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IBRRS 2013, 0231Mit Beitrag
Bauvertrag
Schlussrechnung: Einwendungen auch nach 2 Monaten noch möglich!
OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2012 - 2 U 1001/11
Der Auftraggeber einer Werkleistung ist mit Einwendungen gegen die Schlussrechnung nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine Prüfung derselben gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B innerhalb von 2 Monaten unterblieben ist. Die Prüfungsfrist ist lediglich Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung, führt jedoch nicht zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Schlussrechnung. Es findet eine Sachprüfung statt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03 - IBR 2004, 675 = NZBau 2005, 40).*)
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