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IBRRS 2018, 0307
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Bauvertrag
Mangelbeseitigung erfolglos: Wie ist ein zweiter Mangelbeseitigungsversuch anzubieten?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2015 - 13 U 16/15
1. Eine "weiße Wanne" ist mangelhaft, wenn es zu einem Wassereintritt und dadurch zu einer Schimmelpilzbildung kommt.
2. Bietet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung an, muss er diese nicht in allen technischen Einzelheiten und Arbeitsschritten beschreiben. Etwas anderes gilt, wenn ein erster Nachpressungsversuch gescheitert war.
3. Grundsätzlich legt der Auftragnehmer fest, wie er einen Mangel beseitigt. Kann der Mangel aber objektiv nur auf eine bestimmte Art und Weise beseitigt werden, muss der Auftraggeber keine andere Form der Mängelbeseitigung akzeptieren. Das Risiko einer Fehlbeurteilung trägt dabei der Auftragnehmer.
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