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Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
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IBRRS 2012, 4173Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Vorentwürfe und Bauvoranfrage noch Akquisition?
LG Hannover, Urteil vom 07.11.2012 - 14 O 11/12
1. Dass ein Architekt Vorentwürfe fertigt, eine Bauvoranfrage stellt, Verhandlungen mit Behörden führt und einen Bauantrag gefertigt hat, reicht nicht ohne weiteres aus, um auf den Abschluss eines Architektenvertrags zu schließen.
2. Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung des Architekten endgültig - und nicht lediglich als "zur Zeit unbegründet" - abzuweisen.