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IBRRS 2018, 0274; IMRRS 2018, 0080
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Wohnraummiete
Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung muss differenziert werden: Welcher Maßstab gilt?
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 01.12.2017 - 28 C 22/17
1. Eine WEG-Jahresabrechnung ist nicht stets mit der Betriebskostenabrechnung identisch. Der Vermieter ist für die Abrechnung und Erhöhungen der geforderten Vorauszahlungen darlegungs- und beweisbelastet.
2. Ein Sondereigentümer muss binnen Jahresfrist abrechnen und für den fristgerechten Zugang der Betriebskostenabrechnung sorgen.
3. Die Kosten der Türsprechanlage und allgemeine Wartungskosten sind nicht umlagefähig.
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