wenn die Balkone nach der Teilungserklärung im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen, richtet sich die Zulässigkeit einer dort aufgestellten Parabolantenne nicht nach § 22 WEG, sondern nach § 14 Nr. 1 WEG, wobei im Rahmen eines Vorher-Nachher-Vergleichs bei wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor dem Aufstellen der Parabolantenne dem hierdurch entstandenen optischen Gesamteindruck gegenüberzustellen ist.*)

4. Das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer, Störungen des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch Parabolantennen zu vermeiden, ist nicht nur wegen des vorhandenen Kabelanschlusses, sondern auch aufgrund der technischen Entwicklungen, die eine Beschaffung von Informationen aus dem Internet auch in Form von bewegten Bildern immer unkomplizierter ermöglichen, ohne verfassungsrechtliche Bedenken (Art. 5 Abs. 1 GG) als regelmäßig überwiegend zu beurteilen.*)

5. Ein denkbarer Gestattungsanspruch betreffend die von einem Wohnungseigentümer nach Wohnungseinbrüchen angebrachten Außenrolläden an den Fenstern seiner Erdgeschosswohnung steht einem vergemeinschafteten Beseitigungsanspruch nicht nach Treu und Glauben entgegen, wenn die Wohnungseigentümer mangels Antrag auf der Eigentümerversammlung keine Gelegenheit hatten, sich zu informieren und eventuelle Bedingungen zu regeln. Es ist nicht Sache der Verwaltung, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zum Gegenstand der Eigentümerversammlung zu machen.*)

Dokument öffnen Volltext