Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VK Bund, Beschluss vom 30.10.2017 - VK 2-114/17
1. Ein öffentlicher Auftraggeber hat sich auf das Abfordern von Eigenerklärungen zu beschränken, um die Eignung zu überprüfen.
2. Er darf darauf vertrauen und muss auch darauf vertrauen dürfen, dass die Bewerber wahrheitsgemäße Angaben machen. Er ist nicht verpflichtet, sämtliche Referenzen aller Bewerber auf deren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
3. Der Teilnahmewettbewerb dient dazu, eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen, wenn sich mehr als drei Bewerber als grundsätzlich geeignet qualifizieren; es sollen nur die drei besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es geht folglich darum, eine abgestufte Eignungsprüfung im Sinne eines "Mehr an Eignung" durchzuführen.
4. Im Teilnahmewettbewerb ist eine vergleichende und bewertende Eignungsprüfung deshalb nicht nur zulässig, sondern auch geboten.
Volltext