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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 1200; IMRRS 2003, 0443
VersicherungenVersicherungen
Verlust des Leistungsverweigerungsrecht

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 139/01

a) Unter einem den Versicherungsfall nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 auslösenden Schadenereignis ist nur ein solches zu verstehen, für das derjenige, der auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich sein soll.*)

b) Der Versicherer verliert das Recht, die Leistung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit abzulehnen, wenn er dies dem Versicherungsnehmer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB 75 nicht unverzüglich schriftlich mitteilt. Er kann sich dieses Recht auch dann nicht wirksam vorbehalten, wenn er die Leistung aus anderen Gründen ablehnt (Aufgabe von BGH VersR 1986, 132).*)

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