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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 0295; IMRRS 2018, 0090
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ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung bei Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2017 - 10 U 140/16

1. Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags bedürfen auch dann gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn der Änderungsvertrag nach Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung geschlossen wird (entgegen BGH, Urteil vom 14.05.1971 - V ZR 25/69, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1972 - V ZR 74/69; Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71; Urteil vom 23.031973 - V ZR 166/70; Urteil vom 09.11.1979 - V ZR 38/78; Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266; Urteil vom 06.05.1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18, Rn. 15).*)

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien im ursprünglichen Vertrag die Auflassung erklären und der Erwerber die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt, die Parteien den Notar aber anweisen, eine die Auflassungserklärung enthaltende beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu erteilen, wenn ihm die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises nachgewiesen worden ist.*)

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