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IBRRS 2018, 0477; IMRRS 2018, 0160; IVRRS 2018, 0064
Wohnungseigentum
Verwalterbestellung wird für ungültig erklärt: Zwischenzeitliche Handlungen bleiben wirksam!
LG Hamburg, Urteil vom 20.09.2017 - 318 S 92/16
1. Ein Prozessvergleich ist nur wirksam, wenn sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch die prozessualen Anforderungen erfüllt sind. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, tritt auch die prozessbeendigende Wirkung nicht ein.
2. Wird eine Verwalterbestellung später für ungültig erklärt, führt das nicht automatisch dazu, dass zwischenzeitliches Handeln der Verwaltung unwirksam ist. Vielmehr bleiben Handlungen des Verwalters gegenüber Dritten wirksam.
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