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Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
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IBRRS 2014, 1094Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Doppelhaushälften: Erhöhte Überwachungspflicht im Bereich Schallschutz!
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 21 U 159/12
1. Den Architekten treffen im Bereich des Schallschutzes gerade bei der Errichtung von Doppelhaushälften erhöhte Überwachungspflichten.
2. Auch im Bereich der Architektenhaftung ist die Haftung wegen mangelhafter Bauüberwachung unter dem Gesichtspunkt des Anscheinsbeweises möglich.
3. Bindet das Gericht trotz entsprechenden Hinweises einer Partei einen mit dem Sachverhalt und auch den Örtlichkeiten bereits umfassend vertrauten Sachverständigen aus einem Vorprozess nicht in den neuen Rechtsstreit ein, stellt dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar.