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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2434; VPRRS 2017, 0220
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag erteilt: Nachprüfungsverfahren (noch) zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2017 - Verg 38/16

1. Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich nur solange der statthafte Rechtsbehelf, wie ein Vergabeverfahren noch nicht durch einen wirksamen Zuschlag abgeschlossen ist. Ist es - infolge eines wirksamen Zuschlags - zu einer definitiven Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gekommen, sind für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt in den beiden in § 101b Abs. 1 GWB a.F. (= § 135 Abs. 1 GWB n.F.) genannten Fällen. In diesen führt der Zuschlag zunächst nur zu einem schwebend wirksamen Vertrag. Binnen der in § 101b Abs. 2 GWB a.F. genannten Fristen kann deshalb noch vor der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.

3. Nach Erteilung des Zuschlags macht die Rügeobliegenheit, die der Vergabestelle die Abstellung von Vergaberechtsverstößen im laufenden Vergabeverfahren ermöglichen soll, keinen Sinn mehr.